19. November 2025 um 17:00, Rathaus
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Bildung von Ausschüssen des Rates der Stadt Aachen, hier: Kinder- und Jugendausschuss

FB 54/0010/WP18 · Entscheidungsvorlage

Bildung von Ausschüssen des Rates der Stadt Aachen, hier: Kinder- und Jugendausschuss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Auler (CDU) berichtet, dass durch die Träger der freien Jugendhilfe insgesamt 9 Vorschläge für die Besetzung im Ausschuss benannt worden seien, aus denen nun 6 Vertreter und Stellvertreter ausgewählt wurden. Er betont, dass unabhängig von dem heute zu treffenden Beschluss, jederzeit gerne Änderungen aufgrund einer einvernehmlichen Absprache der Träger vorgenommen werden können, sofern dies gewünscht sei.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen wählt nachfolgende, stimmberechtigte Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen sowie deren Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendausschuss: Ratsmitglied oder sachkundige*r Bürger*in Persönliche Stellvertretung 1. Peter Tillmann, CDU 1. Uschi Brammertz, CDU 2. David Küppers, CDU 2. Dr. Uwe Boester, CDU 3. sB Karl Simons, CDU 3. sB Nils Kaletsch, CDU 4. Karin Schmitt-Promny, GRÜNE 4. sB Ulrich Gurr, GRÜNE 5. Johanna Voßkötter, GRÜNE 5. sB Sabine Lüttgen, GRÜNE 6. sB Jonas Török, GRÜNE 6. sB Lucy Stedwell, GRÜNE 7. Renate Wallraff, SPD 7. sB Josephine Vossen, SPD 8. sB Nicole Geilen, AfD 8. sB Marion Bergk, AfD 9. sB Jörg Walter, DIE LINKE 9. Carolin Heintz, DIE LINKE Weiterhin wählt der Rat der Stadt Aachen die nachfolgenden, stimmberechtigten Vertretungen der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendausschuss: Vertretung aus der freien Jugendhilfe Persönliche Stellvertretung 1. Hans-Jürgen Bengner 1. Tara Fuhrmann (Evangelische Jugend) (Aachener Jugendring / DLRG-Jugend) 2. Roswitha Frenzel (SKF) 2. Alexandra Laba (In Via) 3. Luisa Hoffmann (Kinderschutzbund) 3. Rita Hedwig Baumbach (Lebenshilfe) 4. Horst Kreutz 4. Denis Thielen (Maria im Tann) (Ev. Kinder- und Jugendhilfe Brand) 5. Andreas Burkhard Münstermann 5. Sven Werny (AWO) (BDKJ Bistum Aachen) 6. Philipp Nawrocki (Sportjugend) 6. Benno Pauls (Eurojugend)

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Aachen wählt nachfolgende, stimmberechtigte Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen sowie deren Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendausschuss:

Ratsmitglied oder sachkundige*r Bürger*inPersönliche Stellvertretung

1. 1.

2.2.

3.3.

4. 4.

5.5.

6.6.

7.7.

8.8.

9. 9.

  1. Weiterhin wählt der Rat der Stadt Aachen die nachfolgenden, stimmberechtigten Vertretungen der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendausschuss:

Vertretung aus der freien JugendhilfePersönliche Stellvertretung

1. 1.

2.2.

3.3.

4. 4.

5.5.

6.6.

Erläuterungen

Die grundsätzlichen Regelungen zur Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses finden sich in § 71 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Nach § 71 Abs. 6 werden nähere Regelungen (wie beispielsweise die Zugehörigkeit weiterer beratender Mitglieder) den Ländern übertragen. Neben dem SGB VIII ist somit für NRW das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG), sowie für die Stadt Aachen ergänzend die Satzung für das Jugendamt in der aktuell geltenden Fassung vom 21.08.1992, zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 02.07.2014, maßgeblich.

  1. Wahl der stimmberechtigten Mitglieder:

Nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII sind die stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses durch die Vertretungskörperschaft (somit durch den Rat der Stadt Aachen) zu wählen.

Hervorzuheben ist, dass es sich beim Kinder- und Jugendausschuss um den einzigen kommunalen Ausschuss handelt, in dem sich die stimmberechtigten Mitglieder aus den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft und Vertretungen der freien Jugendhilfe zusammensetzen.

