Bebauungsplan Nr. 973, Karl-Kuck-Straße Erschließung - Ausführungsbeschluss
FB 68/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Zwick vom Fachbereich Mobilität und Verkehr stellt den Ausführungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 973 im Rahmen einer Powerpointpräsentation vor.
Zunächst erläutert er die bestehende Ausgangslage und die vorhandenen Rahmenbedingungen. Vorliegend handele es sich um ein umschlossenes Bebauungsplangebiet, das an drei Stellen erschlossen werden soll. Das Baufeld für die Bebauung sei gerodet worden und daher frei.
Die geplante Verbindung zur Trierer Straße werde dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein. Des Weiteren beschreibt Herr Zwick den geplanten Entwässerungsverlauf und die Parkmöglichkeiten. Die Bebauung werde so durchgeführt, dass der damit verbundene Anliegerverkehr möglichst verträglich verläuft. Für die Entwässerung werde ein Regenrückhaltebecken sorgen. Es werde einen Schmutzwasserkanal und einen Regenwasserkanal geben, die über die Trierer Straße abgeleitet werden. Die Bauzeit werde sich bis zum 1. Quartal 2028 erstrecken.
Für die Anliegerbeiträge gilt, dass es sich vorliegend um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne der §§123 ff Baugesetzbuch (BauGB) handelt. Demnach seien gemäß §§127 ff BauGB Erschließungsbeiträge, bezogen auf den beitragsfähigen Herstellungsaufwand der Erschließungsanlage, von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu erheben.
Herr Zwick geht auf die Verkehrsführung während des Baustellenverkehrs ein. Die Anfahrt solle von der Trierer Straße über Nordstraße zur Karl-Kuck-Straße und die Abfahrt über die Karl-Kuck-Straße zur Ellerstraße bis hin zur Trierer Straße erfolgen. Die Schulzeiten würden im Rahmen der Bauarbeiten berücksichtigt. Denkbar wäre eine Verlegung des Haupteingangs der Schule während der Bauphase.
Herr Hußmann von der BF-Grüne bittet um Mitteilung, ob eine Abpollerung bei der Notausfahrt vorgesehen sei.
Herr Zwick verneint dies, da bei Strecken des Radverkehrs aufgrund neuer verkehrsrechtlicher Vorgaben keine Abpollerungen mehr vorgenommen werden dürfen.
Herr Hußmann möchte wissen, ob die 23 Parkplätze auf dem Gelände für Besucher vorgesehen seien.
Herr Zwick bestätigt dies. Die zukünftigen Bewohner verfügen über eigene Parkplätze auf den Grundstücken.
Herr Auler von der CDU-BF bittet um Mitteilung, ob bei den Anpflanzungen sogenannte Baumrigolen vorgesehen seien und ob die Entwässerung des Areals gewährleistet wäre. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich hier um sehr sumpfiges Gelände handele.
Herr Zwick erklärt, dass das Regenrückhaltebecken ausreichend durch die RegioNetz bemessen worden sei. Zudem würden Hochbausteine am Fahrbahnrand in den geraden Abschnitten verbaut, so dass kleinere Becken entstünden, die zusätzliches Wasser aufnehmen könnten. Baumrigolen seien bisher nicht geplant. Dieser Vorschlag werde aber nochmal geprüft.
Herr Jacobi von der SPD-BF fragt nach, ob das Regenrückhaltebecken unterirdisch sei oder frei liege.
Herr Zwick teilt mit, dass dieses komplett unterirdisch liege.
Des Weiteren bittet Herr Jacobi um Information, an welcher Stelle die vier E-Ladesäulen geplant seien und mit welchen Wattzahlen hier geladen werden könne.
Hierzu liegen derzeit keine genauen Informationen vor. Die Ladesäulen seien aber für die Öffentlichkeit zugänglich.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF ist erfreut, dass im Rahmen der Planungen die Grundschule „Karl-Kuck-Straße“ mit einbezogen werden solle. Nach Ihren Informationen habe dies bisher nicht stattgefunden. Da es aber verschiedene Fragen und Bedenken seitens der Schulleitung zur Baustraße gebe, solle möglichst bald Kontakt mit der Schulleiterin aufgenommen werden. Darüber hinaus sei auch die unmittelbar daneben liegende Kita von der Baumaßnahme betroffen. Bereits jetzt herrsche dort morgens reger Bringverkehr. Daher müsste die Sicherheit der Kinder auf jeden Fall gewährleistet werden.
Herr Auler regt an, den Baubeschluss heute zu fassen, da die Planung der Baustraße von den Haushaltsplanungen abhängig sei. Mit der Finalisierung der Ausbauplanung solle jedoch noch bis zum Vorliegen des Konzeptverfahrens abgewartet werden. Daran anschließend sollte dann die konkrete Erschließung angepasst werden. Auch die CDU-BF bittet um Berücksichtigung der Schul- und KiTa-Belange. Man empfehle daher die Sperrzeiten bis 08:15 Uhr auszuweiten.
