Wahl der Ausschussmitglieder
FB 01/0722/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf die Tischvorlage, in der alle Vorschläge der Fraktionen zur Besetzung der Ausschüsse dargestellt werden. Er teilt mit, dass seitens der CDU-Fraktion vor Beginn der Sitzung eine Korrektur gemeldet worden sei. Demnach solle im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Ratsherr Küppers durch Ratsfrau Lürken ersetzt werden.
Ratsherr Kiemes (CDU) ergänzt, dass Ratsfrau Fohn dem Sportausschuss als Mitglied unter Ziffer 6 in der Tabelle angehören soll und Ratsherr Auler als stellvertretendes Mitglied für Ratsherrn Dohmen im Rechnungsprüfungsausschuss unter Ziffer 2. Ferner sollen weitergehende Vertretungsregelungen für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für alle anderen Ausschüsse ergänzt werden, die der Verwaltung zwischenzeitlich zum Nachtrag übersandt worden seien.
Ratsherr Cierniak (FDP) korrigiert für die Besetzung im Rechnungsprüfungsausschuss, dass sB Simone Klaus als Stellvertreterin für Dr. Nicole Giesen fungieren soll. Weiterhin möchte die FDP-Fraktion eine Vertretungsregelung bestimmen, wortgleich zu der Regelung der GRÜNE-Fraktion.
Ratsfrau Begolli (Die Linke) teilt mit, dass auch die Fraktion Die Linke eine Vertretungsregelung, analog zu der Regelung der GRÜNE-Fraktion, mit aufnehmen möchte.
Ratsherr Thiel (UP) gibt an, dass die UP-Ratsgruppe im Bürgerforum durch sB Ute Haupts und sB Xenia Lehmann als Stellvertreterin vertreten werden solle.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt folgende Personen zu Mitgliedern der Ausschüsse:
Erläuterungen
§ 50 Abs. 3 GO NRW regelt:
"Haben sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los."
Dem Rat steht es frei, stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch Wahl nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 3.
Soweit der Rat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln.
§ 58 Abs. 3 und 4 GO NRW besagt:
"(3) Zu Mitgliedern der Ausschüsse können, mit Ausnahme des Hauptausschusses und sofern gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Übrigen dem Rat angehören können, bestellt werden. Zur Übernahme der Tätigkeit als sachkundige Bürgerin oder sachkundiger Bürger ist niemand verpflichtet. Die Zahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger übersteigt. Sie gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. Die Ausschüsse können Vertreterinnen und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.
(4) Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Absatz 3 zu wählen sind. Im Übrigen gilt Absatz 3 Satz 1 bis 3 entsprechend."
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X | X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1018000
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018000
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-07-31 FB 01_0722_WP18 Wahl der Ausschussmi SAO.pdf
5.11.2025
131.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 27.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:34
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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