Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
BA 1/0304/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich für seine Wiederwahl und für das damit verbundene Vertrauen der Bezirksvertretung. Er betont, dass man bisher auch trotz unterschiedlicher politischer Ausrichtungen stets zum Wohle des Stadtbezirkes Brand mit seinen Bürgerinnen und Bürgern entschieden habe. Dies wünsche er sich auch für die kommenden 5 Jahre.
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister von dem Mitglied, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung angehört, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister ihr / sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."
Mögliche Ergänzung:
"So wahr mir Gott helfe."
Technische Details
ID: 1017850
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017850
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-22 BA 1_0304_WP18 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
28.10.2025
71.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 12.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 15.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:38
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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