Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement durch den Ausschussvorsitz
E 26/0002/WP19 · Kenntnisnahme
Erläuterungen
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussangehörenden von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
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Technische Details
ID: 1018097
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018097
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-03 E 26_0002_WP19 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
2.12.2025
71.5 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 28.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12