Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Energie- und Verkehrsgesellschaft Aachen GmbH (E.V.A.)
FB 20/0393/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf den vorliegenden, einheitlichen Listenvorschlag der Fraktionen.
Ratsherr Tobollik (AfD) teilt mit, dass der für die AfD-Fraktion im Listenvorschlag genannte Ratsherr Brunkartz durch Ratsherrn Konrad ersetzt werden soll.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat entsendet folgende Personen direkt in den Aufsichtsrat der E.V.A. GmbH:
1.) __________________ (OBM oder Vertretung)
2.) __________________
Der Rat schlägt der E.V.A.-Gesellschafterversammlung folgende sieben Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
3.) __________________
4.) __________________
5.) __________________
6.) __________________
7.) __________________
8.) __________________
9.) __________________
Erläuterungen
Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der E.V.A. besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, hiervon fünf Vertreter der Arbeitnehmer.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags sind zwei Personen direkt in den Aufsichtsrat zuentsenden, darunter die Oberbürgermeisterin oder einen “… von ihm benannter Vertreter.“.
Nach Abzug eines von der Städteregion entsandten Vertreters sowie der fünf Arbeitnehmermandate gem. Drittelbeteiligungsgesetz verbleiben der Stadt Aachen weitere sieben Mandate zur Wahl durch die E.V.A. -Gesellschafterversammlung.
Bei der E.V.A. handelt es sich u.a. um die geschäftsführende Holding und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Aachen für die Teilkonzerne STAWAG und ASEAG. Damit ist sie mit ihren Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zentraler Angelpunkt der Daseinsvorsorge, gleichzeitig aber auch wirtschaftlicher Dreh- und Angelpunkt für die Bereiche Versorgung und Verkehr.
Die Verwaltung empfiehlt daher bei der Besetzung der E.V.A.-Mandate nach Möglichkeit darauf zu achten, dass zumindest einzelne AR-Mitglieder der E.V.A. GmbH gleichzeitig auch in den Aufsichtsräten von STAWAG und/oder ASEAG, ggfls. auch regio it GmbH oder APAG GmbH, vertreten sind, da hierdurch eine bessere Verzahnung der Entscheidungen innerhalb des E.V.A.-Konzerns gewährleistet ist. Eine solche Personenidentität war früher bei der E.V.A. GmbH gesellschaftsvertraglich geregelt, wurde jedoch zwischenzeitlich aufgegeben.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen aufgrund städtischer Wahlvorschläge bzw. durch städtische Entsendungsrechte im Aufsichtsrat der E.V.A. vertreten:
1.) Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
2.) Herr Jörg Bogoczek (Zukunft)
3.) Frau Julia Brinner (Grüne)
4.) Herr Boris Linden (SPD)
5.) Herr Kaj Neumann (Grüne)
6.) Frau Daniela Parting (SPD)
7.) Herr Dr. Michael Ritzau (Grüne)
8.) Herr Peter Tillmanns (CDU)
Herr Jakob von Thenen (CDU)
Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1018022
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018022
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-29 FB 20_0393_WP18 Bestellung von Mitgl SAO.pdf
5.11.2025
77.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 31
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 27.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:35
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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