2. Dezember 2025 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement durch den Ausschussvorsitz

E 26/0002/WP19 · Kenntnisnahme

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Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussangehörenden von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-03 E 26_0002_WP19 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

2.12.2025

71.5 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
28.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12