9. Dezember 2025 um 17:05, Rathaus
TOP 10Öffentlich

Sachstand - Luftqualität in Aachen

FB 36/0004/WP19 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Voßkötter bedankt sich für dieVorlage und ist erfreut über die positive Bilanz. Der Bericht sei dennoch keine Einladung sich auszuruhen.

Ratsherr Dr. Nositschka sagt, es brauche mehr Elektrobusse. Außerdem würden viele Bürger noch den Holzofen anmachen. Er stellt die Frage an die Verwaltung, ob die EU Richtwerte weiter sinken würden. Zudem möchte er wissen, wie die Holzöfen kontrolliert werden.

Ratsfrau Lürken findet, die Vorlage passe gut in die letzte Sitzung des Jahres. Es seien in den letzten Jahren viele Messstellen aufgestellt worden. Der eingeschlagene Weg sei richtig, wenn er auch in manchen Teilen noch nicht ausreichend sei.

Herr Dr. Kelterbaum FB36/700 bedankt sich für die Nachfrage. Er habe nicht gehört, dass geplant sei nochmals weitere Absenkungen der Grenzwerte vorzunehmen. Die Stadt Aachen sei auf einem guten Weg. Holzöfen würden von den Schornsteinfegern kontrolliert und die Anzahl hätte sich verringert.

HerrBeigeordneter Thomas erklärt, der Bericht sei richtig und zum richtigen Zeitpunkt gekommen. Es habe einen Grund warum es intensiv besprochen werde. Viele Städte würden die neuen NO2- Richtwerte bis 2030 nicht einhalten können, darunter möglicherweise auch Aachen. Es gebe immer mehr Vorgaben, aber immer weniger Handlungsspielräume und Maßnahmen, die wirken würden.Auch im Städtetag werde sich intensiv mit dem Thema beschäftigt.

Erläuterungen

1. Entwicklung der Luftqualität in Aachen (Feinstaub & Stickstoffdioxid)

Die kontinuierliche Überwachung der Luftqualität hat in der Stadt Aachen eine langjährige Tradition. Ausschlaggebend hierfür sind die topographischen Gegebenheiten – insbesondere die Lage der Stadt in einem Talkessel mit eingeschränkter Luftaustauschdynamik – sowie die hohen Anforderungen an die Luftreinheit und den Gesundheitsschutz, die sich aus dem historischen Status als Kur- und Badestadt ergeben.

Die Beurteilung der Luftschadstoffbelastung erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa sowie der darauf basierenden 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Diese Rechtsgrundlagen setzen verbindliche Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe fest, deren Einhaltung der Prävention gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch langfristige Exposition dient.

Für die Aachener Luftreinhalteplanung sind insbesondere die Grenzwerte für Feinstaub (PM10und PM2.5) sowie für Stickstoffdioxid (NO2) von zentraler Bedeutung.

2. Neue europäische Luftqualitätsrichtlinie

Die bisherigen europäischen Luftqualitätsrichtlinien aus den Jahren 2004 und 2008 beruhen im Wesentlichen auf wissenschaftlichen Grundlagen, die auf Forschungsergebnissen beruhen, die nun mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegen. Inzwischen liegen jedoch neue epidemiologische und toxikologische Erkenntnisse über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Luftschadstoffen vor. Diese machen eine Aktualisierung des rechtlichen Rahmens erforderlich.

Bei der Überarbeitung der geltenden EU-Luftqualitätsrichtlinie wurden diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten aus der bisherigen Umsetzung berücksichtigt. Die überarbeitete Richtlinie wurde unter dem Titel „Richtlinie (EU) 2024/2881” am 23. Oktober 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Damit ersetzt sie künftig die bislang geltenden Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten bis zum 11. Dezember 2026 Zeit, um die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Grenz- und Zielwerte müssen ab dem Jahr 2030 eingehalten werden (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Geltende und zukünftige Grenzwerte von Luftschadstoffen.

