19. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 52Öffentlich

Herausschieben des Eintritts in den Ruhestands der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin: Herausschieben des Eintritts der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026

FB 11/0002/WP19 · Entscheidungsvorlage

Herausschieben des Eintritts in den Ruhestands der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin: Herausschieben des Eintritts der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird der Eintritt in den Ruhestand der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herausgeschoben.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird der Eintritt in den Ruhestand der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herausgeschoben.

Erläuterungen

Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit Ablauf des 31.07.2026 in den Ruhestand treten.

Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling ist seit dem 01.10.2005 Stadtkämmerin und seit dem 01.08.2013 Stadtdirektorin der Stadt Aachen. In ihrer zwanzigjährigen Dienstzeit als Kämmerin der Stadt Aachen hat Frau Grehling die verschiedensten haushalterischen Herausforderungen und Situationen begleitet.

Gleichwohl die haushalterische Situation der Stadt Aachen derzeit, wie auch die gpa-Prüfung jüngst feststellte, besser ist, als die vieler anderer kreisfreier Großstädte; so wird auch die Stadt Aachen die notwendige Haushaltskonsolidierung zeitnah bestreiten müssen. Hinsichtlich dieser zeitnah notwendigen Konsolidierung, ist die haushalterische Expertise und jahrzehntelange Erfahrung der Stadtkämmerin von besonders hohem Wert.

Daher schlägt der Oberbürgermeister dem Rat vor, den Eintritt in den Ruhestand mit der Zustimmung von Frau Grehling nach § 32 Abs. 2 S. 2 Landesbeamtengesetz NRW über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herauszuschieben.DieseEntscheidung erfordert einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahldes Rates.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Durch das Herausschieben des Eintritts in den Ruhestand ergeben sich gegenüber der aktuellen Bewirtschaftung keine finanziellen Auswirkungen. Sollte der Rat die Herausschiebung nicht beschließen, wäre die Stelle der Stadtkämmerin neu auszuschreiben und zum 01.08.2026 zu besetzen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-10 FB 11_0002_WP19 Herausschieben des E SAO.pdf

12.11.2025

140.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 52
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
27.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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