19. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 27Öffentlich

Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V. - GOB N.V. und der Avantis Services N.V.

FB 20/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat unterbreitet den Hauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. zur Wahl als Mitglied in den Aufsichtsräten Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag.

Beschlussvorschlag

Der Rat unterbreitet den Hauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. zur Wahl als Mitglied in den Aufsichtsräten Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag.

Erläuterungen

Das Verfahren der Besetzung unterliegt den Regelungen der Satzung der Gesellschaft.

Nach Artikel 18 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GOB N.V. aus 4 Mitgliedern. DieStadt Aachen unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Zuletzt hat der Rat der Stadt Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet.

Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung derHauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit behandelt wird, aus. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2025 in der Hauptversammlung der GOB N.V. scheidet Frau Stadtdirektorin Grehling satzungsgemäß aus dem Aufsichtsrat aus.

Die vorschlagsberechtigte Körperschaft ist gemäß Artikel 18 Abs. 4 verpflichtet, innerhalb einer Fristvon drei Monaten den bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes im Aufsichtsrat zu unterbreiten.

Die Organe der Avantis Services N.V., an der wiederum die GOB N.V., die Stadt Aachen und dieGemeinde Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.08.2001 identisch den Organen der GOB N.V besetzt.

Gemäß Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. und Artikel 18 C Abs. 3 der Satzung der AvantisServices N.V. kann ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied ein weiteres Mal bestellt werden, solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-03 FB 20_0001_WP19 Bestellung des Mitgl SAO.pdf

5.11.2025

74.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 27
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
27.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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