Schadstoff

Mittelwert

(Art)

WHO-Richtwert

Geltender EU-Grenzwert

Grenzwert neue Richtlinie (ab 2030)

Feinstaub PM2,5

Jahr

5 µg/m³

25 µg/m³

10 µg/m³

Feinstaub PM2,5

Tag

15 µg/m³

(3-4 Überschreitungen)

-

25 µg/m³

(18 Überschreitungen)

Feinstaub PM10

Jahr

15 µg/m³

40 µg/m³

20 µg/m³

Feinstaub PM10

Tag

45 µg/m³

(3-4 Überschreitungen)

50 µg/m³

(35 Überschreitungen)

45 µg/m³

(18 Überschreitungen)

Stickstoffdioxid NO2

Jahr

10 µg/m³

40 µg/m³

20 µg/m³

Stickstoffdioxid NO2

Tag

25 µg/m³

(3-4 Überschreitungen)

-

50 µg/m³

(18 Überschreitungen)

Stickstoffdioxid NO2

Einstunde

-

200 µg/m³

(18 Überschreitungen)

200 µg/m³

(3 Überschreitungen)

3. Feinstaub

Die Stadt Aachen führt keine eigenen Messungen der Feinstaubkonzentration durch. Dies hängt insbesondere mit den hohen methodischen und messtechnischen Anforderungen zusammen, die für eine behördlich anerkannte Erhebung von Feinstaubdaten gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien erforderlich sind.

Zur Bewertung der lokalen Feinstaubbelastung werden daher ausschließlich die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) herangezogen. Das LANUK betreibt zur Messung der Feinstaubkonzentration auf dem Aachener Stadtgebiet zwei Messstationen: die Station Aachen-Wilhelmstraße, die als verkehrsnahe Messstation klassifiziert ist, sowie die Station Aachen-Burtscheid, die den städtischen Hintergrund repräsentiert.

3.1 PM10-Langzeitbelastung

Die Jahresmittelwerte der Feinstaubfraktion PM10liegen in Aachen im Zeitraum von 2019 bis August 2025 teils deutlich unter dem derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwert von 40 µg/m³ (siehe Abbildung 1).

Auffällig ist, dass an der Messstation Aachen-Burtscheid (städtischer Hintergrund) bereits seit 2008 (nicht auf der Abbildung 1 dargestellt) der künftig ab 2030 geltende Grenzwert von 20 µg/m³ dauerhaft eingehalten wird. Auch an der verkehrsnahen Messstation Aachen-Wilhelmstraße werden Jahresmittelwerte unterhalb dieses zukünftigen Grenzwerts in den letzten Jahren gemessen. Angesichts der Lage dieser Station in einem verkehrsbelasteten Bereich ist dies als ausgesprochen positive Entwicklung zu bewerten.

Abbildung 1: Entwicklung der Jahresmittelwerte für PM10 an den LANUK Stationen von 2018 bis August 2025 (Datenquelle: LANUK, Jahresauswertung nach EU-Kenngrößen).

3.2 PM10-Kurzzeitbelastung

Neben den Jahresmittelwerten ist bei Feinstaub (PM10) auch die Kurzzeitbelastung von Bedeutung, die sich aus dem Tagesmittelwert ergibt. Gemäß der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf der Tagesmittelgrenzwert von 50 µg/m³ an höchstens 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden.

Die Daten zu den Überschreitungstagen des PM10-Tagesmittelgrenzwertes von 50 µg/m³ an den Messstationen Aachen-Wilhelmstraße und Aachen-Burtscheid im Zeitraum 2018 bis August 2025 zeigen eine insgesamt stabile bis rückläufige Belastungssituation (siehe Tabelle 2).

An der verkehrsnahen Station Aachen-Wilhelmstraße schwankte die Zahl der Überschreitungstage zwischen 1 und 8 Tagen pro Jahr. Nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2020 (1 Tag) blieb das Niveau in den Folgejahren sehr niedrig und stets deutlich unterhalb des zulässigen Grenzwerts von 35 Tagen. Auch der leichte Anstieg auf 5 Tage im Jahr 2025 (Stand: August) deutet bislang nicht auf eine relevante Verschlechterung hin.

An der Hintergrundstation Aachen-Burtscheid ist die Belastung nochmals deutlich geringer: Seit 2018 wurden maximal 3 Überschreitungstage registriert, in mehreren Jahren (2021, 2022, 2024) traten keine Überschreitungen auf.

Tabelle 2: Entwicklung der kurzzeitigen, tageweisen Feinstaubbelastung (PM10-Überschreitungstage) an den LANUK Stationen (Datenquelle: LANUK, Jahresauswertung nach EU-Kenngrößen).

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025*

Wilhelmstraße

8

5

1

2

4

2

1

5

Burtscheid

3

2

1

0

0

1

0

2

3.3 PM2.5

Für die Feinstaubfraktion PM2.5gilt derzeit ein Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ gemäß den Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Im Rahmen der novellierten Richtlinie wird dieser Grenzwert ab dem Jahr 2030 auf 10µg/m³ abgesenkt.

