12. November 2025 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 3Öffentlich

Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und ihrer / seiner Stellvertretung

BA 1/0303/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Auler merkt an, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, Grüne und SPD zur Wahl des Bezirksbürgermeisters und seinen zwei Stellvertreterinnen vorliege. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.

Frau Müller liest den Listenwahlvorschlag vor, eröffnet die geheime Wahlhandlung und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung nach alphabetischer Reihenfolge einzeln zur Abstimmung. Zur Wahl stehen Ratsherr Tillmanns, Frau von Eckardstein als 1. Vertreterin und Frau Müller als 2. Vertreterin.

Herr Sanders überreicht jeder aufgerufenen Person einen entsprechenden Wahlzettel. Zuvor wurde die Urne von den drei Stimmzählern überprüft. Diese befindet sich in einem ordnungsgemäßen, leeren Zustand. Nachdem alle Mitglieder der Bezirksvertretung ihre Stimmen abgegeben haben, wird die Wahlurne durch die Stimmzähler geöffnet und die Auszählung vorgenommen.

Nach der Auszählung gibt Herr Hußmann das Wahlergebnis bekannt. Der Listenvorschlag wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Frau von Eckardstein, Frau Müller und Herr Tillmanns nehmen die Wahl an.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zur Bezirksbürgermeisterin / zum Bezirksbürgermeister bzw. ihrer / seiner Stellvertretung: 1. Bezirksbürgermeister: Peter Tillmanns 2. Erste stellvertretende Bezirksbürgermeisterin: Dorothee von Eckardstein 3. Zweite stellvertretende Bezirksbürgermeisterin: Doris Müller

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zur Bezirksbürgermeisterin / zum Bezirksbürgermeister bzw. ihrer / seiner Stellvertretung:

1. Bezirksbürgermeister/-in ________________________________________________

2. Erste/-r stellvertretende/-r Bezirksbürgermeister/-in ____________________________

3. Zweite/-r stellvertretende/-r Bezirksbürgermeister/-in ___________________________

Erläuterungen

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreterin / des Stellvertreters richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung.

Gemäß § 67 Abs. 2 bis 5 i. V. m. § 36 Abs. 3 i. V. m. GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreterinnen / Stellvertreter.

Sie vertreten die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister bei der Leitung der Bezirksvertretungssitzungen und bei der Repräsentation.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen, 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

Erste/-r Stellvertreter/-in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/-r Stellvertreter/-in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das zu ziehende Los.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-22 BA 1_0303_WP18 Wahl der Bezirksbuerg SAO.pdf

28.10.2025

131.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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