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Verbreiterung des Krautmühlenweges im Rahmen der Rad-Vorrang-Route Brand

FB 61/1559/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Penalosa betont, dass sie nach wie vor eine Verbreiterung des Krautmühlenwegs

Radentscheidkonform auf 3,50 m fordern. Sie fordert die Verwaltung auf, die Vorlage entsprechend anzupassen und dem Mobilitätsausschuss vorzulegen.

Frau Segadlo, Projektleiterin Ausführungsplanung von Radverkehrsanlagen (#AachenMooVe!1),

ist als Ansprechpartnerin der Verwaltung vor Ort und antwortet, dass eine erneute Vorlage in solch kurzer Zeit nicht realisierbar war. Alternativ hat sie aber eine Präsentation mitgebracht (wird mit der Niederschrift im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt), die konkrete Fragen und Prüfaufträge erläutert. Ausführungsbeschluss im MoA erfolgt am 17.12.2020, falls die Verwaltung heute den Auftrag von der B0 erhält. Des Weiteren läuft die Förderung #AachenMooVe! noch bis zum 30.06.2022. Bis dahin sollte die gesamte Radvorrangroute Aachen-Brand bearbeitet sein. Frau Segadlo betont, dass die Verwaltung die Verbreiterung auf über 3,50 m, wie es ein Prüfauftrag forderte, nicht empfiehlt. Beim Krautmühlenweg reden wir über ein winziges Teilstück der Radvorrangroute, nämlich über 180 m. Dieser Abschnitt ist nicht dafür geeignet, dass Radfahrer Geschwindigkeiten aufbauen.

Herr Lindemann bedankt sich für die ausführliche Prüfung. Ihm stellt sich die Frage, warum die durchgängige Verbreiterung auf 3,50 m inkl. Anpassung Nullabsenkung im Anschluss Obere Drimbornstraße eine Kostensteigerung um rd. 29.000 € verursacht, und die Verbreiterung auf 4,00 m

zwischen Zufahrt Kleingärtenanlage und Robert-Koch-Straße (65 m) nur eine Kostensteigerung um rd. 6.000 €? Wie erklärt sich, dass das eine so teuer, das andere so günstig ist, wo wir doch augenscheinlich vom gleichen Ergebnis sprechen?

Frau Segadlo hebt nochmals hervor, dass wir mit den Gegebenheiten vor Ort arbeiten müssen, die wir nun einmal haben. Auch die Verwaltung wünscht eine Verbreiterung der Radwege auf 3,50 m und zwar am liebsten überall. Im vorliegenden Fall des Krautmühlenweges ist weniger Maß aber akzeptabel, da es deutlich weniger Kosten verursachen würde. Wenn die Politik dies anders wünscht, kann es selbstverständlich anders beschlossen werden. Die derzeitig angezeigten Kosten sind grobe Kostenschätzungen ohne Bodengutachten. Im Fall der o.g. 29.000 € reden wir bspw. von sehr teuren Stützwänden, die nötig würden, um die Böschung zu festigen. Weitere Zahlen wurden nicht vorbereitet, da sie derzeit nicht abschließend belastbar sind.

Herr Radke plädiert für die Verbreiterung des Radwegs auf mindestens 3,50 m, koste es was es wolle.

Ergänzung:

In der Sitzung vom 03.02.2021 bat Herr Radtke darum, seinen vorstehenden Redebeitrag dahingehend zu korrigieren, dass er das wederso gesagt noch so gemeint habe. Gesagt habe er, dass die deutlichen Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr die Mehrkosten an dieser Stelle rechtfertigen.

Herr Deloie gibt zu bedenken, dass Rücksichtnahme nicht jedem in die Wiege gelegt wurde, wie man gerade auf dem Vennbahnweg Richtung Kornelimünster immer wieder beobachten kann. Er wünscht Nutzerkonflikte möglichst zu vermeiden und spricht sich deshalb dafür aus, auch dieses kleine Teilstück der Radvorrangroute AC-Band, größtmöglich zu verbreitern. Im Radentscheid geht es ja auch darum Fußgänger zu sichern und nicht darum eine „Fahrradautobahn“ zu schaffen. Die Wegnahme einer Hecke zum Kleingartenverein schafft sicherlich Probleme an anderer Stelle, dass sollte man sich unbedingt sparen. Er bitte um eine maßvolle, maximale Verbreiterung die aber auch vertretbar für die Anlieger, wie den Kleingartenverein ist.

Herr Dr. Otten stimmt Herrn Deloie zu, möchte aber noch folgenden Sachverhalt geklärt haben. Bedeutet das Schild auf Folie 7 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, dass auf dieser Straße Pedelecs, wie auch Autos ausgeschlossen werden?

Herr Klopstein bedankt sich für die Prüfung des separat laufenden Gehweges. Schade, dass dies keine Option ist. Er schließt sich dem Wunsch nach einer Verbreiterung auf mind. 3,50 m an.

Sodann formuliert Herr Bezirksbürgermeister Ferrari folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Umbau des Krautmühlenweges unter Beibehaltung einer durchgehenden Breite von 3,50 m und unter Vermeidung von Nutzungskonflikten mit Anliegern zu fassen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehltdem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1) für den Umbau des Krautmühlenweges zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1) für den Umbau des Krautmühlenweges.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des am 12.09.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll. Nachdem im Juni 2020 die Planungen für die Fahrradstraßen entlang der Route vorgelegt und durch den Mobilitätsausschuss beschlossen wurden (vgl. Vorlage-Nr: FB 61/1439/WP17), ist nun die Verbreiterung des Krautmühlenweges zwischen der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße Gegenstand dieser Vorlage.

  1. Heutige Situation

Der Krautmühlenweg ist im betrachteten Abschnitt zwischen der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße als selbständig geführter Geh- und Radweg ausgewiesen und misst in seiner Breite ca. 2,30 m - 2,70m. Der gemeinsame Geh- und Radweg schließt derzeit an den Gehweg der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße an. Der Gehweg hat im Bereich der Robert-Koch-Straße derzeit einen Bordanschlag von ca. 3 cm. Zur Oberen Drimbornstraße hin wird der Radverkehr bereits über eine Nullabsenkung auf die Fahrbahn geführt.

Im Knotenbereich zur Oberen Drimbornstraße befinden sich fünf schützenswerte Laubbäume, die zu erhalten sind. Die Birken in der Grünfläche am Knoten Robert-Koch-Straße stehen nicht unter Baumschutz. Ab dem Knoten zur Oberen Drimbornstraße wurde der Anfangsbereich des Krautmühlenweges im August 2019 durch den Aachener Stadtbetrieb saniert und befindet sich in einem technisch guten Zustand.

Auf der Drimbornstraße ist aufgeschultertes Parken oberhalb und unterhalb der Einmündung des Krautmühlenweges gestattet. Der Krautmühlenweg entwässert derzeit über eine Einseitneigung direkt in die angrenzenden Grünflächen.

  1. Planung

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) undden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) beachtet. Da der Krautmühlenweg Teil der Rad-Vorrang-Route ist, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Route gerecht werden.

Im Rahmen der Radvorrangroute soll der bestehende Geh- und Radweg zukünftig auf 3,50m verbreitert werden. Aus Kostengründen wird der vorhandene Weg beibehalten und einseitig verbreitert. Die bestehende Asphaltdecke wird dabei um rund 30cm aufgenommen, um einen sauberen Übergang zu gewährleisten. Für die Entwässerung wird zusätzlich ein Bankett mit einer Breite von 50cm vorgesehen.

Im Bereich Krautmühlenweg / Obere Drimbornstraße gilt es die schützenswerten Bäume zu erhalten. Aus diesem Grund und wegen der topographischen Gegebenheiten wird der bereits sanierte Abschnitte des Krautmühlenweges nicht verbreitert. Durch das Gefälle des Krautmühlenweges hin zu Oberen Drimbornstraße sind hohe Geschwindigkeiten zu erwarten. Mit einer Reduzierung auf die vorhandene Breite von > 2,30m soll erreicht werden, dass Radfahrer*innen vor dem Einbiegen auf die Obere Drimbornstraße ihre Geschwindigkeit drosseln.

Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Fuß-und Radverkehr sind an denjeweiligen Geh­wegüberfahrten Piktogramme mit dem „Fair Zusammen“ Logo entsprechend desam 31.10.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Gestaltungskonzept vorgesehen. Zusätzlich werden als Orientierung Piktogramme der Radroute Brand an allen Knotenpunkten markiert. Der Krautmühlenweg wird gemeinsamer Geh- und Radweg bleiben, und wird daher nicht rot eingefärbt.

Heute wird entlang der Oberen Drimbornstraße aufgeschultert geparkt. Dies bewirkt eine schlechte Sicht der querenden Fußgänger*innen und der ein- und ausfahrenden Radfahrer*innen am Knoten Obere Drimbornstraße /Krautmühlenweg zwischen den parkenden Fahrzeugen auf den fließenden Verkehr. Wie bereits in der Vorlage zur „Ausweisung und Umgestaltung von Fahrradstraßen entlang der Rad-Vorrang-Route Brand“ erläutert,sollen die Radfahrer*innen, die die Rad-Vorrang-Route befahren, vor dem fließenden Verkehr geschützt werden. Hierzu ist vorgesehen, den Seitenraum am Knoten Obere Drimbornstraße vorzuziehen und eine Engstelle für den Kfz-Verkehr herzustellen. Dabei wird der Gehweg auf der nordöstlichen Seite der Oberen Drimbornstraße ca. 2,50 m in die Fahrbahn vorgebaut. Für den Kfz-Verkehr entsteht eine 3,50m breite Engstelle, wobei der aus Richtung Obere Drimbornstraße bergab fahrende Verkehr gegenüber dem Verkehr aus Richtung Drimbornstraße wartepflichtig ist.Autofahrer*innen sollen hierdurch zusätzlich vor Beginn der geplanten Fahrradstraße in ihrer Geschwindigkeit gebremst werden. Für die wartepflichtigen Autofahrer*innen ist eine 12m lange Aufstellfläche vorgesehen. Insgesamt kommt es durch den vorgezogenen Seitenraum zum Wegfall von rund fünf Parkplätzen.

Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet (vgl. Anlage1). Durch die Maßnahme werden die Sichtbeziehungen deutlich verbessert und die Fußgänger*innen können die Obere Drimbornstraße barrierefrei und gesichert queren.

Durch das Umspannwerk Süd der STAWAG in der Oberen Drimbornstraße darf wegen der zu erwartenden Schwertransporte der Straßenraum nicht verschmälert werden. Daher sollen alle anzuordnenden Verkehrszeichen im Bereich des vorgezogenen Seitenraumen in Bodenhülsen eingesetzt werden, damit diese im Falle eines anstehenden Schwertransportes herausgenommen werden können. Bäume können daher nicht geplant werden.

Im Bereich der Robert-Koch-Straße ist zukünftig ebenfalls eine Querungsstelle mit Nullabsenkung geplant. Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet.

Landschaftsplan/ Baumbilanz

Der westliche Teil des geplanten Ausbaus ab der Einmündung zur Oberen Drimbornstraße (etwas mehr als die Hälfte der Gesamtstrecke) befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen, welcher hier eine Fläche, für die keine besonderer Schutz besteht, ausweist. Verbotstatbestände des Landschaftsplans liegen durch diesen Schutzstatus nicht vor. Da der Erhalt aller Bäume vorgesehen ist, wird auf die Verbreiterung des Radweges im Einmündungsbereich zur Oberen Drimbornstraße verzichtet.

Der östliche Teil des geplanten Ausbaus bis zur Robert-Koch-Straße liegt im Innenbereich, so dass hier grundsätzlich die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen Anwendung findet.Die in diesem Teilstück angrenzenden Birken stehen weit genug vom Krautmühlenweg entfernt, so dass hier eine Verbreiterung unter Beibehaltung der Bäume möglich ist. Sollte durch die Ausbauarbeiten eine der Birken im Kronentraufbereich maßgeblich beschädigt werden, müsste diese gegebenenfalls gefällt werden; eine Fällgenehmigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, da Birken nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.

Ausbauelemente

Für die Oberflächen wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat.

Geh-/ Radweg

Gehweg

2,5 cm Asphaltdeckschicht

8,0 cm Asphalttragschicht

30,0 cm Schottertragschicht gesamt 40,5 cm

8 cm Betonsteinpflaster 10/203-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/515 cm Drainbetontragschicht16 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 45 cm

Beleuchtung

Es liegt ein Beleuchtungskonzept der Regionetz GmbH für den Krautmühlenweg vor, welches an die vorhandene Beleuchtung angeschlossen werden kann. Die Kostenschätzung für die Beleuchtung liegt bei 14.300,-€ (brutto).

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Vorbereitung der Vergabe der Straßenbauarbeiten.

Die Ausführung der Straßenbauarbeiten ist für das erste Quartal 2021 geplant und wird voraussichtlich 8 Wochen dauern.

  1. Kosten & Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 56.600,- €.

Die Maßnahmen entlang der Rad-Vorrang-Route Brand werden im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! im Landeswettbewerb Emissionsfreie Innenstadt im Rahmen der Landesprogramms „Kommunaler.Klimaschutz.NRW“ gefördert (80 % Förderquote). Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 und 4-120102-979-4 „Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)“ zur Verfügung.

Die Kosten des Beleuchtungskonzeptes werden aus dem PSP-Element 4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" geleistet.

  1. Fazit & Empfehlung

Es wird empfohlen, den Ausführungsbeschluss für die vorgeschlagene Verbreiterung des Krautmühlenweges gemäß Anlage 1 (Lageplan Planung 2020_023_L1) zu fassen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.002.300

1.002.300

141.700

141.700

0

0

Auszahlungen

1.367.900

1.367.900

177.300

177.300

0

0

Ergebnis

365.600

365.600

35.600

35.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-979-4 Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

81.300

81.300

11.000

11.000

0

0

Ergebnis

81.300

81.300

11.000

11.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz Auszahlungen 2020 i.H.v. 1.253.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem

Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 114.900 €

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1- 2020_023_L1
322.2 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-29 FB 61_1559_WP17 Verbreiterung des Kr SAO.pdf

23.10.2024

552.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 02.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:56

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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