Die in Abbildung 2 dargestellten Messdaten zeigen für die Station Aachen-Burtscheid eine insgesamt positive Entwicklung der PM2.5-Konzentrationen. Nach einem moderaten Rückgang zwischen 2018 und 2019 haben sich die Jahresmittelwerte auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt, das bereits heute unterhalb des künftigen, strengeren Grenzwerts liegt.

An der verkehrsnahen Station Aachen-Wilhelmstraße führt das LANUK seit 2021 im Rahmen des Online-Messnetzes PM2.5-Messungen durch. Auch hier liegen die bisher gemessenen Jahresmittelwerte deutlich unterhalb des derzeit geltenden Grenzwerts von 25 µg/m³ sowie des ab 2030 gültigen Grenzwerts von 10 µg/m³.

Abbildung 2: Entwicklung der Feinstaubbelastung (PM2.5 in μg/m³) (Datenquelle: LANUK, Jahresauswertung nach EU-Kenngrößen).

3.4 Fazit Feinstaub

Die Auswertung der Messdaten zeigt, dass sich die Feinstaubbelastung in Aachen in den vergangenen Jahren deutlich und nachhaltig verbessert hat. Die Konzentrationen der Fraktionen PM10 und PM2.5liegen inzwischen deutlich unter den geltenden EU-Grenzwerten und erfüllen zum Teil bereits die ab 2030 vorgesehenen strengeren Anforderungen.

Diese Entwicklung belegt eine anhaltend gute Luftqualität im Hinblick auf kurzfristige Feinstaubbelastungen. Beide Stationen unterschreiten die EU-weit zulässige Obergrenze von 35 Überschreitungstagen pro Jahr deutlich und mit großem Sicherheitsabstand, was auf eine stabile Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen für Feinstäube im gesamten Stadtgebiet Aachen hinweist.

Trotz der insgesamt positiven Entwicklung bleibt es das Ziel der Stadt Aachen, im Sinne einer vorsorgenden Gesundheits- und Umweltpolitik die Feinstaubbelastung – sowohl für PM10als auch für PM2.5– weiter zu reduzieren. Durch geeignete kommunale und regionale Maßnahmen soll die Immissionssituation langfristig weiter verbessert werden. Zukünftig soll auch die Zahl der Überschreitungstage unter meteorologisch ungünstigen Bedingungen oder Jahreszeiten möglichst gering gehalten werden. So wird gewährleistet, dass die Bevölkerung dauerhaft vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch Feinstaubbelastung geschützt bleibt und sich die Luftqualität im Stadtgebiet weiterhin stabil auf einem guten Niveau befindet.

4. Stickstoffdioxid / NO2-Belastungen

Der maßgebliche Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) beträgt gemäß der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) sowie der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) 40 µg/m³. Die Hauptquelle der NO2-Belastung in Ballungsräumen ist der Straßenverkehr, insbesondere die Abgase von Dieselfahrzeugen. Darüber hinaus ist Stickstoffdioxid als Vorläufersubstanz für Fein- und Ultrafeinstaub (PM0.1) sowie von bodennahem Ozon von erheblicher Bedeutung.

Die kontinuierliche Messung der NO2-Konzentration erfolgt an den LANUK-Messstationen „Aachen-Wilhelmstraße” (verkehrsnah) und „Aachen-Burtscheid” (städtischer Hintergrund) mittels automatischer Chemilumineszenzverfahren, die den gesetzlichen Referenzmethoden entsprechen. Ergänzend können Passivsammler eingesetzt werden, die eine flächenhafte Erfassung der Luftbelastung ermöglichen.

Die Stadt Aachen betreibt seit vielen Jahren ein eigenes NO2-Messnetz. In diesem werden an ausgewählten Immissionsorten – insbesondere in verkehrsreichen Bereichen – Messungen mit Passivsammlern nach den Vorgaben der 39. BImSchV durchgeführt. Im Jahr 2018 wurde dieses städtische Messnetz deutlich erweitert, um neben stark belasteten Verkehrsräumen auch Bereiche mit hoher Fußgängerfrequenz und geringerer Verkehrsbelastung zu erfassen. Ziel dieser Erweiterung war es, ein umfassenderes und repräsentativeres Bild der innerstädtischen NO2-Belastung zu erhalten. Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte und das Einsparen von Kosten führten dazu, dass einige Messstationen zurückrückgebaut wurden.

4.1 Messergebnisse

In Abbildung 3 ist die Entwicklung der monatlichen Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2) an ausgewählten Belastungsschwerpunkten des städtischen Messnetzes in Aachen sowie an der LANUK Messstelle Aachen- Wilhelmstraße seit 2018 dargestellt. Die Werte der Station Aachen-Burtscheid sind in dieser Darstellung nicht berücksichtigt, da sie seit 2019 mit Werten zwischen 16 µg/m³ und unter 10 µg/m³ auf einem sehr niedrigen Niveau liegen.

Die Daten verdeutlichen einen abnehmenden Trend der NO2-Konzentrationen seit Mitte 2019. Einzelne Ausreißer nach oben sind auf langanhaltende, stabile und austauscharme Wetterlagen (z. B. Hochdrucklagen) zurückzuführen. Diese führen zu einer vorübergehenden Anreicherung von Immissionen im Stadtgebiet und beeinflussen die Messergebnisse temporär.

Abbildung 3: Entwicklung der NO2-Belastung an städtischen Messstellen (Hot Spots) erfasst durch Passivsammelmethode zwischen 01/2018 und 08/2025 (Datenquellen: eigene Messungen der Stadt Aachen; LANUK).

Auf das Jahresmittel bezogen, liegen alle Messstationen seit 2020 unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ (siehe Abbildung 4).

Mit Blick auf den ab 2030 geltenden Wert von 20 µg/m³ sind die Belastungen jedoch noch zu hoch.

Abbildung 4: Entwicklung der jährlichen NO2-Belastung in Aachen an verschiedenen Messstellen (Datenquelle: eigene Messungen der Stadt Aachen; LANUK). Hinweis: der Standort an der Jülicher Straße wurde Anfang 2024 aufgrund er guten Werteentwicklung zurückgebaut.

4.3 Fazit Stickstoffdioxid

Die Auswertung der Messdaten zeigt, dass die Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2) im Aachener Stadtgebiet seit 2018 insgesamt deutlich rückläufig sind. Insbesondere an den verkehrsnahen Messstationen, wie beispielsweise der Wilhelmstraße, liegen die Jahresmittelwerte seit 2020 unter dem derzeitigen EU-Grenzwert von 40 µg/m³. Die Werte an der Hintergrundstation Burtscheid verbleiben bereits seit 2019 auf einem sehr niedrigen Niveau.

Diese Abnahme lässt sich auf eine Kombination von reduzierten Emissionen des sich verändernden Straßenverkehrs (Zunahme Elektromobilität), technischen Verbesserungen bei Fahrzeugen (z.B. Einbau von Filtern in der Busflotte) sowie die langfristige Wirkung kommunaler und überregionaler Luftreinhaltemaßnahmen (z.B. Abnahme von fossilen Verbrennungsöfen) zurückführen. Temporäre Überschreitungen einzelner Monatswerte sind in erster Linie auf wetterbedingte, austauscharme Situationen zurückzuführen und stellen keine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte dar.

Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die NO2-Belastung im Hinblick auf den ab 2030 geltenden, strengeren Grenzwert von 20 µg/m³ in verkehrsnahen Bereichen weiterhin zu hoch. Ziel der Stadt Aachen ist es daher, durch gezielte Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, Förderung emissionsarmer Mobilität und Verbesserung der Luftqualität an Hotspots die NO2-Konzentrationen weiter zu senken. Gleichzeitig soll die Zahl der Überschreitungstage auch in meteorologisch ungünstigen Jahren und Jahreszeiten minimiert werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen. All dies zahlt zudem auch auf die Bestrebungen zur Klimaneutralität ein.

Insgesamt zeigen die bisherigen Entwicklungen, dass kontinuierliche Messungen, eine flächenhafte Erfassung und eine konsequente Luftreinhalteplanung wesentliche Instrumente sind, um die Luftqualität in Aachen langfristig zu verbessern und die Anforderungen zukünftiger Grenzwerte zu erfüllen.

5. Weiteres Verwaltungsvorgehen

Gerade im Hinblick auf die Vermeidung von Schadensersatzansprüchen nach Artikel28 der EU-Richtlinie 2024/2881 ist die Stadt Aachen gefordert die Luftqualität nachhaltig zu erhalten und weiterhin zu verbessern. Die Verwaltung behält sich diesbzgl. vor, weiterhin geeignete Maßnahmen zur Stickstoffdioxid- und Feinstaubreduktion im Hinblick auf die Verschärfung der Luftqualitätsrichtlinie der EU zu entwickeln und zu prüfen und diese der Politik zur Entscheidung vorzulegen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-04 FB 36_0004_WP19 Sachstand - Luftqual SAO.pdf

17.11.2025

293.9 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 09.12.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.1.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:39

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen