10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018
E 18/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang erkundigt sich nach den Gründen für die Erhöhung der Reinigungs- und Winterdienststufen insbesondere in den Bereichen Am Burgberg und Am Ravelsberg.
Herr Bezirksamtsleiter Geber erläutert, dass es sich um eine routinemäßige jährliche Überprüfung handelt, bei der sämtliche Straßen neu bewertet werden. Beschwerden aus der Bevölkerung liegen nicht vor. Als sachliche Gründe für die Höherstufung werden insbesondere die topografische Lage mit starkem Gefälle sowie eine Anpassung an gleichgelagerte Straßen genannt.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker bittet Herrn Bezirksamtsleiter Geber beim Aachener Stadtbetrieb anzufragen, wo sich die besagten Stichstraßen (u.a. Am Ravelsberg) befinden sollen, da man diese selbst über Google Maps nicht finden konnte.
Beschluss
Beschlussvorschlag
a) Die zuständigen Bezirksvertretungen
Aachen-Mitte Aachen-BrandAachen-Eilendorf
Aachen HaarenAachen-Kornelimünster / WalheimAachen-Laurensberg
b) und der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
c) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Übersicht der Reinigungsklassen und entsprechenden Pflichten von Eigentümer*innen und Stadt zur Information vorab.
Reinigungsklasse | Reinigungen im Jahr | Reinigungsverpflichtung |
S 4 | 52 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 5 | 104 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 6 | 156 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 7 | 260 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 8 | 52 | a) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen b) Reinigung und Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung |
S 9 | 52 | a) Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen b) Reinigung auf den Fahrbahnen, Gehwegen und selbstständigen Radwegen sowie die Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung |
U 6 | 52 | a) -- b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen |
X | 52 | a) -- b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen |
Zur 10. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden inhaltlichen und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.
1. Änderungen im Straßenverzeichnis
Änderungen der Reinigungshäufigkeit
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Reduzierung der Reinigungshäufigkeit
- Bischof-Hemmerle Weg(Aachen-Mitte)von RKL S8 in RKL X
- Tönnesrather Weg (Aachen-Mitte)von RKL S8 in RKL X
Änderungen der Dringlichkeitsstufe
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.
Reduzierung der Dringlichkeitsstufe
- Cäcilienstraße(Aachen-Eilendorf)von DS2 in DS3
- Erberichshofstraße(Aachen-Brand)von DS1 in DS2
- Kolpingstraße(Aachen-Brand)von DS1 in DS2
- Richard-Wagner-Straße (Aachen-Brand)von DS1 in DS2
- Schwester Sibylla Weg (Aachen-Eilendorf) von DS2 in DS3
Erhöhung der Dringlichkeitsstufe
- Am Burgberg(Aachen-Haaren) von DS3 in DS2
2.Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.
Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen. Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer*innen übertragen.
- Am Ravelsberg(Aachen-Haaren)
- Auf dem Anger (Aachen-Kornelimünster / Walheim)
- Blumenstraße(Aachen-Haaren)
- Fingerhutsmühlenweg (Aachen-Eilendorf)
- Frenz-Pauly-Straße (Aachen-Eilendorf)
- Gringelsbach(Aachen-Eilendorf)
- Im Weingarten (Aachen-Laurensberg)
- Schleswigstraße (Aachen-Mitte)
- Schwester Sibylla Weg(Aachen-Eilendorf)
- Tulpenweg(Aachen-Mitte)
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1018989
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1018989
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-03 E 18_0001_WP19 10. aenderungssatzung sao
10.11.2025
222.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 10.12.2025
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:30
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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