Ersatzneubau Bauwerk B066 Münsterstraße
E 18/0297/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Meiners vom Aachener Stadtbetrieb / Abteilung Brückenbau erklärt anhand einer Powerpointpräsentation die Ausführung des Ersatzbauwerks an der Münsterstraße. Er erklärt, dass eine Ertüchtigung nicht mehr in Frage käme, da das Bestandsbauwerk zu starke Schäden aufweise.
Ein abschnittsweiser Neubau komme nicht in Frage, da die Straße hierfür zu eng sei. Das Bauwerk werde als geschlossener Stahlbetonrahmen in Fertigteilbauweise erstellt. Der notwendige Neubau trage auch zum Hochwasserschutz bei. Hierzu habe eine hydraulische Berechnung durch den Wasserverband stattgefunden.
Der Start der Maßnahme sei ab Mitte Juni 2026, nach dem historischen Jahrmarkt, geplant.
Die geplante Bauzeit liege bei ca. 5 Monaten. Die Baukosten beliefen sich auf 430.000 € brutto (Abbruch und Neubau der Brücke). Die Verkehrsführung während der Bauzeit sehe eine Vollsperrung der Münsterstraße ab Pützgasse vor. Die Umleitungsstrecke für den motorisierten Verkehr einschließlich ÖPNV werde über den Napoleonsberg und die Trierer Straße erfolgen. Dies wäre ein Umweg von ca.1,8 km. Der Radverkehr werde über den Vennbahnweg, alternativ über die Pützgasse und Niederforstbacher Straße, geführt.
Herr Mayer von der CDU-BF bittet um Mitteilung, wie die Lenkung des Busverkehrs für die Schüler des Inda-Gymnasiums erfolgen solle. Er bittet auch um eine Information, wie sich Bauverzögerungen auf das Projekt auswirken können und ob mit den Landwirten der angrenzenden Felder in der Pützgasse gesprochen worden sei.
Herr Meiners erläutert, dass mit der ASEAG über die Umleitungsstrecke gesprochen worden sei, diese aber noch nicht abschließend feststehe. Mit den betroffenen Bauern, die städtische Flächen gepachtet haben, sei man derzeit im Gespräch, da das Areal als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden solle.
Herr Mayer weist darauf hin, dass die betroffenen Bauern während der Baumaßnahme in der Erntezeit längere Umwege in Kauf nehmen müssten. Falls Umwege über die Strecke Bierstrauch geplant seien, sollten vorher umfangreiche Rückschnittmaßnahmen erfolgen, da die Fahrzeuge der Landwirte sehr breit wären.
Herr Meiners ist der Meinung, dass Verzögerungen der Baumaßnahme nur in sehr geringem Maße erfolgen dürften. Er bestätigt auf Nachfrage des Herrn Jacobi, dass es nach dem Neubau keine Tonnagebeschränkung für Fahrzeuge geben werde.
Frau Griepentrog möchte wissen, warum die Straße nach dem Brückenneubau nicht verbreitert werden soll.
Herr Meiners teilt mit, dass dies an den Eigentumsverhältnissen der anliegenden Grundstücke liege. Diese wären im Privatbesitz, so dass eine Verbreiterung nicht möglich sei. Er bestätigt auf Nachfrage des Herrn Hußmann, dass die fünfmonatige Bauzeit identisch mit der Sperrung der Straße sei.
Herr Mayer weist auf die Gefahr hin, dass die Pützgasse als Schleichweg benutzt werden könne. Laut Herr Meiners könne dies trotz eindeutig geplanter Beschilderung nicht ausschlossen werden. Die Anlieger würden aber problemlos zu den Häuser kommen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis und beschließt den Ersatzneubau des Bauwerks B066 Münsterstraße gemäß der vorgestellten Bauwerksplanung.
Erläuterungen
Allgemeines
Der Durchlass B066 Münsterstraße überführt die Münsterstraße ca. im km 1,411 zwischen Kornelimünster und Niederforstbach im Ortsteil Aachen Brand über den Rollefbach. Aufgrund einer bereits bestehenden Verkehrsbeschränkung mit Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichts auf 15t (Linienverkehr frei) sowie aufgrund des aktuellen Bauwerkszustands auf Basis der letzten Hauptprüfung aus dem Jahr 2022 (Zustandsnote3,4) muss das bestehende Bauwerk durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Münsterstraße verbindet die Ortsteile Niederforstbach und Kornelimünster und weist im Bauwerksbereich eine Fahrbahnbreite von ca. 5,0 m auf. Einseitig (Fahrtrichtung Brand rechts) ist ein 1,0 m breiter Gehweg angeordnet.
Am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Kornelimünster ist eine Schutzeinrichtung vorhanden. Die hier analog zur anderen Bauwerksseite ursprünglich vorhandene gemauerte Brüstung wurde 2012 durch einen Fahrzeuganprall zerstört und durch eine Leitplanke ersetzt.
Im Bauwerksbereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die Münsterstraße ist Teil des ÖPNV-Netzes des AVV. Derzeit verkehren hier die Linien 35, 55, 65 und N5. Die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen befinden sich im Bereich der Einmündung der Pützgasse.
Neues Bauwerk
Zur Verbesserung der Durchflusseigenschaften wird für den Ersatzneubau, anders als im Bestand, die Ausbildung ohne Zwischenstütze, d.h. als einzelliger Rahmen geplant. Der Durchflussquerschnitt für den Ersatzneubau wird mit einer lichten Weite von 3,0 m geplant. Zur Vergrößerung der lichten Höhe und zur Einhaltung des erforderlichen Freibords von 0,5 m zum Hochwasserereignis mit hundertjähriger Wiederkehrperiode (HQ100) ist geplant das Bauwerk, entgegen der Ausführung im Bestand, nicht mit Überschüttung auszuführen, sondern stattdessen mit einem Brückenbelag im Bauwerksbereich auszuführen (geringere Aufbauhöhe).
