5. November 2025 um 17:00, Rathaus
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Neufassung der Richtlinie zu Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen im Rat der Stadt Aachen

Dez V/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist darauf hin, dass die Kostenübernahme für Klausurtagungen nicht in die Neufassung übernommen worden sei, diese Regelung jedoch selbstverständlich weiterhin Bestand haben werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie zu Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen mit Wirkung zum 01.11.2025.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie zu Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen mit Wirkung zum 01.11.2025.

Erläuterungen

Gemäß § 56 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Ratsfraktionen gegenüber den Gemeinden einen Anspruch auf Gewährung von Fraktionszuwendungen. Demnach sind den Fraktionen aus städtischen Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen zu gewähren.

Die Gemeindeordnung regelt den generellen Rechtsanspruch der Fraktionen auf Fraktionszuwendungen, nicht jedoch Art und Umfang der Zuwendungen. Aus diesem Grund hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom 02.01.1989 und zuletzt mit Runderlass vom 05.11.2015 Leitlinien formuliert, anhand derer die Ansprüche der Ratsfraktionen gegenüber den Kommunen konkretisiert werden. Dieser Runderlass dient den Kommunen als Grundlage für die individuell festgelegten tatsächlichen Zuwendungen an die jeweils im Rat der Stadt vertretenen Ratsfraktionen, Gruppen und Ratsmitgliedern, die weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehören.

Die aktuelle Richtlinie der Stadt Aachen wurde am 15.07.1992 durch den Rat der Stadt beschlossen und jeweils durch Beschlüsse am 13.04.1994, am 08.12.2004 und zuletzt am 12.12.2007 überarbeitet. Die derzeitige Fassung findet seit dem 01.01.2008 Anwendung.

Veränderungen in der Fraktionslandschaft und der Neubeginn der Ratsperiode zum 01.11.2025 wurden nunmehr zum Anlass genommen, die Richtlinie auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und notwendig erscheinende Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus war es notwendig, die bisherige aus vielen Einzelbeschlüssen bestehende Richtlinie in einer einheitlichen Neufassung zu kodifizieren, welche dieser Vorlage im Entwurf als Anlage beiliegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.525.000

0

4.575.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 220.000

- 660.000

Deckung wird gegeben

Deckung wird gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Element 1-010103-900-9 „Fraktionen und Gruppen“ in Verbindung mit der Kostenart 54920000 „Fraktionszuwendungen“. Hier sind bisher 1.525.000 Euro jährlich etatisiert. Für die Haushaltsplanung 2026 ff. wurde aufgrund der gesetzlich bestimmten Vergrößerung des Rates auf 66 Ratsmitglieder eine Erhöhung auf 1,6 Mio. Euro bereits angemeldet.

Gegenüber der bisherigen Richtlinie ergeben sich beim Vergleich neue/alte Richtlinie bei der Zusammensetzung des neu gewählten Rats darüber hinaus finanzielle Mehraufwendungen i.H.v. rd. 145.000 Euro jährlich. Die entstehenden Mehrkosten für den November und Dezember 2025 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 zur Deckung gebracht.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 7 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-03 Dez V_0001_WP19 Neufassung der Richt SAO.pdf

3.11.2025

317.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 05.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat V
Geändert
17.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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