19. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 14Öffentlich

Bestellung von Vertretern und Vertreterinnen der Stadt Aachen für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW)

FB 20/0376/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf den vorliegenden, einheitlichen Listenvorschlag der Fraktionen. Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat entsendet folgende Vertreter und Vertreterinnen in die Verbandsversammlung des ZEW: Mitglied Stellvertreter*in Beigeordneter Heiko Thomas Beigeordneter Thomas Hissel Dr. Uwe Boester, CDU Elke Eschweiler, CDU Hans Peter Kehr, CDU Iris Lürken, CDU Fynn Hangarter, GRÜNE Doris Kurschilgen, GRÜNE Julia Brinner, GRÜNE Jöran Stettner, GRÜNE Daniela Parting, SPD Dr. Heike Wolf, SPD Jannik Thiel, UP

Beschlussvorschlag

Der Rat entsendet folgende Vertreter und Vertreterinnen in die Verbandsversammlung des ZEW:

1.) __________________ (Oberbürgermeister, allg. Vertreterin oder leitende/r Bedienstete/r)

2.) __________________

3.) __________________

4.) __________________

5.) __________________

6.) __________________

7.) __________________

Stellvertretung:

zu 1.) __________________ (Oberbürgermeister oder Bedienstete/r)

zu 2.) __________________

zu 3.) __________________

zu 4.) __________________

zu 5.) __________________

zu 6.) __________________

zu 7.) __________________

Erläuterungen

Gem. § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbands Entsorgungsregion West besteht die Verbandsversammlung aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern je Verbandsmitglied. Für jede/n Vertreter/in wird ein/e Stellvertreter/in für den Fall der Verhinderung bestellt. Als Mitglieder in der Verbandsversammlung können nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 GkG NRW nur Mitglieder des Rates sowie städtische Dienstkräfte bestellt werden.

Nach der Verbandssatzung des ZEW muss die bzw. der Vorsitzende der Verbandsversammlung Hauptverwaltungsbeamter, allgemeiner Vertreter oder leitender Bediensteter sein. Da diese Funktion turnusmäßig auch von der Stadt Aachen wahrgenommen wird, muss insofern das von der Verwaltung entsandte Mitglied der Oberbürgermeister, die allgemeine Vertreterin oder ein leitender Bediensteter sein. Für die Stellvertretung gilt dies nicht.

In der vergangenen Wahlperiode haben folgende Personen die Interessen der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des ZEW vertreten:

1.) Beigeordneter Heiko Thomas

2.) Ratsherr Kaj Neumann (Grüne)

3.) Henning Nießen (Grüne)

4.) Ratsfrau Andrea Derichs (CDU)

5.) Ratsherr Holger Kiemes (CDU)

6.) Ratsfrau Dr. Heike Wolf (SPD)

7.) Ratsherr Christoph Allemand (DIE Zukunft / UWG Aachen)

Stellvertretung:

zu 1.) Markus Schartmann, FB 20

zu 2.) Ratsherr Jöran Stettner (Grüne)

zu 3.) Ratsfrau Julia Brinner (Grüne)

zu 4.) Ratsfrau Hildegard Pitz (CDU)

zu 5.) Ratsherr Jakob von Thenen (CDU)

zu 6.) Ratsfrau Daniela Parting (SPD)

zu 7.) Ratsherr Jörg Bogoczek (DIE Zukunft / Volt Aachen)

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-29 FB 20_0376_WP18 Bestellung von Vertr SAO.pdf

5.11.2025

76.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
27.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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