Bestellung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV)
FB 20/0397/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf den vorliegenden, einheitlichen Listenvorschlag der Fraktionen. Er ergänzt, dass für die Fraktion Die Linke Ratsherr Dr. Nositschka als ordentliches Mitglied und Ratsherr Szagunn (Volt) als sein Stellvertreter in die Verbandsversammlung entsandt werden soll. Weiterhin solle Beigeordnete Burgdorff in der Zweckverbandsversammlung des go.Rheinland als seine persönliche Stellvertreterin fungieren.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
1. Der Rat entsendet die folgenden 5 Personen als ordentliche Mitglieder in die AVV Verbandsversammlung bzw. wählt deren Stellvertreter/innen wie folgt:
Mitglied der Verbandsversammlung:
1. ______________________________
(Verwaltungsmandat für OBM oder Vertretung)
2. ______________________________
3. ______________________________
4. ______________________________
5. ______________________________
Stellvertreter/Stellvertreterin :
1. ______________________________
(Verwaltung)
2. ______________________________
3. ______________________________
4. ______________________________
5. ______________________________
2. Der Rat benennt Herrn Oberbürgermeister Dr. Michael Ziemons als Verbandsvorsteher des Zweckverbands AVV bis Mitte 2028.
3. Der Rat der Stadt empfiehlt den in die Zweckverbandsversammlung entsandten Mitgliedern bei den sonstigen Wahlvorgängen dem turnusgemäßen Vorschlagsrecht gem. Rotationsvereinbarung zu folgen.
4. Der Rat der Stadt Aachen schlägt zur Entsendung in die Zweckverbandsversammlung des go.Rheinland vor:
1. ______________________________
(Verbandsvorsteher)
2. ______________________________
3. ______________________________
Stellvertreter/Stellvertreterin:
1. ______________________________
2. ______________________________
3. ______________________________
Sofern zwischen den Vertretern in der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV Einvernehmen besteht, kann von diesem Vorschlag abgewichen werden.
Erläuterungen
Ausgehend von den zunächst durch die Unternehmensverbünde getragenen Verkehrsverbünde wurde 1994 im damaligen Kooperationsraum Aachen durch Stadt und Kreis Aachen der AVV gegründet. Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat das Land die Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet und die bisherigen 9 Räume auf nunmehr drei Kooperationsräume reduziert. Seit dem 1. Januar 2008 gehört der Zweckverband AVV gemeinsam mit dem Zweckverband Rhein-Sieg dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland an, der insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs übernahm.
Am 01.01.2023 wurde aus dem NVR der Zweckverband go.Rheinland mit der go.Rheinland GmbH, die den operativen Geschäftsbetrieb führt. Zweckverbandsmitglieder sind die Zweckverbände AVV und VRS.
Das gemeinsame Ziel ist ein einheitlicher Auftritt unter der „Marke“ go.Rheinland und eine optimierte Koordination von Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Rheinland. Damit ist go.Rheinland einer der drei großen Aufgabenträger im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für
- Bestellung und Finanzierung von Regionalzügen und S-Bahnen im Rheinland,
- Förderung von Infrastrukturprojekten im ÖPNV/SPNV und
- Tarif- und Angebotskoordination mit AVV und VRS.
Die kreisfreie Stadt Aachen, die Städteregion Aachen, der Kreis Düren und der Kreis Heinsberg bilden zusammen den kommunalen Aufgabenträgerverbund „Zweckverband Aachener Verkehrsverbund“ (ZV AVV).
Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 der Satzung: „Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen.“
Jede Gebietskörperschaft entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung fünf Vertreter in die Zweckverbandsversammlung, hierunter ihren „…Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem benannten Bediensteten.“.
Die Mitglieder der Gebietskörperschaften beraten in der Verbandsversammlung und treffen politische Entscheidungen über den Nahverkehr im Gebiet des AVV. Dies ist die politische Ebene. Die eigentliche Management-Ebene, in der die tatsächliche Umsetzung bzw. Aufgabenwahrnehmung stattfindet, wird durch die Aachener Verkehrsverbund GmbH gebildet. Die Geschäftsführung führt die Aachener Verkehrsverbund GmbH und setzt die politischen Entschlüsse praktisch um.
Diese Gesellschaft ist im 100-prozentigen Eigentum des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund. Im Gegensatz zum kommunalen Aufgabenträgerverbund, der nur vereinzelt zusammenkommt, ist sie ständig aktiv.
Die operative Ebene wird gebildet durch Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die durch Kooperationsverträge eingebunden sind. Die Kooperationen erstrecken sich hierbei auch auf Verkehrsunternehmen und Regionen im grenznahen Ausland wie z.B. Arriva und die Provinz Limburg.
Für die Entwicklung, Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region arbeitet der AVV u.a. in den Bereichen „Tarif und Vertrieb“, „Verkehrsplanung und Infrastruktur“ und Kundeninformation mit allen regionalen Akteuren und dem go.Rheinland koordinierend zusammen. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Nahverkehrs mit den Zweckverbandsmitgliedern ab.
Organe des Zweckverbandes sind gem. § 4 Abs. 1 der akt. Zweckverbandssatzung die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Die Stadt Aachen entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung AVV fünf Vertreter (darunter den Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten „…oder einen von diesem benannten Bediensteten.“) in die Verbandsversammlung.
Für den Fall der Verhinderung ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Gem. § 5 Abs. 1 Zweckverbandssatzung i.V.m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) müssen die in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder der Vertreterkörperschaft angehören (Ratsmitglieder) oder es muss sich um Dienstkräfte des Verbandsmitgliedes handeln.
Gemäß der am 17.05.1994 von den Hauptverwaltungsbeamten bzw. den politischen Repräsentanten der AVV-Zweckverbandsmitglieder vereinbarten und in der Sitzung der Verbandsversammlung am 31.05.1994 bestätigten Rotationsvereinbarung für die Gremienpositionen werden sowohl
- der / die Verbandsvorsteher/in und die beiden Stellvertretungen,
- der / die Vorsitzende der Verbandsversammlung und die beiden Stellvertretungen und
- der / die Aufsichtsratsvorsitzende und die Stellvertretungen
jeweils für eine halbe Legislaturperiode gewählt.
Der Stadt Aachen stehen gem. o.a. Rotationsvereinbarung zur Besetzung der Organe folgende Positionen zu:
- Verbandsvorsteher bis Mitte 2028
- 1. Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der AVV GmbH.
Die Position des Zweckverbandsvorstehers und seiner Stellvertreter wird gem. § 9 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder eines von ihm benannten Stellvertreters wahrgenommen (Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten). Gemäß der o.a. Rotationsvereinbarung wird die Position des Verbandsvorstehers für die kommenden 2,5 Jahre von der Stadt Aachen gestellt.
Entsendung in den Zweckverband AVV
Die letzten Zweckverbandsversammlungen des AVV in 2025 sind auf den 26.11. und 12.12.2025 terminiert, die Veranstaltungen des go.Rheinland, (Zweckverbandsversammlung, Betriebs- und Vergabeausschuss) sind auf den 27.11.2025 terminiert.
Es ist davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt eine Gremieneinladung unter Einbeziehung aller neu benannten Mitglieder und deren Vertretung unter Einhaltung der Ladungsfrist nicht möglich ist. Die entscheidende Sitzung des Städteregionstages mit Gremienbesetzung der Beteiligungen erfolgt z.B. erst am 18. Dezember 2025.
Wie auch bei der letzten Kommunalwahl erfolgt daher die Neubesetzung erst zur ersten konstituierenden Sitzung der Zweckverbandsversammlung des AVV, hier voraussichtlich im Februar 2026.
Entsendung in den Zweckverband go.Rheinland
Entsprechend § 2 seiner Satzung bilden die Trägerzweckverbände
- Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und der
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV)
zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Kooperationsraum Rheinland einen Zweckverband nach § 5 des ÖPNVG NRW und nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung entsendet der Zweckverband AVV gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Satzung des ZV AVV i.V.m. § 5 der Satzung des ZV go.Rheinland Vertreter in die Verbandsversammlung des Dachverbandes go.Rheinland.
Gemäß § 5 Abs. 2 der go.Rheinland-Satzung hat jedes Verbandsmitglied eines Trägerzweckverbandes je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu entsenden.
Damit stehen der Stadt - gemessen an der Einwohnerzahl - drei der Mandate zu. Hierzu muss der Verbandsvorsteher des Trägerzweckverbands AVV gehören. Die übrigen entsandten Mitglieder müssen ordentliches Mitglied der AVV Verbandsversammlung sein.
Die entsandten Stellvertreter können sowohl ordentliche, als auch stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des ZV AVV sein.
Aus Sicht des AVV und go.Rheinland haben die Erfahrungen aus den vergangenen Kommunalwahlen gezeigt, dass es bei der Besetzung von Ausschüssen des Zweckverband go.Rheinland zwecks optimaler Vertretung der gemeinsamen AVV-Interessen ggf. erforderlich sein kann, dass sich die Fraktionen in der go.Rheinland-Verbandsversammlung hinsichtlich der Gremienbesetzung aus der Mitte der Verbandsversammlung untereinander im Sinne einvernehmlicher Kompromisse abstimmen.
Voraussetzung hierfür wäre jedoch eine Flexibilität der aus der Verbandsversammlung des ZV AVV in die Verbandsversammlung des ZV go.Rheinland entsandten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder ohne Vorgaben aus den Entsendungbeschlüssen.
Aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung des ZV AVV ergibt sich, dass die AVV-Verbandsversammlung ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des ZV go.Rheinland gem. § 15 GkG NRW entsendet und einen Vorschlag für die Wahl von Mitgliedern in die Ausschüsse der Verbandsversammlung des ZV go.Rheinland aus dem Kreis der entsandten Mitglieder macht. Dies wären
- Hauptausschuss,
- Vergabeausschuss,
- Betriebsausschuss und
- Strategieausschuss.
Es ergibt sich aus der Satzung jedoch keine Erfordernis, dass die von den AVV-Verbandsmitgliedern in die AVV-Verbandsversammlung entsandten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder im Hinblick auf die vorgenannte Entsendung in den Zweckverband go.Rheinland oder Wahlvorschläge betreffend die o.g. Ausschüsse formal an Vorgaben der AVV-Verbandsmitglieder gebunden sind, also an den Entscheidungen der Entsendungsgremien Rat, Städteregionstag und Kreistage.
Würden derlei Beschlussfassungen dem Grunde nach in den vorgenannten Gremien der Verbandsmitglieder herbeigeführt, so wäre die gewünschte bzw. notwendige Flexibilität aus Sicht des go.Rheinland hierdurch grundsätzlich eingeschränkt.
Die Geschäftsführung der go.Rheinland Verbundgesellschaft spricht sich im eigenen Interesse der AVV-Verbandsmitglieder daher ausdrücklich dafür aus, in den Beschlussvorlagen zur Gremienbesetzungen der Verbandsmitglieder generell auf solche Beschlussfassungen zu verzichten, welche durch Stimmbindungen im Widerspruch zu der angestrebten Flexibilität bei der Besetzung der go.Rheinland Gremien stünde.
Hieraus ergibt sich, dass die im Stadtrat Aachen, Städteregionstag Aachen und in den Kreistagen der Kreise Düren und Heinsberg einzubringenden formalen Entsendungsbeschlüsse der Verbandsmitglieder sich möglichst ausschließlich beziehen sollten auf:
a) für die AVV-Gremien:
- die Entsendung von ordentlichen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die AVV-Verbandsversammlung,
- Empfehlungen an die AVV-Verbandsversammlung zur Entsendung von ordentlichen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Aufsichtsrat der AVV GmbH,
sowie
- Wahlvorschläge und -empfehlungen (soweit gem. Rotationsvereinbarung vom 31.05.1994 für das jeweilige Verbandsmitglied zutreffend) betreffend die Positionen des
- Verbandsvorstehers,
- des Vorsitzenden der Verbandsversammlung und
- des Aufsichtsratsvorsitzenden
sowie der jeweiligen Stellvertretungen;
b) für die Gremien des go.Rheinland
In Bezug auf die Vorschläge der Verbandsmitglieder betreffend die Entsendung von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern aus der AVV-Verbandsversammlung in die Verbandsversammlung des go.Rheinland wäre die angestrebte Flexibilität aus Sicht der AVV GmbH dadurch zu gewährleisten, dass die Vorschläge der Verbandsmitglieder nur für den Fall verbindlich wären, dass innerhalb der AVV-Verbandsversammlung nicht ein davon abweichender einstimmiger Entsendungsbeschluss gefasst werden würde. Die Geschäftsführung der Verbundgesellschaft spricht sich aus diesem Grund dafür aus, die empfehlenden Entsendungsbeschlüsse der Verbandsmitglieder in Bezug auf die Entsendung von AVV-Vertretern in die Verbandsversammlung von go.Rheinland jeweils um den nachfolgenden Hinweis zu ergänzen:
"Sofern zwischen den Vertretern in der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV Einvernehmen besteht, kann von dieser Empfehlung abgewichen werden."
Empfehlungen bzw. Vorschläge zur Entsendung von AVV-Vertretern aus der go.Rheinland Verbandsversammlung in die Ausschüsse bzw. den Aufsichtsrat der go.Rheinland GmbH sollten nach Auffassung go.Rheinland hingegen grundsätzlich nicht in die Beschlussfassungen der Entsendungsgremien der AVV-Verbandsmitglieder aufgenommen werden.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des AVV:
Mitglieder:
1. Frau OBM Sibylle Keupen
2. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
3. Herr Daniel Hecker (CDU)
4. Frau Dr. Heike Wolff (SPD)
5. Herr Noah Wagner (Die Zukunft)
Stellvertreter:
1. Frau Frauke Burgdorff
2. Herr Achim Ferrari (Grüne)
3. Frau Gaby Breuer (CDU)
4. Frau Renate Wallraff (SPD)
5. Herr Dirk Szagunn (Die Zukunft)
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen als Vertreter der Stadt Aachen vom ZV AVV als Mitglieder in die Verbandsversammlung des go.Rheinland entsandt:
Mitglieder:
1. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
2. Herr Daniel Hecker (CDU)
3. Frau Dr. Heike Wolf (SPD)
Stellvertreter:
1. Herr Noah Wagner (Die Zukunft)
2. Frau Gaby Breuer (CDU)
3. Frau Renate Wallraff (SPD)
Die Besetzung in den Gremien des go.Rheinland erfolgte wie folgt:
Vergabeausschuss go.Rheinland
Ordentliche Mitglieder:
1. Vertreter des Kreises Heinsberg (Grüne)
Stellvertreter:
1. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
Betriebsausschuss go.Rheinland
Ordentliche Mitglieder:
1. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
2. Herr Daniel Hecker (CDU)
3. Frau Dr. Heike Wolf (SPD)
Stellvertreter:
1. Herr Noah Wagner (Die Zukunft)
2. Frau Gaby Breuer (CDU)
3. Frau Renate Wallraff (SPD)
Strategieausschuss go.Rheinland
Ordentliche Mitglieder:
-
Stellvertreter:
1. Herr Wilfried Fischer (Grüne) – für Laura Postma (Grüne Städteregion Aachen)
2. Herr Daniel Hecker (CDU) – für Jörg Hamel (CDU Krs. Düren)
Hauptausschuss go.Rheinland
Ordentliche Mitglieder:
1. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
2. Frau Dr. Heike Wolf (SPD)
Stellvertreter:
1. Herr Noah Wagner (Die Zukunft)
2. Herr Andreas Wolter (go.Rheinland)
3. Herr Daniel Hecker (CDU – für Städteregion Aachen)
Aufsichtsrat go.Rheinland
Ordentliches Mitglied:
1. Herr Wilfried Fischer (Grüne)
2. Herr Daniel Hecker (CDU)
Stellvertreter:
1. Herr Noah Wagner (Die Zukunft)
2. Frau Gaby Breuer (CDU)
Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1018026
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018026
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-29 FB 20_0397_WP18 Bestellung von Mitgl SAO.pdf
5.11.2025
100.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 34
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 27.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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