19. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 13Öffentlich

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Aachen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen

FB 01/0729/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Tobollik (AfD) nimmt Bezug auf den ausliegenden, einheitlichen Listenvorschlag der Fraktionen und teilt mit, dass er selbst die Stellvertretung für Ratsherrn Boulos übernehmen werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlperiode zu Vertreter*innen des Rates der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen: Vertreter*in Stellvertreter*in Oberbürgermeister Dr. Ziemons Berufung im Einzelfall Sebastian Backhaus, CDU Elke Eschweiler, CDU Uschi Brammertz, CDU Daniel Hecker, CDU Hans Peter Kehr, CDU Iris Lürken, CDU Dr. Margrethe Schmeer, CDU Hildegard Pitz, CDU Karin Schmitt-Promny, GRÜNE Julius Wiedau, GRÜNE Julia Brinner, GRÜNE Doris Kurschilgen, GRÜNE Hermann Josef Pilgram, GRÜNE Dr. Christiane Michulitz, GRÜNE Renate Wallraff, SPD Sebastian Becker, SPD Dr. Julia Oidtmann, SPD Boris Linden, SPD George Boulos, AfD Michael Tobollik, AfD Alexandra Radermacher, DIE LINKE Ellen Begolli, DIE LINKE j

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlperiode zu Vertreter*innen des Rates der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen:

1. Oberbürgermeister Dr. Michael Ziemons, vertreten durch Berufung im Einzelfall ,

2. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

3. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

4. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

5. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

6. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

7. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

8. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

9. ________________________________ , vertreten durch ________________ ,

10. _______________________________ , vertreten durch ________________ ,

11. _______________________________ , vertreten durch ________________ ,

12. _______________________________ , vertreten durch ________________ .

Erläuterungen

Laut Satzung des Zweckverbandes Region Aachen (§§ 1 und 5) wählen der Rat der Stadt Aachen, die Kreistage der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Städteregionstag der Städteregion Aachen jeweils 12 Vertreterinnen und Vertreter für die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden für die Wahlzeit des entsendenden Gremiums aus dessen Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Außerdem ist für jede Vertreterin und jeden Vertreter eine Stellvertretung zu wählen.

Für den Rat der Stadt Aachen setzt sich die Vorschlagsliste laut Ratsbeschluss vom 24.10.2012 wie folgt zusammen: Ein Sitz entfällt auf den Oberbürgermeister, der seine Stellvertretung benennt. Für die übrigen 11 Sitze haben die im Rat der Stadt vertretenen Parteien ein nach Hare/Niemeyer aufgeteiltes
Vorschlagsrecht.

Für den am 14.09.2025 gewählten Stadtrat verteilt sich das Vorschlagsrecht demnach so:

CDU 4 Sitze,GRÜNE 3 Sitze, SPD 2 Sitze, AfD 1 Sitz, DIE Linke 1 Sitz.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen ist eine Delegiertenversammlung. Dies bedeutet, dass deren 60 Mitglieder nicht direkt die Bürgerinnen und Bürger der Region vertreten,sondern als Delegierte des direkt gewählten Stadtrates, der Kreistage und des Städteregionstages deren Beschlüssen verpflichtet sind. In Fällen, in denen das entsendende Gremium seine Entscheidungshoheit – aus welchen Gründen auch immer – unterstreichen möchte, kann es seine 12 Delegierten (ungeachtet von Partei- oder Fraktionszugehörigkeit) durch mehrheitlichen Beschluss zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichten (imperatives Mandat).

Zum Ende der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen als Vertreter*in des Rates in der Verbandsversammlung:

1. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, vertreten durch Berufung im Einzelfall,

2. Ratsherr Birdal Dolan, vertreten durch Ratsherrn Johannes Hucke,

3. Bürgermeisterin Hilde Scheidt, vertreten durch Ratsfrau Silke Bergs,

4. Ratsherr Wilfried Fischer, vertreten durch Ratsfrau Monika Wenzel,

5. Ratsfau Karin Schmitt-Promny, vertreten durch Ratsherrn Achim Ferrari,

6. Ratsherr Hans-Peter Kehr, vertreten durch Ratsfrau Elke Eschweiler,

7. Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer, vertreten durch Ratsfrau Iris Lürken,

8. Ratsherr Peter Tillmanns, vertreten durch Ratsherrn Daniel Hecker,

9. Ratsherr Boris Linden, vertreten durch Ratsfrau Dr. Julia Oidtmann,

10. Ratsfrau Renate Wallraff, vertreten durch Bürgermeister Norbert Plum,

11. Ratsherr Peter Blum, vertreten durch Ratsfrau Sigrid Moselage,

12. Ratsherr Christoph Allemand, vertreten durch Ratsherrn Noah Wagner.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-08 FB 01_0729_WP18 Wahl der Vertreterin SAO.pdf

10.11.2025

134.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
27.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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