3. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Aufstellungsbeschluss A 321 – Alter Posthof –

FB 61/1162/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Die Vorlage wurde verwaltungsseitig zurückgezogen; der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Mischung aus kerngebietstypischen Nutzungen und Wohnen
  • Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse breiter Schichten der Bevölkerung
  • Anspruchsvolle architektonische Gestaltung insbesondere der sich zum öffentlichen Raum orientierenden Fassaden
  • Erdgeschosse zum AachenMünchener-Platz und zum Alten Posthof für öffentlich wirksame Nutzungen wie bspw. Ladenlokale, Gewerbeeinheiten, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe
  • Sicherstellung von klimatischen Anpassungsmaßnahmen wie bspw. Dachbegrünung und Grünflächen
  • Erhalt der öffentlichen Durchwegung vom Kapuzinergraben, der Borngasse und Theaterstraße zum Alten Posthof
  • Behutsames Einfügen in den denkmalgeschützten Gebäudebestand
  • Erhalt und Schaffung der Aufenthaltsqualität

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Alter Posthof – für den Planbereich zwischen Kapuzinergraben, AachenMünchener-Platz und Borngasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Mischung aus kerngebietstypischen Nutzungen und Wohnen
  • Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse breiter Schichten der Bevölkerung
  • Anspruchsvolle architektonische Gestaltung insbesondere der sich zum öffentlichen Raum orientierenden Fassaden
  • Erdgeschosse zum AachenMünchener-Platz und zum Alten Posthof für öffentlich wirksame Nutzungen wie bspw. Ladenlokale, Gewerbeeinheiten, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe
  • Sicherstellung von klimatischen Anpassungsmaßnahmen wie bspw. Dachbegrünung und Grünflächen
  • Erhalt der öffentlichen Durchwegung vom Kapuzinergraben, der Borngasse und Theaterstraße zum Alten Posthof
  • Behutsames Einfügen in den denkmalgeschützten Gebäudebestand
  • Erhalt und Schaffung der Aufenthaltsqualität

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Alter Posthof – für den Planbereich zwischen Kapuzinergraben, AachenMünchener-Platz und Borngasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan – Alter Posthof –

Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kapuzinergraben, AachenMünchener-Platz und Borngasse

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das Plangebiet befindet sich in einer innerstädtischen Gemengelage im Bereich zwischen Kapuzinergraben, AachenMünchener-Platz und Borngasse in unmittelbarer Nähe zum Theater. Der Charakter des Baublocks wird geprägt durch unterschiedliche Nutzungen: Verwaltung / Büro, Generali-Versicherung, Kino, Dienstleistungen, Praxen, Proberäume vom Orchester, Museum, Umspannwerk STAWAG, Einzelhandel, Restaurants, Musikhochschule und Wohnen.

Im Plangebiet selber fand 2003 eine umfangreiche Sanierung, ein Umbau und eine Erweiterung der Bestandsbauten mit Geschäften, Restaurants, Büros und Praxen statt. In diesem Zuge entstand inmitten des Baublocks am Hinterhof des alten Postgebäudes das Multiplexkino mit seinen ca. 2.500 Plätzen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt für den Bereich derzeit gemäß § 34 BauGB, nach dem sich ein geplantes Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.

Durch die Aufgabe des Kinos besteht die Option, eine Nachfolgenutzung sinnvoll zu steuern. Durch den geplanten Teilabriss und anschließendem ressourcenschonenden Umbau des Gebäudes soll eine für die Aachener Innenstadt typische Mischung aus einer öffentlich wirksamen Nutzung im Erdgeschoss, wie beispielsweise Ladenlokale, Gewerbeeinheiten und Gastronomiebetriebe und einer Wohnnutzung in den Obergeschossen entstehen. Denn aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre hat sich die Erkenntnis ergeben, dass reine kerngebietstypische Nutzungen im Plangebiet nicht mehr realistisch sind und der Schwerpunkt vielmehr in der Entwicklung der Integration von einer Wohnnutzung liegen sollte. Um die städtebauliche Planung und Qualitäten des Bauvorhabens zu sichern, soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Ordnung im Bereich des Plangebietes zu sichern. Es soll eine der innerstädtischen Lage angemessene Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten entstehen, eingebettet in einer entsprechenden städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung im Kontext des denkmalgeschützten Gebäudebestands. Denn sowohl das Kapuzinerkarree mit dem Westflügel und der Restbestand des ehem. Telegraphenamtes an der Theaterstraße als auch das ehemalige Umspannwerk, das für die Nutzung als Proberaum für das Sinfonieorchester des Aachener Theaters umgebaut wurde, stehen unter Denkmalschutz und im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Die den öffentlich wirksamen Nutzungen im Erdgeschoss zugeordneten Freiflächen sollen erhalten und aufgewertet werden. Zur Stärkung der Aufenthaltsqualität soll eine Begrünung des Blockinnenbereichs beitragen. Um dem derzeit hohen Bedarf an Wohnraum in besonders attraktiver zentraler Lage zu entsprechen, soll eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ermöglicht werden.

Von übergeordneter Bedeutung ist es, eine hohe städtebauliche Qualität zu sichern, um der prominenten Lage des Plangebietes am öffentlichen, stark frequentierten Platz, des „Alten Posthofs“ gerecht zu werden.

  1. Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutzaspekte und die Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch die Definition von städtebaulichen Zielen eine Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung ermöglicht.

Positiv hervorzuheben ist die Ausstattung des Standortes mit verkehrlicher Infrastruktur im Hinblick auf den Umweltverbund, die kurzen Wege zu Gemeinbedarfseinrichtungen und der Nahversorgung. Kritisch ist insbesondere die Lage im Schutzbereich Stadtklima, die Auswirkungen sommerlicher Hitzeperioden und die Schadstoffbelastung auf die menschliche Gesundheit. Zusätzlich sind Überflutungen bei seltenen und extremen Starkregenereignissen aufgrund der Geländegefällesituation nicht auszuschließen. Als klimatische Anpassungsmaßnahmen kommen zum Beispiel die Umsetzung von Grünflächen und Dachbegründung in Betracht. Entsprechend dem Fortgang der Bauleitplanung werden die weiteren Phasen der Klima-Checkliste bearbeitet und Schlussfolgerungen gezogen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet – Alter Posthof – zur Sicherung folgender städtebaulicher Ziele zu fassen:

  • Mischung aus kerngebietstypischen Nutzungen und Wohnen
  • Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse breiter Schichten der Bevölkerung
  • Anspruchsvolle architektonische Gestaltung insbesondere der sich zum öffentlichen Raum orientierenden Fassaden
  • Erdgeschosse zum AachenMünchener-Platz und zum Alten Posthof für öffentlich wirksame Nutzungen wie bspw. Ladenlokale, Gewerbeeinheiten, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe
  • Sicherstellung von klimatischen Anpassungsmaßnahmen wie bspw. Dachbegrünung und Grünflächen
  • Erhalt der öffentlichen Durchwegung vom Kapuzinergraben, der Borngasse und Theaterstraße zum Alten Posthof
  • Behutsames Einfügen in den denkmalgeschützten Gebäudebestand
  • Erhalt und Schaffung der Aufenthaltsqualität

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Weitere Dokumente (2)

1_Übersichtsplan
1.6 MB · PDF
2_Luftbild
1.6 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-30 FB 61_1162_WP18 Aufstellungsbeschlus SAO.pdf

17.11.2025

3.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 03.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
Geändert
12.3.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:55

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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