Auch die Interessen der Geschäftsleute in der Ellerstraße müssten berücksichtigt werden, da ein Wegfall der Parkplätze für die Gewerbebetriebe ein Problem darstelle. Dass auf die Schulsituation Rücksicht genommen werden solle, begrüße seine Fraktion. Auch für die KiTa müsse eine Lösung gefunden werden. Daher müsse sowohl für den Tief- als auch für den Hochbau ein funktionierendes Erschließungskonzept geplant werden.
Herr Hußmann betont, dass man mit der geplanten Erschließungsstraße zufrieden sei, da sie entsprechend den Vorgaben der Bezirksvertretung geplant worden sei. Für den Einmündungsbereich der Erschließungsstraße zur Karl-Kuck-Straße solle über eine Fahrbahnschwelle nachgedacht werden, um den Verkehr sicherer zu machen.
Frau Griepentrog von der Grünen-BF weist darauf hin, dass in der Karl-Kuck-Schule kurzfristig größere An- und Umbauten geplant seien. Dies solle bei der Planung ebenso berücksichtigt werden wie der Umstand, dass die Schule auch nachmittags durch die OGS stark frequentiert sei. Sie empfehle daher eine Verlegung des Haupteingangs.
Ratsfrau Lürken bittet um Prüfung der Erschließung der Schule von der Nordstraße aus. Sie fragt nach, wann die Baumrigolen in die laufende Planung mit einfließen und ob es hierfür Fördermittel gebe. Herr Zwick teilt hierzu mit, dass man sich nach dem Baubeschluss mit dem Planungsbüro in Verbindung setze und dieses Thema aufgreife.
Herr Auler merkt an, dass alle aktuellen Standards in der Präsentation hätten eingearbeitet sein sollen. Herr Zwick erläutert, dass dies bei dem Baumfeldern kurzfristig noch umgesetzt werde. Ansonsten wären alle Standards auf dem aktuellsten Stand.
Herr Jacobi begrüßt ebenso die enge Abstimmung mit der Schule und die Verlegung des Eingangs.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns wünscht eine erneute Behandlung der Ausführungsplanung in der Bezirksvertretung und lässt über einen erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel nach Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Rechtskraft des Haushalts 2026, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Erschließungsplanung für das B-Plan Gebiet Nr. 973, Karl-Kuck-Straße.
Erläuterungen
Anlass
Mit dem Satzungsbeschluss vom 27.09.2023 beauftragte der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Erstellung der Entwurfsplanung für die Erschließung des B-Plan-Gebietes Karl-Kuck-Straße.
Der Bebauungsplan ist seit dem 13.10.2023 rechtskräftig.
Planung
Die Erschließungsstraße ist als eine rund 310 Meter lange Wohnstraße nach dem Prinzip einer Ringerschließung und als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Sie verläuft parallel zur Geltungsbereichsgrenze und wird mit 7,00 m Querschnittsbreite und umgedrehtem Dachprofil im niveaugleichen Ausbau als Mischverkehrsfläche hergestellt. Für den Kfz-Verkehr ist das Wohnquartier über eine neue, alleinige Zufahrt, schräg gegenüber der Einmündung in die Jackstraße, von der Karl-Kuck-Straße aus erreichbar. Zusätzlich sind zwei weitere Anbindungen für den Fußgänger- und Radverkehr geplant. Zum einen über die Trierer-Straße bei Haus Nr. 751. Zum anderen entsteht eine weitere Verbindung von der Karl-Kuck-Straße aus, die am Knotenpunkt mit der Hermann-Löns-Straße anbindet und bei Bedarf als Noterschließung für den Kfz-Verkehr dienen kann, falls die Hauptzuwegung von der Karl-Kuck-Straße nicht genutzt werden kann.
Der Verkehrsraum der Erschließungsstraße wird durch alternierende Parkplatzflächen für Längsparken gegliedert. Dort, wo kein Kanal verläuft, werden die Parkplätze durch Baumfelder ergänzt. Die Anordnung der Parkplätze trägt zusammen mit den geplanten Fahrbahnanhebungen in den Kurvenbereichen zur Verkehrsberuhigung im Gebiet bei. Zusätzlich zu den innerhalb des Quartiers geplanten 23 Parkplätzen entstehen am Knotenpunkt Karl-Kuck-Straße/Hermann-Löns-Straße weitere Parkplätze in Senkrechtaufstellung von denen vier als Sonderparkplätze zum E-Laden gebaut werden. Einer dieser Parkplätze kann auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden. Allerdings muss an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Hochbauplanung noch eine Grundstückszufahrt für das Eckgrundstück berücksichtigt werden.