Eine durch den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) durchgeführte hydraulische Berechnung hat für die geplanten Bauwerksabmessungen eine wesentliche Verbesserung der Abflussleistung gegenüber der Bestandssituation sowohl für ein Hochwasserereignis mit hundertjähriger Wiederkehrperiode (HQ100) als auch für ein Extremereignis festgestellt.
Durch die geringen Verkehrsraumbreiten und die hierdurch bedingte Vollsperrung der Münsterstraße im Bauzustand kommt einer Verkürzung der Bauzeit im vorliegenden Fall eine große Bedeutung zu, so dass für den Ersatzneubau eine Vollfertigteillösung geplant ist.
Die Vorzugsvariante der Vorplanung sieht die Ausführung des Ersatzneubaus als Stahlbetonrahmen, der als geschlossener Vollrahmen geplant wird, mit einer lichten Weite von 3,0 m vor. Zum Erhalt der ökologischen Längsdurchgängigkeit wird eine 30cm starke Sohlsubstratschicht im Bereich der durchgehenden Fundamentplatte eingebracht.
Auf beiden Kappen werden Fußgängerrückhaltesysteme als Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,0 m geplant. Am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Kornelimünster ist im Bestand ein Fahrzeugrückhaltesystem (FRS) vorhanden. Dies wird auf der westlichen Kappe entsprechend auch für den Neubau vorgesehen.
Die Zugänglichkeit der Brückenunterseite sowie der Rahmen- und Flügelwände wird über eine Böschungstreppe, die am südöstlichen Flügel angeordnet wird, sichergestellt.
Die Straßenentwässerung erfolgt über die resultierende Schrägneigung der Fahrbahnoberfläche.
Anfallendes Oberflächenwasser wird in Richtung Kornelimünster in einem Mischwasserkanal gefasst.
In Richtung Niederforstbach erfolgt eine freie Entwässerung über die Dammschulter.
Die bestehende Fahrbahnoberfläche weist im Bauwerksbereich, aufgrund der Lage in der Senke, eine sehr geringe Längsneigung bei gleichzeitigem Wechsel der Querneigung auf. Dies ist entwässerungstechnisch ungünstig, so dass im Zuge der Planung des Ersatzneubaus die Fahrbahngeometrie dahingehend optimiert wurde, dass der Tiefpunkt der Gradiente und der Querneigungswechsel räumlich voneinander getrennt werden. Hieraus resultiert im Rahmen der Maßnahme eine Anpassung/Erneuerung der Münsterstraße auf einer Länge von ca. 75m und eine entsprechende Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Fahrbahnentwässerung.
Des Weiteren ist der Einbau eines neuen Straßenablaufs sowie dessen Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal erforderlich.
Im Anschluss an den Ersatzneubau des Brückenbauwerks ist zudem eine Fahrbahnsanierung der Münsterstraße vom Bauwerk bis zur Haltestelle „Niederforstbach Bau“ vorgesehen.
Bauzeit und Kosten
Die Herstellung des Bauwerks soll aus Fertigteilen erfolgen, um die baubedingten Auswirkungen auf den Verkehr zeitlich so gering wie möglich zu halten. Die Fertigung der Bauteile erfolgt im Fertigteilwerk und der Einbau unmittelbar mit Anlieferung der Bauteile, so dass keine Lagerflächen für fertiggestellte Bauteile im Baufeld erforderlich werden.
Der Abbruch des bestehenden Bauwerks erfolgt konventionell mit Bagger und hydraulischem Abbruchhammer. Zum Schutz des unterführten Gewässers vor abbruchbedingtem Sedimenteintrag und zur Trockenhaltung der Baugrube für den Neubau wird eine bauzeitliche Verrohrung des Gewässers vorgesehen.
Die geplante Gesamtbauzeit beträgt 5 Monate.
Der Maßnahmenbeginn ist für 2026 nach Abschluss des historischen Jahrmarkts in Kornelimünster geplant,
d.h. ab Mitte Juni 2026. Eine Abstimmung mit der Maßnahme am Napoleonsberg ist erfolgt.
Die Kosten für Abbruch und Neubau werden auf 430.000€ brutto geschätzt.
Bauzeitliche Verkehrsführung
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Bestand ist eine abschnittsweise Herstellung des neuen Bauwerks unter Einhaltung der erforderlichen Restfahrbahnbreite von 3,0 m im Bauzustand nicht möglich, so dass für
die Dauer der Bauzeit eine Vollsperrung der Münsterstraße im betroffenen Streckenabschnitt unumgänglich ist.
Der Verkehr muss daher für die Dauer der Maßnahme umgeleitet werden. Die ASEAG ist hierüber und über den geplanten Maßnahmenbeginn sowie die Maßnahmendauer informiert.
Eine Verbreiterung der Verkehrsfläche ist aufgrund der Grundstücksverhältnisse sowie der straßenparallel verlaufenden Gewässer nicht möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | -60.000 | -60.000 | -370.000 | -370.000 | -430.000 | -430.000 | |
Ergebnis | -60.000 | -60.000 | -370.000 | -370.000 | -430.000 | -430.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1018917
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018917
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-27 E 18_0297_WP18 Ersatzneubau Bauwerk SAO.pdf
3.11.2025
1.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 03.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 15.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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