2. Dezember 2025 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 7Öffentlich

Korrigierende Anpassung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen

E 26/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 4. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement die 4. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen

Erläuterungen

In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement vom 19.11.2024 sowie der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 04.12.2024 wurde die 3. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen als Anpassung an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen, beschlossen.

In der Vorlage zu diesem Beschluss war ein Tipp-Fehler enthalten, aufgrund dessen eine neue Anpassung vorgenommen werden muss. Zur Änderung vorgesehen war der §19 Jahresabschluss, Lagebericht, dessen Inhalt auch in der Synopse mit Gegenüberstellung (alte Fassung – neue Fassung) aufgeführt war.

Versehentlich wurde in der Änderungssatzung jedoch aufgeführt, dass der § 17 eine neue Fassung erhält. Der Tipp-Fehler lag darin, dass § 17 genannt wurde, jedoch § 19 gemeint war.

In § 17 der ursprünglichen Satzung ist jedoch nicht der Jahresabschluss geregelt, sondern das Thema Rücklagen. Die Ausführungen zum Thema Rücklagen wurden daher mit der 3. Änderungssatzung durch die Ausführungen zum Thema Jahresabschluss versehentlich ersetzt und der bisherige § 19 blieb zusätzlich zum § 17 in seiner ursprünglichen Fassung bestehen.

Im Weiteren wird nunmehr der § 11 Personalangelegenheiten geändert, da dieser auf den § 30 der Hauptsatzung der Stadt Aachen verweist. Die Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 (in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachenvom 13. März 2024) führt zwischenzeitlich Regelungen zu Personalangelegenheiten in § 24 der Hauptsatzung der Stadt Aachen auf.

Darüber hinaus wird nunmehr der § 20 Prüfung geändert, da dieser auf den § 106 GO NW verweist, der zwischenzeitlich jedoch gestrichen wurde.

Die Änderungen werden in der Anlage in einer Synopse dargestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-07 E 26_0006_WP19 Korrigierende Anpass SAO.pdf

2.12.2025

254.3 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
28.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12