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Geplante Fahrradbügel im Stadtgebiet Aachen - 4. Quartal 2020

FB 61/1569/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deloie bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage und dass die quartalsmäßige Information so gut funktioniert. Bzgl. dem Wegfall von KFZ Parkplätzen findet er diesen in Ordnung, solange es nur in Gebieten geschieht, in denen der Parkdruck nicht so hoch ist oder aber die Sicht eklatant verbessert werden kann. Er hat sich allerdings die Frage gestellt, ob bei Position 14 (Süsterfeldstraße 30) die Sperrfläche für den Fahrradbügel nicht ausreichen würde? Muss man den Bürgersteig dafür nutzen? Ferner schließt er die Frage an, wie die Hinweise „Eine Meldung aus dem Meldeportal“ verstanden werden können? Bedeutet dies wirklich, dass eine Person den Standort Online vorgeschlagen hat und reicht dies bereits aus, um einen Bedarf zu generieren?

Frau Mans, FB 61, erklärt, dass die Standorte völlig wertfrei, vor Ort geprüft werden. Es ist kein Automatismus, dass eine Meldung einen Radbügel ergibt, kommt aber durchaus vor. Bezüglich der Sperrfläche auf der Süsterfeldstraße verschmälert sich die Straße dort so stark, dass die geparkten Fahrräder auf die Fahrbahn ragen würden. Daher kam nur der Bordstein als Standort für den neuen Radbügel in Frage.

Frau Diepelt bekennt sich, die Eingaben für die Roermonderstraße gemacht zu haben und freut sich über die zeitige Umsetzung. Es ist sinnvoll, dass auch eine Einzeleingabe gesichtet wird. Denn der Bedarf kann ja nur realistisch vor Ort ermittelt werden.

Herr Dr. Otten bestätigt die Sinnhaftigkeit, fragt weiterhin ob auch erkannt wird, wenn Fahrräder schon ewig irgendwo stehen?

Frau Mans versichert, dass die Kolleginnen und Kollegen mittlerweile ein Auge für Schrotträder entwickelt haben. Die Methode, wie mit solchen zu verfahren ist (gelbe Zettel), ist vorgegeben und wird vom Ordnungsamt ausgeführt. Es passiert aber häufig, dass dies von Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung erkannt und angezeigt wird.

Herr Jacoby wünscht, bei nächster Bekanntmachung, eine verstärkte Berücksichtigung der Außenbezirke. Forst und Driescher Hof haben bisher nur sehr wenige Fahrradbügel erhalten. Hier ist definitiv noch Luft nach oben. Der Bedarf ist da!

Sodann lässt Herr Bezirksbürgermeister Ferrari über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen.

Ziel 5c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügel – also je 2.500 Radbügel- außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Insgesamt konnten so im Jahr 2020, 610 neue Fahrradbügel aufgestellt beziehungsweise geplant werden. Bis zum Ende des Jahres 2027, müssen im gesamten Stadtgebiet somit noch 1890 Fahrradbügel neu aufgestellt werden.

Hiermit legt die Verwaltung die im 4. Quartal 2020 geplanten Fahrradbügel im Bezirk Mitte vor.

Erläuterung der Vorgehensweise

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 einstimmig die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aachen im April 2020 das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ ins Leben gerufen. Dieses stand bis zum 31.08.2020 allen Bürger*innen zur Verortung gewünschter Fahrradbügel zur Verfügung. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zum Großteil auf dort eingereichte Standortwünsche zurück. Die restlichen Standorte resultieren aus Maßnahmen der Unfallkommission oder Anregungen der ASEAG. Im Meldeportal sind bis Ende August 1671 Meldungen und 9.138 gemeldete Fahrradbügel eingegangen.

In Kürze erfolgt die Ausschreibung der geplanten Bügel aus dem 3. Quartal. Sobald diese abgeschlossen ist, kann mit der Installation der Bügel an den vorgesehenen Standorten begonnen werden.

Insgesamt wurden für das 4. Quartal 29 Meldungen aus dem Meldeportal geprüft. 18 Meldungen konnte nachgegangen werden, da sie sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden. 11 Meldungen bezogen sich auf Privatflächen. Bei diesen Meldungen wurden die Eigentümer darüber informiert, dass auf ihrem Grundstück ein Bedarf an Fahrradabstellanlagen vorliegt. 55 der 67 geplanten Fahrradbügel beziehen sich auf Meldungen aus dem Meldeportal. Seit der Annahme des Radentscheids im November 2019 wurden bereits 250 Radbügel gesetzt. 150 Radbügel werden in den kommenden Wochen gesetzt, weitere 138 befinden sich in Ausschreibung und nochmal 67 befinden sich im 4. Quartal in der Planung.

Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 4.Quartal vorgeschlagenen Einbauorte im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Bei der Standortauswahl wurden vornehmlich Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger*innen einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.

Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde hauptsächlich den Meldungen der Bürger*innen nachgegangen. Lediglich an 7 Standorten ist im Straßenraum eine ausreichende Restbreite für Fußgänger*innen vorhanden, sodass die Bügel dort auf den Hochborden liegen (siehe Beispiele 06_Halifaxstraße/Ecke Auf der Hörn, 08_Melatener Straße 138/Ecke Auf der Hörn, 13_Seffenter Weg/Ecke Mies-van-der-Rohe Straße, 17_Henricistraße/Ecke Kavenstraße). Dort, wo von einem oder mehreren Anwohner*innen der Bedarf nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung von Parkstände vorgeschlagen (siehe Beispiele 07_Halifaxstraße/Ecke Ahornstraße, 09_Ahornstraße 53, 18_Henricistraße 30). Darüber hinaus sollen an zwei Stellen, an denen parkende Pkw sicherheitsrelevant Sichtbeziehungen behindern, Parkflächen zu Gunsten von Fahrradbügeln weichen (siehe: 02_Karl-Marx-Allee/Ecke Forster Weg, 03_Mauerstraße/Ecke Vaalser Straße). An zwei Stellen soll durch die Installation von Fahrradbügeln das Parken verhindert werden, damit die Busse der ASEAG dort ungehindert abbiegen können (siehe Beispiele 01_Elsassplatz 2, 05_Vaalser Straße/Ecke Lennestraße. An zwei weiteren Stellen werden bereits vorhandene Poller durch Fahrradbügel ersetzt (siehe Beispiele 20_Roermonder Straße 40 und 21_Roermonder Straße 40).

Der Standort im Kennedypark (siehe 04_Kennedypark) wurde sowohl mit dem Fachbereich Umwelt, als auch mit dem Aachener Stadtbetrieb abgestimmt.

Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines Gutachtens. Die Beauftragung ist abgeschlossen. Erste Abstimmungstermine zwischen Planungsbüro und der Verwaltung haben ebenfalls bereits stattgefunden. Aktuell findet die Begehung des Untersuchungsgebietes durch das Verkehrsplanungsbüro statt. Ergebnisse aus dem Gutachten sollen im Jahr 2021 vorliegen.

Kosten

Für den Einbau der Fahrradbügel im Stadtbezirk Aachen Mitte wird ein Betrag in Höhe von rd. 23.000 € benötigt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2020 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-800-00700-300-1 /4-120102-811-7 „Fahrradabstellanlagen“ zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

250.000

250.000

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

370.000

370.000

1.110.000

1.110.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschriebener Ansatz 2020*

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

55.671,47

55.671,47

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

55.671,47

55.671,47

75.000

75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020**

Fortgeschriebener Ansatz 2020**

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

5.000,00

5.000,00

0

0

0

0

Abschreibungen

55.671,47

55.671,47

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

60.671,47

60.671,47

75.000

75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 30.671,47 €

**Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 35.671,47 €

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-12 FB 61_1569_WP17 Geplante Fahrradbuege SAO.pdf

20.11.2024

7.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 02.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:56