Aufgrund der Ebenmäßigkeit des Geländes muss zum Ablauf des Niederschlagswassers ein bauliches Gefälle erzeugt werden. Die Straßenentwässerung wird daher über eine innenliegende Pendelrinne gewährleistet. Im südwestlichen Teil des Wohngebietes ist ein Regenrückhaltebecken als unterirdisches Bauwerk geplant, welches von der Regionetz GmbH gebaut und betrieben werden wird. Zwischen den Fahrbahnanhebungen und den Borden an den Grundstücksgrenzen entstehen zudem Bereiche (flache Becken), die im Fall einer Kanalüberlastung bei Extremregenereignissen ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Niederschlagswasser bieten. Dort oberflächig eingestautes Regenwasser kann dann mit abklingendem Wasserspiegel im Kanal verzögert wieder in die Kanalisation abfließen
Eine detaillierte Grünplanung erfolgt gemäß Grünkonzept des Fachbereich Klima und Umwelt (FB36/200) nach Fertigstellung der Straßen und Gebäude und einer Bürger*innenbeteiligung zu diesem Thema.
Verkehrliche Beurteilung
Das neue Wohngebiet kann nur über eine Zu- und Ausfahrt befahren werden. Somit sind nur Anliegerverkehre zu erwarten. Die prognostizierte verkehrliche Belastung der geplanten Mischverkehrsflächen wird daher als gering eingeschätzt. Das trägt zu einer hohen Aufenthaltsqualität innerhalb dieses verkehrsberuhigten Bereiches bei. Für den Fuß- und Radverkehr besteht zukünftig eine direkte Verbindung von der Karl-Kuck-Straße bis zur Trierer Straße bei Haus Nr. 751.
Baumbilanz und Ökologie
Im Planbereich notwendige Rodungsarbeiten gemäß Baumbilanzplan wurden bereits zur Baufeldfreimachung durchgeführt. Der ehemalige Baum- und Strauchbestand im Bereich der geplanten Erschließungsstraße konnte nicht erhalten werden. Es sind 11 neue, höherwertige Baumpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum geplant.
Parkraumbilanz
Auf der städtischen Privatfläche des ehemaligen Sportplatzgeländes entfallen ca. 14 Senkrechtparkplätze in der Karl-Kuck-Straße. Dem gegenüber werden 6 Parkplätze in der Karl-Kuck-Straße sowie 23 Parkplätze im neuen Wohngebiet innerhalb des öffentlichen Raums angelegt.
Barrierefreiheit
Aufgrund der durchgängig ebenen Flächen des ehemaligen Sportplatzgeländes und den unter anderem damit verbundenen Erfordernissen an die Entwässerung gibt es auf den geraden Abschnitten der Verkehrsflächen einen gleichmäßigen Gefällewechsel in der Querneigung von ca. 1,0% bis 4,5%. Nur dadurch lässt sich konstruktiv ein ausreichendes Längsgefälle erzeugen, um das Niederschlagswasser zu den Straßenabläufen zu führen. Daher ergeben sich unvermeidbare Abschnitte von ca. 15 Meter Länge, deren Querneigung größer als 2,0% ist und damit nicht der DIN 18040 entspricht.
Die Planung eines Taktilen-Leitsystems für seheingeschränkte Menschen wird am 08.12.2025 mit der Kommission für Barrierefreies Bauen abgestimmt und dann noch in der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Ausbauelemente
Die angrenzend zum B-Plangebiet neu gebauten Flächen der Nebenanlagen sowie die Einmündungsbereiche und die Erschließungsstraße selbst werden mit Standardmaterial hergestellt. Im südwestlichen Teil des Erschließungsgebietes wird ein Höhenversatz zur angrenzenden Bestandbebauung mit L-Steinen abgefangen.
Gehweg (Ersatzzufahrt) | Gehweg | |||||
10 cm | Betonsteinpflaster 10/20/10 cm, grau | 8 cm | Betonsteinplatten 30/30 cm, grau | |||
4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | 4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | |||
15 cm | Drainbetontragschicht | 15 cm | HGT | |||
31 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | 13 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | |||
60 cm | Gesamtaufbau | 40 cm | Gesamtaufbau | |||
Mischfläche (gerade Strecken) und Parken | Mischfläche (in Kurven) | |||||
10 cm | Betonsteinpflaster 10/20/10 cm, grau | 12 cm | Betonsteinpflaster grau 15/30/12 cm | |||
4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | 4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | |||
15 cm | Drainbetontragschicht | 15 cm | Drainbetontragschicht | |||
31 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | 29 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | |||
60 cm | Gesamtaufbau | 60 cm | Gesamtaufbau | |||
Für den barrierefreien Ausbau der Gehweganlagen und der Erschließungsstraße werden bei der Rippen- und Noppenplatten in der Farbe anthrazit verwendet.
