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Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024

E 26/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 648.059.447,86 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 13.710.926,96 Euro festzustellen.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschriftbeigefügt.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 648.059.447,86 Euro Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 13.710.926,96 Euro festzustellen.

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Erläuterungen

Jahresabschluss 2024

Gebäudemanagement

der Stadt Aachen

Erläuterungen

Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 6 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 weist zum 31.12.2024 eine Bilanzsumme von 648.059.447,86 EUR (Vorjahr: 647.131.060,99 EUR) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von – 13.710.926,96 EUR (Vorjahr: - 11.391.105,20 EUR) aus.

Der Betrieb schließt auch in 2024 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes und der nicht dem Preisindex angepasste Betriebskostenzuschuss. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2024 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -12.824.400 EUR (Vorjahr: -14.386.200 EUR ) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verschlechterungen im operativen Bereich, im Wesentlichen bei den Heizkosten, letztlich um 886 T Euro (Vorjahr: + 2,995 Mio. EUR) höher aus.

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.

Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 33,8 % (Vorjahr 36,1 %).

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2024 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 10 EigVO kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 eine Verrechnung der Verluste aus 2019 mit der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2024 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2020 bis einschließlich 2023 von insgesamt 48.261.612,86 EUR (Vorjahr: 48.639.069,79 EUR).

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 betraut.

Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 19.11.2024 wurde eine Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr erwirkt. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2024 geprüft und mit Datum vom 24.10.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes werden diese aus Gründen der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln in gebundener Form lediglich auf Nachfrage den Fraktionen ausgehändigt, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung werden diese zur Information gemäß Satzung übersandt.

Die Mitglieder des Rates und des Betriebsausschusses werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

siehe Erläuterungen der Vorlage


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-10 E 26_0007_WP19 Jahresabschluss und SAO.pdf

2.12.2025

7.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
28.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12