9. Dezember 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Bestellung des Schriftführers für den Sportausschuss

FB 52/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es liegen keine Wortbeiträge vor.

Beschluss

Der Sportausschuss bestellt einstimmig Herrn Yannick Helten zum Schriftführer für den Sportausschuss und Herrn Bernd Elbert zu seinem Stellvertreter.

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss bestellt Herrn Yannick Helten zum Schriftführer für den Sportausschuss und Herrn Bernd Elbert zu seinem Stellvertreter.

Erläuterungen

Über die im Sportausschuss gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 2 GO NW vom Vorsitzenden des Sportausschusses und einer/m vom Sportausschuss zu bestellenden Schriftführer*in unterzeichnet.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Yannick Helten - Fachbereich Sport - als Schriftführerund Herrn Bernd Elbert - Fachbereich Sport -als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-14 FB 52_0001_WP19 Bestellung des Schri SAO.pdf

26.11.2025

130.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 09.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
14.1.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:40

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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