11. Dezember 2025 um 17:05, Rathaus
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AACHEN Kompass I Erprobungsphase Areal an der Jülicher Straße / Wurm (3. Fläche - Sachstandsbericht)

FB 61/1161/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Burgdorff beschreibt den AACHEN Kompass als Instrument, um städtebauliche Ziele zu entwickeln und Vorschläge zu erarbeiten.

Herr Dambietz erläutert, dass durch den Flächennutzungsplan beschlossen wurde, Freiflächen nur begrenzt weiterzuentwickeln. Daher widme man sich mit dem Kompass der Frage, wie Flächen im Innenbereich besser genutzt und entwickelt werden können. Dafür trete die Verwaltung mit Bürger*innen, Investoren und anderen Stakeholdern in Kontakt und bespreche mögliche Entwicklungsszenarien. Es wurde bereits die Betrachtung von 2 Fokusräumen abgeschlossen. Aktuell beschäftige man sich mit dem 3. Fokusraum rund um die Jülicher Straße bis zur Wurm. Der Prozessverlauf sehe fünf Meilensteine von der Vorphase über Start und Analyse, Begabungen und Szenarien, Korrektur und Entscheidung bis zum Abschluss vor. Dabei würden Grundlagen beschafft, Workshops und Feedback-Interviews geführt und letztlich drei Entwicklungsszenarien ausgearbeitet. Im kommenden Jahr solle eine Richtungsentscheidung vorgestellt werden.

Der Planungsausschuss dankt für den Vortrag und lobt das Instrument. Durch den Wegzug von Mc Donald´s ergäben sich weitere Möglichkeiten. Durch die Fraktionen werden die Varianten 2 und 3 bevorzugt.

Herr Hucke stellt die bereits durch Eigentümer positiv nachverdichteten Beispiele in dem Fokusraum heraus. Diese könnten als Beispiel vorangehen. Der Raum sollte den Schwerpunkt „Wohnen“ haben. Ihm gefällt die Freiraumverbindung, die alle Varianten vorsehen, besonders. Eine Renaturierte Wurm hält er für klug. Er bittet zu betrachten, wie der Hochwasserschutz mit der renaturierten Wurm sichergestellt werden kann. Er stellt klar, dass der Planungsausschuss beschließen solle, welche Fokusräume die Verwaltung in die Betrachtung nimmt.

Herr Auler merkt an, dass die Betrachtung aus der Vogelperspektive gute Ideen generiere, aber auch Erwartungen schüre, die aufgrund der Eigentümerstruktur gegebenenfalls nicht umzusetzen sein bzw. nur mit der Zustimmung und der Bereitschaft der Eigentümer. Er fragt, inwieweit der Kompass am Ende den Umsetzungsgedanken präge.

Frau Burgdorff antwortet, in Richterich ginge man bezüglich der weiteren Entwicklung nun mit Investoren in den Dialog. Die Sittarder Straße befinde sich auch aufgrund der Vorarbeit des Kompass in vorbereitender Planung. Die Verwaltung brauche Vorratsbeschlüsse und werde dem Ausschuss die Einzelmaßnahmen vorstellen. Der Kompass sei ein sehr gutes Instrument für die Nachverdichtung.

Herr Beus betont die gute Arbeit. Man gerate vor die Lage und zeige Potenzial für Eigentümer auf, das diese womöglich nicht kennen oder bedenken. Man aktiviere dadurch Eigentümer, den eigenen Bestand weiterentwickeln zu wollen.

Erläuterungen

Der Rat der Stadt Aachen hat mit dem Feststellungsbeschluss des aktuellen Flächennutzungsplans AACHEN*2030 entschieden, unbebaute Flächen nur noch in sehr begrenztem Maß für die Gewerbe- und Siedlungsflächenentwicklung bereitzustellen. Maßgebliche Gründe hierfür sind der Klima- und Landschaftsschutz sowie die gesamtstädtische Förderung der Klimaresilienz. Dieser Beschluss macht eine besonders effiziente Nutzung der verbliebenen Frei- und Konversionsflächen erforderlich. Sofern eine funktionale Kombination oder Durchmischung nicht umsetzbar ist, sind nutzungsspezifische Festlegungen in der Gesamtbilanz zugunsten anderer, prioritär zu bewertender Nutzungen zurückzustellen (z.B. Wohnbauflächen gegenüber gewerblich genutzten Flächen oder umgekehrt).

Vor dem Hintergrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit möchte die Fachverwaltung den politischen Gremien eine transparente Grundlage für Entscheidungen bieten. Ziel ist es, die Auswirkungen möglicher strategischer Weichenstellungen auf Entwicklungsflächen, deren Umgebung und das städtische Nutzungsprofil aufzuzeigen und den Masterplan AACHEN*2030 flexibel fortzuschreiben. Hierfür wurde der planerische Werkzeugkasten in einer laufenden Erprobungsphase durch das Instrument AACHEN Kompass auf der Grundlage politischer Beschlüsse (vgl. Vorlage FB61/0266) im Frühjahr 2023 ergänzt. Auf Basis umfangreicher Untersuchungen werden Potenziale und Restriktionen ausgewählter Betrachtungsräume analysiert, die vor einer Entwicklung stehen oder ein besonderes Entwicklungsinteresse aufweisen. Ziel ist es, eine verbindliche Richtungsentscheidung über die zukünftige Nutzung der jeweiligen Fläche zu erreichen. In diesem Sachstandsbericht wird der aktuelle Zwischenstand der Nutzungsszenarien für den Fokusraum „Jülicher Straße / Wurm“ präsentiert. Dadurch erhalten die politischen Akteur*innen die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise für die weitere Ausarbeitung zu äußern, bevor diese im nächsten Jahr final vorgelegt werden. Eine ausführliche Beschreibung der Inhalte und Ziele des Instrumentes AACHEN Kompass sowie den bereits abgeschlossenen Untersuchungsräumen ist Anlage 1 zu entnehmen.

