9. Dezember 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0004/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen: SV Sportfreunde Aachen-Hörn 1948 e.V. Tischtennisabteilung 4 Tischtennistische 1.050,00 € VfL 1905 Aachen e.V. Fußballabteilung 2 Jugend-Fußballtore 636,00 € FV Vaalserquartier e.V. 8 Mini-Fußballtore 1.027,01 € Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V. Rettungsfallschirm 555,88 € DJK FV Haaren 1912 e.V. 4 Mini-Fußballtore 503,50 € Aachener Volleyball-Enthusiasten 1979 e.V. Beachvolleyball-Netzpfosten 603,75 € Aachener-Eishockey-Club 2013 e.V. 60m Mini-Banden 1.125,15 € MLKampfsport Akademie e.V. Multifunktionswand mit Zubehör 2.500,00 €

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

SV Sportfreunde Aachen-Hörn 1948 e.V.

Tischtennisabteilung

4 Tischtennistische

1.050,00 €

VfL 1905 Aachen e.V.

Fußballabteilung

2 Jugend-Fußballtore

636,00 €

FV Vaalserquartier e.V.

Fußballabteilung

8 Mini-Fußballtore

1.027,01 €

Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V.

Rettungsfallschirm

555,88 €

DJK FV Haaren 1912 e.V.

Fußballabteilung

4 Mini-Fußballtore

503,50 €

Aachener Volleyball-Enthusiasten 1979 e.V.

Beachvolleyball-Netzpfosten

603,75 €

Aachener-Eishockey-Club 2013 e.V.

60m Mini-Banden

1.125,15 €

MLKampfsport Akademie e.V.

Multifunktionswand mit Zubehör

2.500,00 €

Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Die Tischtennisabteilung des SV Sportfreunde Aachen-Hörn 1948 e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vier vereinseigenen Tischtennistischen gestellt. Der Grund hierfür ist der altersbedingte Verschleiß von einigen bereits vorhandenen Tischtennistischen, welche sich nur noch eingeschränkt für den Trainings- und Wettkampfspielbetrieb eignen. Dies gilt vor allem für den Nachwuchsbereich im Rahmen des Einsatzes in der OGS an der KGS AC-Hörn, da der Auf- und Abbau der vorhandenen Geräte aufgrund der verschleißbedingten Schwergängigkeit der Tischmechaniken nur noch eingeschränkt mit den Kindern und Jugendlichen möglich ist. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der vier Tischtennistische 4.200,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Tischtennisabteilung des SV Sportfreunde Aachen-Hörn 1948 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.050,00 € ergeben.

Die Fußballabteilung des VfL 1905 Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von zwei Jugend-Fußballtoren gestellt. Der Grund hierfür ist der Zuwachs bei den Jugendmannschaften des Vereins. Je nach Trainingszeit kommt es regelmäßig zu Engpässen bei den vorhandenen Jugend-Fußballtoren. Die Jugend-Fußballtore reichen aktuell nicht mehr aus, um allen Mannschaften ein kind- und jugendgerechtes Training zu ermöglichen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der zwei Jugend-Fußballtore 2.544,01 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fußballabteilung des VfL 1905 Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 636,00 € ergeben.

Die Fußballabteilung des FV Vaalserquartiers e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von acht Mini-Fußballtoren gestellt. Diese werden für den Kinderfußball dringend benötigt. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der acht Mini-Fußballtore 4.108,04 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fußballabteilung des FV Vaalserquartiers e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.027,01 € ergeben.

Die Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Rettungsfallschirms gestellt. Die Ausbildungsrichtlinien der luftrechtlich anerkannten Ausbildungsorganisation (ATO) des Landesverbands AEROCLUB | NRW e.V. schreiben den Einsatz von Rettungsfallschirmen für Fluglehrer*innen und Flugschüler*innen während der Ausbildung zwingend vor. Da Rettungsfallschirme eine begrenzte Lebensdauer von 20 Jahren haben, ist eine regelmäßige Erneuerung erforderlich. Um die Sicherheits- und Ausbildungsanforderungen weiterhin zu erfüllen möchte der Verein daher einen neuen Rettungsfallschirm beschaffen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Rettungsfallschirms 2.223,52 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 555,88 € ergeben.

Die Fußballabteilung des DJK FV Haaren 1912 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vier Mini-Fußballtoren gestellt. Diese werden benötigt, da nicht bei jedem Training ausreichend Torhüter*innen zur Verfügung stehen und trotzdem zielführend der Angriffsabschluss trainiert werden soll. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der vier Mini-Fußballtore 2.014,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fußballabteilung des DJK FV Haaren 1912 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 503,50 € ergeben.

Der Aachener Volleyball-Enthusiasten 1979 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von Beachvolleyball-Netzpfosten gestellt. Diese werden benötigt, da die alten Pfosten durch den schmirgelnden Sand und die Witterung abgenutzt sind. Der Verein plant, die Netzpfosten in Eigenleistung auszutauschen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Beachvolleyball-Netzpfosten 2.415,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Aachener Volleyball-Enthusiasten 1979 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 603,75 € ergeben.

Der Aachener-Eishockey-Club 2013 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von 60m Mini-Banden gestellt.Diese werden für das Training der Jugendlichen zur Unterteilung der Eisfläche in mehrere Bereiche, als Hindernisse im Training und bei Turnieren dringend benötigt. Aktuell werden noch alte Holzbalken eingesetzt, welche aber nicht für jedes Training aufs Eis gebracht werden können. Außerdem stellen diese Balken natürlich auch eine mögliche Verletzungsgefahr dar. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der 60m Mini-Banden 4.500,58 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Aachener-Eishockey-Club 2013 e.V.ein Zuschuss in Höhe von 1.125,15 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein mit Schreiben vom 07.11.2025 erhalten.

Der MLKampfsport Akademie e.V. hat zusammen mit dem Aachener Engel e.V. einen Zuschussantrag zur Beschaffung von einer Multifunktionswand mit Zubehör gestellt. Im Rahmen einer neuen Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Aachen möchten die Vereine einen Sport- und Bewegungstherapieraum mit geeigneten Sportgeräten ausstatten. Die Multifunktionswand dient der sportpädagogischen Arbeit mit traumatisierten und sozial belasteten Kindern und Jugendlichen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Multifunktionswand mit Zubehör 20.231,42 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den MLKampfsport Akademie e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.

Der Haushaltsansatz 2025 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 20.000,00 €. Bisher wurde für sieben Anträge ein Betrag in Höhe von 8.838,45 € bewilligt. Für die neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 8.001,29 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 3.160,26 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000 €

10.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000 €

20.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

Nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-14 FB 52_0004_WP19 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

14.11.2025

141.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 09.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
14.1.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:40

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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