Den o. g. Regelungen folgend gehören dem Kinder- und Jugendausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an:

  • Mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
  • Mit 2/5 des Anteils der Stimmen Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden.
  • Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 SGB VIII i.V.m. § 4 Abs. 4 AG-KJHG sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrts- und der Jugendverbände, angemessen zu berücksichtigen. Hierzu wurde über den Fachbereich Presse und Marketing der Stadt Aachen am 05.09.2025 eine öffentliche Bekanntmachung in beiden Aachener Tageszeitungen veröffentlicht.
  • Die bei der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendausschusses bis zum 30.09.2025 eingegangenen Wahlvorschläge sind in der Anlage 1 aufbereitet.

Gemäß § 4 Abs. 1 AG-KJHG dürfen dem Kinder- und Jugendausschuss nicht mehr als 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören.

Folglich sind durch den Rat der Stadt Aachen 9 Mitglieder der Vertretungskörperschaft sowie 6 Vertretungen der freien Jugendhilfe als stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss zu wählen.

Nach § 4 Abs. 2 S. 4 AG-KJHG ist Voraussetzung, dass nur Personen zu stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden können, die auch der Vertretungskörperschaft angehörig sein können. Die Personen müssen somit das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt i. S. d. § 7 Kommunalwahlgesetz NRW sein und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde (Stadt Aachen) haben.

Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 3 S. 1 AG-KJHG für jedes stimmberechtigtes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu wählen. Hieraus folgt, dass bei einer gleichzeitigen Verhinderung des Mitglieds und dessen Stellvertretung der betreffende Platz im Ausschuss unbesetzt bleibt. Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertretung vor Beendigung der Wahlperiode aus, ist von der Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, ein Ersatzmitglied vorzuschlagen und durch den Rat zu wählen (§ 4 Abs. 2 S. 3 AG-KJHG).

Nach § 4 Abs. 2 S. 5 AG-KJHG ist bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.

Wahl des Ausschussvorsitzes in der 1. Sitzung des neu gebildeten Kinder- und Jugendausschusses

Die/der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses wird nach § 4 Abs. 1 AG-KJHG als ein stimmberechtigtes Mitglied der höchstens 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aufgeführt.

Gewählt wird die/der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses und die Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).

Entscheidend ist demzufolge die tatsächliche Angehörigkeit zur Vertretungskörperschaft und die Stimmberechtigung.

Die erste Sitzung des neu gebildeten Kinder- und Jugendausschusses findet nach aktuellem Stand am 16.12.2025 statt.

  1. Benennung der beratenden Mitglieder:

Nach § 71 Abs. 6 S. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 AG-KJHG und § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem Kinder- und Jugendausschuss als beratende Mitglieder an:

  • Die/der Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamter bzw. dessen/deren bestellte Vertretung
  • Die Leitung des Jugendamtes bzw. deren Stellvertretung
  • Eine Richterin/ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichtes bzw. ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin
  • Eine Vertretung der Arbeitsverwaltung
  • Eine Vertretung des Jobcenters der StädteRegion Aachen
  • Eine Vertretung der Schulen
  • Eine Vertretung der Polizei
  • Je eine Vertretung der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde
  • Eine ärztliche Vertretung des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen
  • Eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit
  • Eine Vertretung des Integrationsrates
  • Eine Vertretung des Jugendamtselternbeirates
  • Je eine Vertretung jeder im Rat der Stadt Aachen, jedoch nicht im Kinder- und Jugendausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen, die durch den Rat bestimmt wird.

Die entsprechenden Institutionen wurden im September 2025 schriftlich um die Benennung je eines beratenden Mitgliedes sowie einer persönlichen Stellvertretung gebeten. Benannt wurden bislang die in Anlage 2 aufgelisteten Personen als beratende Mitglieder.

Die ausstehenden Benennungen der beratenden Mitglieder ergeben sich aus

  • der Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung des Integrationsrates nach dort vorgenommener Wahl
  • der Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung des Jugendamtselternbeirates nach dort vorgenommener Wahl

und unterliegen nicht einer Wahlpflicht durch den Rat der Stadt Aachen, da die beratenden Mitglieder qua Gesetz und Jugendamtssatzung festgelegt sind,

sowie

der noch ausstehenden Benennung und Wahl je einer Vertretung der nicht im Kinder- und Jugendausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen durch den Rat der Stadt Aachen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-31 FB 54_0010_WP18 Bildung von Ausschues SAO.pdf

31.10.2025

236.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
27.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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