Herausschieben des Eintritts in den Ruhestands der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin: Herausschieben des Eintritts der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026
FB 11/0002/WP19 · Entscheidungsvorlage
Herausschieben des Eintritts in den Ruhestands der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin: Herausschieben des Eintritts der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026
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Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird der Eintritt in den Ruhestand der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herausgeschoben.
Erläuterungen
Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit Ablauf des 31.07.2026 in den Ruhestand treten.
Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling ist seit dem 01.10.2005 Stadtkämmerin und seit dem 01.08.2013 Stadtdirektorin der Stadt Aachen. In ihrer zwanzigjährigen Dienstzeit als Kämmerin der Stadt Aachen hat Frau Grehling die verschiedensten haushalterischen Herausforderungen und Situationen begleitet.
Gleichwohl die haushalterische Situation der Stadt Aachen derzeit, wie auch die gpa-Prüfung jüngst feststellte, besser ist, als die vieler anderer kreisfreier Großstädte; so wird auch die Stadt Aachen die notwendige Haushaltskonsolidierung zeitnah bestreiten müssen. Hinsichtlich dieser zeitnah notwendigen Konsolidierung, ist die haushalterische Expertise und jahrzehntelange Erfahrung der Stadtkämmerin von besonders hohem Wert.
Daher schlägt der Oberbürgermeister dem Rat vor, den Eintritt in den Ruhestand mit der Zustimmung von Frau Grehling nach § 32 Abs. 2 S. 2 Landesbeamtengesetz NRW über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herauszuschieben.DieseEntscheidung erfordert einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahldes Rates.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Durch das Herausschieben des Eintritts in den Ruhestand ergeben sich gegenüber der aktuellen Bewirtschaftung keine finanziellen Auswirkungen. Sollte der Rat die Herausschiebung nicht beschließen, wäre die Stelle der Stadtkämmerin neu auszuschreiben und zum 01.08.2026 zu besetzen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1018498
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018498
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-10 FB 11_0002_WP19 Herausschieben des E SAO.pdf
12.11.2025
140.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 52
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 27.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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