Benennung von Mitgliedern des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V.
FB 01/0727/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist darauf hin, dass durch die Fraktionen im Rat je ein Mitglied für das Karlspreisdirektorium vorgeschlagen werden könne. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme werde sodann durch das Direktorium getroffen.
Ratsherr Tobollik (AfD) teilt mit, dass entgegen der Tischvorlage Ratsherr Brunkartz für die AfD-Fraktion vorgeschlagen werden soll.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt schlägt
1.____________________________,
2.____________________________,
3.____________________________,
4.____________________________ sowie
5.____________________________
als Mitglied des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V. vor.
Der Rat der Stadt benennt nachgenannte zwei nicht dem Rat der Stadt angehörige angesehene Bürger*innen deutscher Staatsangehörigkeit (sogenannte “Weltbürger”)
_______________________________
_______________________________
zu Mitgliedern des vorbezeichneten Direktoriums.
Erläuterungen
Gemäß Satzung der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises e.V. ist das Direktorium Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB; es besteht aus höchstens 19 Mitgliedern, die die Mitgliedschaft kraft ihres Amtes (Oberbürgermeister*in der Stadt Aachen, Aachener Dompropst, Rektor*in der RWTH Aachen) oder durch Zuwahl durch das Direktorium selbst erwerben.
Aktuell gehören dem Karlspreisdirektorium 12 Mitglieder an.
Als “geborene” Mitglieder (kraft ihres Amtes):
- der Oberbürgermeister der Stadt Aachen,
- der Dompropst,
- der Rektor der RWTH Aachen,
als Vertreter der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen:
- der Sprecher des Vorstandes,
- der Vorsitzende des Stiftungsrates,
sieben gewählte Mitglieder und Repräsentant*innen der Karlspreisgesellschaft,
Die Direktoriumszugehörigkeit der bisherigen vom Rat der Stadt Aachen benannten politischen Personen ist mit Ablauf der vergangenen Wahlperiode erloschen (§ 8 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V), sodass hier ein neuer Vorschlag des Rates erforderlich ist. Dem Direktorium können höchstens fünf von verschiedenen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen benannten Personen zur Zuwahl vorgeschlagen werden. Diese sind Mitglied der Fraktion oder für ihre Fraktion in einem der städtischen Ausschüsse oder der Gremien der Beteiligungsgesellschaft (§ 8 Abs. 1 der Satzung).
Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen und dem (damaligen) Sprecher des Karlspreisdirektoriums aus dem Jahre 1990 und der seither einvernehmlich geübten Praxis schlägt der Rat der Stadt jeweils zu Beginn einer Wahlperiode Persönlichkeiten zur Wahl in das Karlspreisdirektorium vor.
Gem. § 8 Abs. 4 der Satzung müssen alle vom Rat, den Fraktionen und der Stiftung als Mitglieder vorgeschlagene Personen vom Direktorium durch Beschluss bestätigt werden.
Bisher gehörten dem Direktorium folgende Personen an:
Mitglieder aus den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen:
1. Ratsherr Hermann Josef Pilgram, GRÜNE
2. Bürgermeisterin und Ratsfrau Dr. Margrethe Schmeer, CDU
3. Stv. Bezirksbürgermeisterin Fabia Kehren, SPD
4. Sachkundige Bürgerin Alexandra Radermacher, DIE Zukunft
5. Stv. Sachkundiger Bürger Georg Helg, FDP.
Weltbürger*in:
1. Frau Sabine Scholt, Korrespondentin und Büroleiterin des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin
2. Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlamentes a.D., Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung a.D.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1018451
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018451
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-08-07 FB 01_0727_WP18 Benennung von Mitgli SAO.pdf
12.11.2025
132.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 51
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 20.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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