25. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
FB 60/0004/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 25. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2026 sind Bestandteil des Beschlusses.
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 25. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2026 sind Bestandteil des Beschlusses.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 25. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2026 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen. Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, FB 60/200“.
Gebührenanpassung
Aufgrund der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Gebührenanpassung erforderlich.
Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:
Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen
2015 260 m³ 205,00 m³
2016 216 m³ 176,50 m³
2017 200 m³ 129,50 m³
2018 185 m³ 168,50 m³
2019 140 m³ 121,00 m³
2020 140 m³ 139,00 m³
2021 120 m³ 114,24 m³
2022 110 m³ 62,30 m³
2023 100 m³ 73,30 m³
2024 90 m³ 84,70 m³
2025 85 m³ 91,00 m³ (Stand zum 30.09.2025)
2026 85 m³
Der bisherige Gebührensatz betrug 211,00 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2026 ist ein Gebührensatz in Höhe von
178,10 € / m³
kostendeckend.
Der Gebührensatz sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 15,59 %.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1018524
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018524
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-12 FB 60_0004_WP19 25. nachtrag zur sat sao
27.11.2025
500.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 09.12.2025
- Uhrzeit
- 17:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 19.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:39
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen