Wiederherstellung des Geotops Mönchsfelsen im Naturschutzgbiet (NSG) Mönchsfelsen
FB 36/0617/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Brinner äussert sich zu der Vorlage.
Sie habe diese als nicht sehr umfangreich empfunden und das Thema habe im Vorfeld für große Diskussionen gesorgt.
Es habe eine Mail des NABU die Fraktion erreicht, aus der hervorgehe, dass in dem Bereich schützenswerte Pflanzen seien.
Bei einer Beweidung mit Ziegen würde die dortige Vergetation zerstört.
Man wolle die Entscheidung nicht vertagen, aber man schlage daher einen geänderten Beschluss wie folgt vor:
- Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Einreichung der Skizze für den Förderantrag für die Wiederherstellung des Mönchsfelsen-Geotops im NSG Mönchsfelsen. Der dafür erforderliche Eigenanteil wird durch Haushaltsmittel aus dem FB 36 zur Verfügung gestellt.
- Darüber hinaus beauftragt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung, ein vegetationskundliches Gutachten des Gebiets zu erstellen und im Ausschuss vorzustellen.
Um keine zeitliche Verzögerungen zu verursachen möchte man die Förderskizze in der jetztigen Form einreichen undman könne diese man später ggfs. anpassen.
Herr Formen / NABUmöchte gerne wissen, warum man das Konzept an der Stelle ändern wolle.
Er möchte weiterhin wissen, ob sichergestellt sei, dass es einen Schäfer gebe, der die Beweidung übernehmen wolle.
Ratsfrau Lürken habe aus der Vorlage nicht eindeutig sehen können, dass es sich um die beabsichtigte Beweidung mit Ziegen handeln würde. Darüber hinaus weiche die Einschätzung der Verwaltung von den Schilderungn des NABU ab, so dass sie hier Fragen an die Verwaltung habe. Sie halte es für fraglich, dass durch Zäune die Begrenzung der zu beweidenden Fläche bei Ziegen sichergestellt werden könne.
Sie möchte wissen, welche Pfllanzen dort wachsen.
Herr Meiners berichtet, dass man für das Gebiet Mönchsfelsen seit 25 Jahren nach einer Lösung suche.
Es handele sich hier um ein Geotop im Naturschutzgebiet. Es sei jedoch wichtig an dieser Stelle, dass die Fläche zweigeteilt sei.
Herr Henning Nießen / FB 36/400 erläutert, dass man eine lokale Lösung zur Beweidung gefunden habe.
Er führt aus, dass die beiden Teilflächen unterschiedlich zu behandeln seien.
Teil 1 der Fläche wolle man nicht beweiden.
Bei Teil 2 der Fläche gehe es darum, den Felsen von Bewuchs freizuhalten, da man sonst den denkmalrelevanten Ansprüchen nicht gerecht werden könne. Man wolle mit Schafen und Ziegen beweiden.
Auf die Mail vom NABU geht er insoweit ein, dass es lediglich eine Mutmaßung sei, dass die genannten Pflanzen dort wachsen könnten.
Man beabsichtige, die Beweidung mit ausbruchsicherem Zaun durchzuführen. Die Anschaffung des Zaunes sei mit Fördermitteln möglich.
Herr Schuch äußert, dass ihm die Vorlage vorab als nicht so diskussionswürdig vorgekommen sei. Nach den bisherigen Ausführungen würde er sich dem Vorschlag der Grünen anschließen wollen.
Ratsherr Kiemes führt aus, dass man durch die Beweidung der Fläche Geld einsparen könne und ihn die Kritik an der Naturschutzbehörde irritiert habe. In der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim sei die Vorlage ohne Gegenrede beschlossen worden.
Er habe Vertrauen in die vorgeschlagenen Maßnahen und sehe daher keinen Grund, dem vorgeschlagenen Beschluss der Verwaltung nicht zu folgen.
Der Auschussvorsitzende liest den geänderten Beschlussentwurf vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Wiederherstellung des Mönchsfelsen-Geotops im NSG Mönchsfelsen zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Wiederherstellung des Mönchsfelsen-Geotops im NSG Mönchsfelsen. Der dafür erforderliche Eigenanteil wird durch Haushaltsmittel aus dem FB 36 zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen
Die Stadt Aachen wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) aufgefordert, zum Ökosystemverbund-Konzept des Landes für das Rheinische Revier durch Anträge gemäß dem Förderprogramm zum Ökosystemverbund-Konzept für das Rheinische Revier beizutragen. Dazu eignen sich besonders Flächen, für die bereits eine herausragende Bedeutung zur Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche, zur Erhaltung und Sicherung eines Biotopverbundelements im Bechheimer Bachtal ) und zur Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete Tier- und Pflanzenarten gem. den §§ 21 und 23 BNatSchG identifiziert wurden. Nicht alle derartigen Flächen konnten in der Vergangenheit hinreichend wiederhergestellt bzw. gepflegt werden.
Konzeption der Wiederherstellung des Geotops Mönchsfelsen:
Die im Landschaftsplan von 1988 festgesetzte Erhaltung der Freiflächen und des Niederwaldes in dem Geotop-Areal Mönchsfelsen konnte wegen des erforderlichen Aufwandes in dem extrem steilen Gelände bisher nicht geleistet werden. Der Bürger- und Geschichtsverein Hahn und Friesenrath e.V. unterstützt die Pflege und Entwicklung des Mönchfelsen seit Jahren im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, dort auf die Wiederherstellung und dauerhafte Erhaltung von Niederwald zu verzichten und stattdessen das gesamte Geotop-Areal einmalig zu roden, sowie anschließend durch Beweidung dauerhaft freizuhalten. Ziel ist es, den Lebensraumtyp, der die ursprüngliche Ausweisung als Geotop und als NSG begründet hat, wiederherzustellen, so dass sich auch wieder Tier-, Pflanzen- und Pilzarten ansiedeln können, die dort zwischenzeitlich verloren gingen. Die Höhe der daraus resultierenden regelmäßigen Folgekosten durch die Beweidung wird deutlich unter der Höhe der bisher regelmäßig von der Naturschutzbehörde umgesetzten Maßnahmen liegen, d.h. die Unterhaltskosten sinken.
Abgrenzung von anderen Förderangeboten:
Es gibt keine anderen Förderangebote, die eine vergleichbare Förderhöhe für die erforderlichen Investitionen bieten, so dass die Förderung über das Ökosystemverbund-Förderprogramm im Rheinischen Revier mit 97,5 % Förderquote bzw. 2,5 % Eigenanteil für die Stadt Aachen eine absehbar einmalige Gelegenheit darstellt, Aufgaben der Stadt Aachen auch zeitnah zu erfüllen.
Befürwortung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und durch den Bürger- und Geschichtsverein Hahn und Friesenrath e.V.:
Der Mönchsfelsen ist ein Bodendenkmal und paläontologische Fundstätte. Der LVR als obere Denkmalschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln unterstützte anlässlich einer Begehung am 24.09.2025 ausdrücklich das Freischneiden und die dauerhafte Freihaltung des Mönchsfelsens, um diesenauch aus Sicht des Denkmalschutzes dauerhaft sichtbar zu erhalten. Dieselbe Haltung vertritt ebenfalls der Bürger- und Geschichtsverein Hahn und Friesenrath e.V., der sich seit vielen Jahren immer wieder für den Erhalt des Geotopes einsetzt und diese Maßnahmen ebenfalls sehr begrüßt. Es wurde seitens des Vereins in der Vergangenheit festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen keine nachhaltige Wirkung hatten, da das schwierige Gelände eine Umsetzung der Vorschriften des LP bzgl. der Erhaltung des Lebensraums im Wesentlichen nicht zuließ; dies wäre jedoch durch Verzicht auf den Niederwald, Rodung und darauf folgende dauerhafte Freihaltung durch Beweidung jetzt erreichbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 80.000,00 € geschätzt. Bei einer Förderquote von 97,5 % werden Zuschüsse in Höhe von 78.000,00 € erwartet. Der nicht durch Zuschüsse gedeckte Eigenanteil in Höhe von 2.000 € kann durch Ersatzgelder (Investorengelder) nach dem Bundesnaturschutzgesetz gedeckt werden. Durch die Bezuschussung der Maßnahme und die hohe Förderquote besteht die einmalige Gelegenheit, die dauerhafte Unterhaltung des Biotopes sicherzustellen und den städtischen Haushalt zu entlasten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1018282
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018282
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-30 FB 36_0617_WP18 Wiederherstellung de SAO.pdf
5.11.2025
1.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 09.12.2025
- Uhrzeit
- 17:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:39
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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