26. November 2025 um 18:00, Schloss Schönau
TOP 8Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung des Parkplatzes an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen

FB 62/0074/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich den bisher nicht gewidmeten Parkplatz an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen mit den Verbindungswegen zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ (Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 3637 tlw.) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird bei der als Parkplatz ausgebauten Fläche auf den Benutzungszweck „Parkplatz“ beschränkt. Die Verbindungswege zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ werden nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich den bisher nicht gewidmeten Parkplatz an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen mit den Verbindungswegen zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ (Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 3637 tlw.) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen.

Der Gemeingebrauch wird bei der als Parkplatz ausgebauten Fläche auf den Benutzungszweck „Parkplatz“ beschränkt. Die Verbindungswege zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ werden nicht beschränkt.

Erläuterungen

Der städtische Parkplatz an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen mit den Verbindungswegen zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ war bisher nicht als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet.

Die o.g. Fläche soll daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/sonstige – nach § 6 StrWG NRW gewidmet werden.

Der Gemeingebrauch soll bei der als Parkplatz ausgebauten Fläche auf den Benutzungszweck „Parkplatz“ beschränkt werden. Die Verbindungswege zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ sollen nicht beschränkt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Übersichtsplan
2.0 MB · PDF
Lageplan
1.2 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-09 FB 62_0074_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

14.11.2025

3.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 26.11.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
3.12.2025
Inhalt abgerufen
12. März 2026 um 20:17

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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