19. November 2025 um 17:00, Rathaus
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Besetzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung – Wahl sachkundiger Einwohner*innen in der 19. Wahlperiode

FB 45 n/0048/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wählt als sachkundige Einwohner*innen in der 19. Wahlperiode in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung: Für die katholische Kirche Stephanie Schüller und als Stellvertretung Michael Bredohl Für die evangelische Kirche David Krause und als Stellvertretung Pfarrer Armin Drack Für die Stadtschulpflegschaft Volker Hansen und als Stellvertretung Nina Muckel Für die Bezirksschüler*innenvertretung Jil Kelmes Für das Netzwerk Weiterbildung Martin Stankewitz-Sybertz und als Stellvertretung Marlies Breuer

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wählt als sachkundige Einwohner*innen in der 19. Wahlperiode in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung:

  1. Für die katholische Kirche

Stephanie Schüller und als Stellvertretung Michael Bredohl

  1. Für die evangelische Kirche

David Krause und als Stellvertretung Pfarrer Armin Drack

  1. Für die Stadtschulpflegschaft

Volker Hansen und als Stellvertretung Nina Muckel

  1. Für die Bezirksschüler*innenvertretung

Jil Kelmes

  1. Für das Netzwerk Weiterbildung

Martin Stankewitz-Sybertz und als Stellvertretung Marlies Breuer

Erläuterungen

In seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2025 wird der Rat der Stadt Aachen über die Art, Anzahl,

Größe und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse in der 19. Wahlperiode beraten und entschieden.

In den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sind neben den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern (Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen) die folgenden beratenden (nicht stimmberechtigten) Mitglieder aufzunehmen:

  1. Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat der Rat je eine oder einen von der evangelischen und der katholischen Kirche benannte Vertreterin oder benannten Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen. Diese Bestellung erfolgt gemäß § SchulG 85 Abs. 2 Satze 1 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW als sachkundige Einwohner/innen.
  1. Gemäß § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Aachen kann der Integrationsrat Mitglieder sowie die gewählten Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter (§ 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW) in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit beratender Stimme entsenden. Die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrats in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung auf Grundlage der Hauptsatzung erfolgt außerhalb des § 58 Abs. 4 GO NRW. Diese Mitglieder werden nicht vom Rat bestellt bzw. gewählt, sondern nach Maßgabe des § 20 Abs. 5 Hauptsatzung vom Integrationsrat „entsandt“. Die Ausschussmitgliedschaft folgt aus dem Beschluss, mit dem der Integrationsrat die Entsendung vornimmt.

Darüber hinaus können gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 SchulG von den Schulpflegschaften sowie von den Schülervertretungen benannte Personen mit beratender Stimme berufen werden.

Des Weiteren können nach § 58 Abs. 4 GO NRW dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner/innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner/innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen.

In der 18. Wahlperiode war zudem ein/e Vertreter/in des Netzwerkes Weiterbildung in der StädteRegion Aachen als sachkundige/r Einwohner/in in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gewählt.

Zu beachten ist dabei, dass, bei Aufnahme eines Mitglieds aus diesen Gremien als sachkundiger/e Einwohner/in auf Grundlage von § 58 Abs. 4 GO NRW vom Rat als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, diese Person nicht als „Vertretung des Gremiums“ aufgenommen wird. Anders als beispielsweise die durch die Kirchen auf Grundlage von § 85 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW benannten Vertreter/innen, ist der/die jeweilige Einwohner/in demnach keine "offizielle " Vertretung des jeweiligen Gremiums. Aus Sicht der Verwaltung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die von den jeweiligen Gremien vorgeschlagenen Vertreter/innen im Interesse der Gremien agieren und deren Auffassungen und Ziele in den Beratungen entsprechend zum Ausdruck bringen werden. Des Weiteren gilt für Ausschussmitglieder nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 S. 1 GO NRW die für Ratsmitglieder geltenden Vorschriften entsprechend. Daher darf ein/e sachkundige Einwohner/in im Falle einer Interessenkollision nach Maßgabe des § 31 GO NRW an der Beratung des Ausschusses

nicht teilnehmen (§ 50 Abs. 6 GO NRW).

Die Verwaltung geht davon aus, dass auch für die 19. Wahlperiode beabsichtigt ist, die Perspektive des Netzwerkes Weiterbildung in der StädteRegion Aachen bei den Beratungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung weiterhin mit einzubeziehen, und ein Mitglied des Gremiums als sachkundige/r Einwohner/in mit beratender Funktion in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung aufzunehmen.

Die oben genannten Gremien wurden seitens der Verwaltung um Benennung von Vertretern/innen

bzw. Wahlvorschlägen gebeten:

  1. Die evangelische Kirche hat David Krause und als Stellvertretung Pfarrer Armin Drack benannt.
  1. Die katholischen Kirche hat Stephanie Schüller und als Stellvertretung Michael Bredohl benannt.
  1. Der Integrationsrat hat mitgeteilt, dass die Benennung im Dezember nach der entsprechenden Neubildung des Integrationsrates stattfinden wird.
  2. Die Stadtschulpflegschaft hat Volker Hansen und als Stellvertretung Nina Muckel benannt.
  1. Die Bezirksschüler*innenvertretung hat Jil Kelmes benannt.
  1. Das Netzwerk Weiterbildung in der StädteRegion Aachen hat Martin Stankewitz-Sybertz und als Stellvertretung Marlies Breuer benannt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-31 FB 45 n_0048_WP18 Besetzung des Aussch SAO.pdf

3.11.2025

137.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
27.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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