Bodenindikatoren | |||
8 cm | Rippenplatte 30x30, anthrazit | ||
8 cm | Noppenplatte 30x30, anthrazit |
Entwässerung
In der Erschließungsstraße wird der Kanal von der Regionetz GmbH im Trennprinzip verlegt. Das Schmutzwasser entwässert über einen Mischwasserkanalanschluss zur Trierer Straße bei Haus Nr. 751. Die Niederschlagsentwässerung funktioniert über eine innenliegende Rinne. Aufgrund des fehlenden Längsgefälles wird das Wasser durch ein gleichmäßig ansteigenden Quergefälle den Straßenabläufen zugeführt. Das Niederschlagswasser wird dann zunächst im Quartier gesammelt. Dazu ist der Bau eines großen, unterirdischen Regenrückhaltebeckens geplant. Bei stärkeren Regenereignissen verfügt der Kanal außerdem über zusätzliche Rückstaukapazität und für den extremen Fall einer Überstauung wird das austretende Niederschlagswasser auf den geraden Straßenabschnitten zurückgehalten, bis es wieder in den Kanal abfließen kann. Aus dem Rückhaltebecken wird das Niederschlagswasser gedrosselt in das Mischwassersystem abgeleitet.
Beleuchtung
Die Erschließungsstraße wird mit Standard-Leuchten ausgestattet. Es sind 20 neue Leuchten vorgesehen.
Bürger*inneninformation
Für Erschließungsstraßen in B-Plan Gebieten sind keine Bürgerinformationen vorgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren gab es Gelegenheit für die Bürger*innen, ihre Anregungen mitzuteilen. Vor Baubeginn werden die Anlieger aber per Wurfsendung über Baubeginn und Ansprechpartner vor Ort informiert.
Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht
Da der Endausbau der Erschließungsstraße zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, werden zunächst nur Mittel zur Herstellung der Baustraße in Höhe von 962.000,- € benötigt.
Im Haushalt 2025 stehen unter dem PSP-Element 5-120102-100-01800-300-1/4-120102-113-5 „Karl-Kuck-Straße, Erschließung“ Mittel i.H.v. 516.000 € zzgl. Abschreibungen zur Verfügung. Zum Haushalt 2026 wurden weitere 466.000 € angemeldet. Die Umsetzung der Maßnahme steht somit unter dem Vorbehalt, dass ein entsprechender Beschluss des Haushalts 2026 durch den Rat gefasst wird, die Rechtskraft des Haushalts 2026 eintritt und eine Ermächtigungsübertragung hinsichtlich der ergänzend notwendigen Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt.
Die für den Endausbau erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich rund 1.621.000,- € werden frühestens für den Haushalt 2029 benötigt. Der Endausbau erfolgt, wenn die angrenzenden Hochbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen sind.
Vorliegend handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne der §§ 123 ff Baugesetzbuch (BauGB). Demnach sind gemäß §§ 127 ff BauGB Erschließungsbeiträge bezogen auf den beitragsfähigen Herstellungsaufwand der Erschließungsanlage von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu erheben.
Weiteres Vorgehen
Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der gemeinsamen Vergabe mit der Regionetz GmbH. Für den Bau der Baustraße sowie des Kanals wird mit einer Bauzeit von insgesamt 19 Monaten gerechnet. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2026 geplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
5-120102-100-01800-300-1 Karl-Kuck-Straße, Erschließung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2025* | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 470.000 | 470.000 | 420.000 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 470.000 | 470.00 | 420.000 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
4-120102-113-5 Karl-Kuck-Straße, Erschließung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff.** | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 46.000 | 46.000 | 46.000 | 46.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 76.000 | 76.000 | 76.000 | 76.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 420.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 50.000 €
**Ansatz aus der Anmeldung zum Haushalt 2026, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat und der Rechtskraft des Haushalts
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Die geplanten Maßnahmen zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Karl-Kuck-Straße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten, dem Neubau von Gebäuden und dem damit verbundenen Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 – Emissionen.
Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Es sind Flächen zum Anpflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern vorgesehen. Diese kompensieren mittel- bis langfristig den Wegfall von Pflanzungen, die zugunsten der Neubebauung entfernt wurden. Teile des vorhandenen Baumbestands bleiben erhalten und tragen damit auch zukünftig zu einem positiven Mikroklima bei.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1018918
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018918
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-03 FB 68_0001_WP19 Bebauungsplan Nr. 97 sao
19.11.2025
6.9 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 03.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 15.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen