5. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 19Öffentlich

Entsendung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat der STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG

FB 20/0373/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt stimmt der frühestmöglichen Entsendung des Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Michael Ziemons, durch die Geschäftsführung der Energieversorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.) in den Aufsichtsrat der STAWAG zu.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der frühestmöglichen Entsendung des Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Michael Ziemons, durch die Geschäftsführung der Energieversorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.) in den Aufsichtsrat der STAWAG zu.

Erläuterungen

Gemäß § 8 Abs. 1 der im Laufe der letzten Wahlperiode aktualisierten Satzung der STAWAG besteht der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern.

Die E.V.A. entsendet gem. § 8 Abs. 2 der Satzung der STAWAG i.V.m. § 10 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrags der E.V.A. den Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin der Stadt Aachen direkt in den Aufsichtsrat der STAWAG.

Auszug aus der Satzung der STAWAG:

„§ 8 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern.

(2) Die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen entsendet die/den Oberbürgermeister:in und die/den Stadtkämmer:in der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat und schlägt der Hauptversammlung auf Vorschlag der Stadt Aachen weitere 7 Aufsichtsratsmitglieder vor.

(3) Die enwor GmbH schlägt der Hauptversammlung 3 Aufsichtsratsmitglieder vor.“

Da in diesen beiden Fällen der Entsendung die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der STAWAG an die städtische Funktion gebunden ist, sollte die formale Entsendung von Herrn Dr. Ziemons, unabhängig von der sonstigen Besetzung des Aufsichtsrates durch den Rat der Stadt, so schnell wie möglich durch die Stadt bestätigt werden, um die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates jederzeit zu gewährleisten.

Die Ermächtigung der beiden Geschäftsführer der E.V.A. zur direkten Umsetzung der städtischen Vorschläge zur Gremienbesetzung nach der Kommunalwahl, ohne erneute Bestätigung durch Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung, erfolgte aus Gründen der Zeitabläufe bereits in den letzten Sitzungen von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der E.V.A. am 19.09.2025.

Die Entsendungsbeschlüsse der Politik sind für die Ratssitzung am 19.11.2025 vorgesehen.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-27 FB 20_0373_WP18 Entsendung des Oberb SAO.pdf

28.10.2025

75.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 05.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
12.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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