19. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 51Öffentlich

Benennung von Mitgliedern des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V.

FB 01/0727/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist darauf hin, dass durch die Fraktionen im Rat je ein Mitglied für das Karlspreisdirektorium vorgeschlagen werden könne. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme werde sodann durch das Direktorium getroffen.

Ratsherr Tobollik (AfD) teilt mit, dass entgegen der Tischvorlage Ratsherr Brunkartz für die AfD-Fraktion vorgeschlagen werden soll.

Beschluss

Der Rat der Stadt schlägt 1. Dr. Margrethe Schmeer, CDU 2. Hermann Josef Pilgram, GRÜNE 3. Fabia Kehren, SPD 4. Simon Brunkartz, AfD 5. Alexandra Radermacher, VOLT als Mitglied des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V. vor. Der Rat der Stadt benennt nachgenannte zwei nicht dem Rat der Stadt angehörige angesehene Bürger*innen deutscher Staatsangehörigkeit (sogenannte “Weltbürger”) Frau Sabine Scholt BM a.D. Herrmann Gröhe zu Mitgliedern des vorbezeichneten Direktoriums.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt schlägt

1.____________________________,

2.____________________________,

3.____________________________,

4.____________________________ sowie

5.____________________________

als Mitglied des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V. vor.

Der Rat der Stadt benennt nachgenannte zwei nicht dem Rat der Stadt angehörige angesehene Bürger*innen deutscher Staatsangehörigkeit (sogenannte “Weltbürger”)

_______________________________

_______________________________

zu Mitgliedern des vorbezeichneten Direktoriums.

Erläuterungen

Gemäß Satzung der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises e.V. ist das Direktorium Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB; es besteht aus höchstens 19 Mitgliedern, die die Mitgliedschaft kraft ihres Amtes (Oberbürgermeister*in der Stadt Aachen, Aachener Dompropst, Rektor*in der RWTH Aachen) oder durch Zuwahl durch das Direktorium selbst erwerben.

Aktuell gehören dem Karlspreisdirektorium 12 Mitglieder an.

Als “geborene” Mitglieder (kraft ihres Amtes):
- der Oberbürgermeister der Stadt Aachen,
- der Dompropst,
- der Rektor der RWTH Aachen,

als Vertreter der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen:
- der Sprecher des Vorstandes,
- der Vorsitzende des Stiftungsrates,

sieben gewählte Mitglieder und Repräsentant*innen der Karlspreisgesellschaft,

Die Direktoriumszugehörigkeit der bisherigen vom Rat der Stadt Aachen benannten politischen Personen ist mit Ablauf der vergangenen Wahlperiode erloschen (§ 8 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V), sodass hier ein neuer Vorschlag des Rates erforderlich ist. Dem Direktorium können höchstens fünf von verschiedenen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen benannten Personen zur Zuwahl vorgeschlagen werden. Diese sind Mitglied der Fraktion oder für ihre Fraktion in einem der städtischen Ausschüsse oder der Gremien der Beteiligungsgesellschaft (§ 8 Abs. 1 der Satzung).

Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen und dem (damaligen) Sprecher des Karlspreisdirektoriums aus dem Jahre 1990 und der seither einvernehmlich geübten Praxis schlägt der Rat der Stadt jeweils zu Beginn einer Wahlperiode Persönlichkeiten zur Wahl in das Karlspreisdirektorium vor.

Gem. § 8 Abs. 4 der Satzung müssen alle vom Rat, den Fraktionen und der Stiftung als Mitglieder vorgeschlagene Personen vom Direktorium durch Beschluss bestätigt werden.

Bisher gehörten dem Direktorium folgende Personen an:

Mitglieder aus den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen:
1. Ratsherr Hermann Josef Pilgram, GRÜNE
2. Bürgermeisterin und Ratsfrau Dr. Margrethe Schmeer, CDU
3. Stv. Bezirksbürgermeisterin Fabia Kehren, SPD
4. Sachkundige Bürgerin Alexandra Radermacher, DIE Zukunft

5. Stv. Sachkundiger Bürger Georg Helg, FDP.

Weltbürger*in:
1. Frau Sabine Scholt, Korrespondentin und Büroleiterin des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin
2. Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlamentes a.D., Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung a.D.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 2 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-07 FB 01_0727_WP18 Benennung von Mitgli SAO.pdf

12.11.2025

132.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 51
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
20.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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