Aktueller Stand

Nach Abschluss des Kompass-Prozesses für die ersten beiden Fokusräume befindet sich derzeit der dritte Fokusraum „Jülicher Straße / Wurm“ im Bezirk Aachen-Mitte in Bearbeitung. Ein Sachstandsbericht wurde im Planungsausschuss am 03. Juli (vgl. Vorlage FB 61/1094/WP18) und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 03. September (vgl. Vorlage FB 61/1135/WP18) vorgestellt. Seitdem haben am 25. und 30. September Szenarien-Workshops mit der Fachverwaltung und den Flächeneigentümer*innen stattgefunden, in denen die aktuellen Entwürfe der Nutzungsszenarien präsentiert und diskutiert wurden. Die Teilnehmer*innen haben Anregungen und Überarbeitungsvorschläge eingebracht und erste Positionierungen zur zukünftigen Nutzung des Fokusraums geäußert. Im Rahmen der Analyse des Fokusraums sind drei Nutzungsszenarien entstanden, die sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten und ihrer räumlichen Strukturierung unterscheiden, ergänzt durch ein Bestandsszenario, das den aktuellen Zustand widerspiegelt:

  • Bestandsszenario – Fokusraum, Resonanzraum und Gesamtstadt,
  • Szenario 1 – Neue Produktion und Logistik: Innovationsband Aachen Nord,
  • Szenario 2 – Aachen Nord: Leben und Arbeiten am Wasser – Wohnen im Grünen,
  • Szenario 3 – Neue und alte Mischung: Produktiv und vielfältig in Aachen Nord.

Die Szenarien sind als detaillierte Steckbriefe mit Textbeschreibungen, Collagen und Referenzbeispielen aufbereitet. Basierend auf den Rückmeldungen werden sie in den kommenden Wochen weiterentwickelt und spiegeln daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Arbeitsstand wieder. Alle drei Nutzungsszenarien sowie das Bestandsszenario können der Anlage 2 entnommen werden. Die Rückmeldungen aus den Szenarien-Workshops mit der Fachverwaltung sowie den Flächeneigentümer*innen sind den Protokollen in Anlage 3 und Anlage 4 zu entnehmen. Die darauf basierenden Überarbeitungen der Szenarien sind in Anlage 5 aufgeführt.

Ausblick

Die Szenarien werden wie oben beschrieben überarbeitet und anschließend im Rahmen von Feedbackinterviews erneut der Fachverwaltung sowie den Grundstückseigentümer*innen vorgestellt. Die finale Präsentation in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Planungsausschuss ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Ziel ist die Festlegung einer verbindlichen Richtungsentscheidung zur künftigen Entwicklung des Fokusraums. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Fachkolleg*innen weitergeleitet, um in Abstimmung mit den Eigentümer*innen ein vertiefendes städtebauliches Konzept zu entwickeln.

Nach Abschluss der Erprobungsphase des AACHEN Kompass wird gemeinsam mit dem Begleitbüro STUDIO I STADT I REGION (SSR) ein Evaluierungsbericht erstellt und dem Fachausschuss präsentiert. Dieser Bericht reflektiert das Instrument kritisch, stellt vollzogene Entwicklungen sowie gesammelte Erkenntnisse dar und hebt Chancen und Mehrwerte hervor. Ziel ist ein politischer Beschluss, der den AACHEN Kompass als dauerhaftes Planungsinstrument für die Aachener Stadtentwicklung etabliert und somit die Auswirkungen möglicher strategischer Weichenstellungen auf Entwicklungsflächen, deren Umgebung und das städtische Nutzungsprofil aufzeigt. Das Instrument zielt darauf ab, in Form einer sogenannten „Phase 0“ eine Grundlage für die Abwägung anstehender Richtungsentscheidungen zu zukünftigen Flächennutzungen zu schaffen und neben den relevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung auch Vertreter*innen der Politik sowie externe Akteur*innen eng in den Prozess einzubinden.

In Vorbereitung der Erprobungsphase hat die Stadtverwaltung insgesamt sieben Flächen identifiziert, die sich für eine wirksame Anwendung des AACHEN Kompass eignen. Hierzu gehörte zunächst der „Stadteingang Nord-West (Süsterfeld)“ in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte, der von den politischen Vertreter*innen als einer der drei Untersuchungsräume ausgewählt wurde (vgl. Vorlage FB 61/0374/WP18). Im Zuge eines Ratsantrags erfolgte jedoch die Rückstellung des Fokusraumes „Stadteingang Nord-West (Süsterfeld)“ zugunsten der Aufnahme des Fokusraums „Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße“ (vgl. Vorlage FB 61/0721/WP18). Es bietet sich an, den „Stadteingang Nord-West (Süsterfeld)“ zukünftig als nächsten Untersuchungsraum dem Instrument AACHEN Kompass zuzuführen. Die weiteren potenziellen Standorte für Untersuchungen im Rahmen des AACHEN Kompass sind nachfolgend aufgelistet:

  • Deltourserb, Aachen-Eilendorf,
  • Republikplatz im Zusammenhang mit Campus West, Aachen-Mitte,
  • Ehemalige Tuchfabrik Kalkbergstraße in Nirm, Aachen-Eilendorf.

Eine Kartierung der geeigneten Betrachtungsräume ist Anlage 6 zu entnehmen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-28 FB 61_1161_WP18 AACHEN Kompass I Erp SAO.pdf

17.11.2025

6.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 11.12.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
12.12.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:28

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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