18. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Kreuzherrenstraße Abrechnung der als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

FB 60/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

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Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) ausgebauten Erschließungsanlage „Kreuzherrenstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der „Kreuzherrenstraße“ als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) vom 25.07.2025.

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) ausgebauten Erschließungsanlage „Kreuzherrenstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der „Kreuzherrenstraße“ als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) vom 25.07.2025.

Erläuterungen

Der in der Kreuzherrenstraße verlaufende, aus dem Jahr 1902 stammende Mischwasserkanal wurde im Jahr 2014 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.

Bei der Erneuerung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Kanal- Grundstücksanschlüsse) wurde aufgrund der Vielzahl von notwendigen Eingriffen in die Oberfläche die anschließende Wiederherstellung des Straßenraums zur Behebung funktionaler Mängel genutzt. Aufgrund der Hochbautätigkeit zur Errichtung einer Wohnanlage für Studenten und Hochschulangehörige im Bereich der ehemaligen RWTH-Institute wurde der Straßenbau in 2014 nur von der Pontstraße bis in Höhe der Kindertagesstätte im geplanten Umfang ausgeführt. Da die vorgenannte Bautätigkeit eine Inanspruchnahme von Teilen der Verkehrsfläche erforderlich machte, wurde die Straßenfläche von der Kindertagesstätte bis zum Veltmanplatz noch nicht endausgebaut. Um eine Beschädigung der Verkehrsfläche gleich unmittelbar nach dessen Herstellung zu verhindern, verblieb es in diesem Bereich zunächst bei einem nur provisorischen Verschluss der Kanal- und Versorgungstrasse. Erst 2019 konnte die restliche Straßenfläche nach Abschluss der Hochbautätigkeit ausgebaut werden.

Der Ausbau erfolgte niveaugleich als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO durchgeführt.

Durch den niveaugleichen Ausbau und den Ausweis als verkehrsberuhigten Bereich erfährt die

Erschließungsanlage eine Verbesserung, da hierdurch alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt die

Verkehrsfläche nutzen können und mit der Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit die Gefahren des Straßenverkehrs verringert werden. Zudem ist nun ein geordnetes Parken durch eine farbliche Hervorhebung der hierzu bestimmten Bereiche gewährleistet.

In den Seitenbereichen erfolgte die Befestigung mit grauen Betonsteinplatten in einer Brechsand-Splittgemisch-Bettung, auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.

Im Fahr- und Parkbereich erfolgte die Befestigung mit grauem bzw. anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster in einer Brechsand-Splittgemisch-Bettung auf einer Drainbeton- sowie einer Frostschutzschicht.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für verkehrsberuhigte Bereiche die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.

Mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der „Kreuzherrenstraße“ als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) vom 25.07.2025 wurde der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für die Teileinrichtung Mischfläche auf 70 v.H. und für die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung auf 75 v.H. festgesetzt. Die beitragspflichtige Breite der Erschließungsanlage wurde auf 11,50 m festgesetzt.

Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit.

Der Baubeschluss für die Baumaßnahme Kreuzherrenstraße erfolgte vor dem für die Gewährung eines Landeszuschusses maßgeblichen Stichtages 01.01.2018 bereits am 27.08.2014 sowie am 08.03.2017.

Obwohl daher für diese Abrechnung ein Landeszuschuss nicht abgerufen werden kann, wird die laut Ratsbeschluss vom 11.12.2019 erfolgte Aufforderung an die Verwaltung, bei den bis dahin nicht rechtskräftig abgerechneten Verfahren den Betroffenen die Billigkeitsregelung in Höhe von 50 v. H. der Beitragssumme zukommen zu lassen, berücksichtigt. Die Beitragssumme reduziert sich daher um 50 v. H.

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Maßnahmenbezogene Einnahmen

110.477,78 € Beiträge gem. § 8 KAG

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2019 reduziert sich dieser Betrag auf55.238,89 €.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-05 FB 60_0001_WP19 Kreuzherrenstrasse_Ab SAO.pdf

1.12.2025

5.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 18.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:30

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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