10. Dezember 2025 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 5Öffentlich

Umgestaltung des Bauwerkes am Kaninsberg (Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Aachen-Haaren); hier: Bestätigung des Ausführungsbeschlusses:

FB 61/1052/WP18-2 · Entscheidungsvorlage

Umgestaltung des Bauwerkes am Kaninsberg (Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Aachen-Haaren); hier: Bestätigung des Ausführungsbeschlusses:

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker erläutert, dass der Ausführungsbeschluss erneut auf der Tagesordnung steht, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sämtliche investiven Maßnahmen überprüft werden sollen.

In der anschließenden Diskussion werden unterschiedliche Positionen deutlich. Herr Bezirksvertreter Hofmann hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, insbesondere vor dem Hintergrund der Kosten, des baulichen Zustands der Brücke sowie der begrenzten Restnutzungsdauer. Weiterhin stellt sich ihm die Frage, ob Investitionen in eine Beleuchtung angesichts zukünftiger Sanierungserfordernisse angemessen sind.

Demgegenüber wird von mehreren Mitgliedern der Bezirksvertretung auf den langjährigen Planungs- und Beteiligungsprozess verwiesen. Herr Bezirksvertreter Küppers betont, dass der Beschluss bereits in einer früheren Wahlperiode gefasst und die Maßnahme Bestandteil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist. Er hebt in diesem Zusammenhang Aspekte der Verkehrssicherheit, der Reduzierung von Angsträumen sowie die städtebauliche Aufwertung des Ortseingangs hervor.

Zur Stellungnahme der Kommission „Barrierefreies Bauen“ führt die Verwaltung aus, dass diese zur Kenntnis genommen wurde und keine Änderungen an der bestehenden Planung erforderlich gemacht habe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen Haaren empfiehlt dem Planungsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Umgestaltung des Brückenbauwerks am Kaninsberg zu bestätigen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen Haaren empfiehlt dem Planungsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Umgestaltung des Brückenbauwerks am Kaninsberg zu bestätigen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Der Planungsausschuss bestätigt den Ausführungsbeschluss zur Umgestaltung des Brückenbauwerkes am Kaninsberg und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Erläuterungen

Erläuterungen zur Klimarelevanz

Die geplante Maßnahme zur Umgestaltung des Brückenbauwerkes am Kaninsberg in Aachen-Haaren ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten.

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen sicherlich unvermeidbare

CO2- Emissionen. Gleichzeitig soll der Umbau zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Haarbach als Naturraum beitragen.

Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2- Emissionen durch die neue Beleuchtung unter Verwendung neuester Technologien zu erwarten.

Erläuterungen:

Entsprechend des am 20.3.2025 im Planungsausschuss gefassten Ausführungsbeschlusses (FB 61/1052/WP18-1) zur Umgestaltung des Brückenbauwerkes am Kaninsberg wurde die Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes der Künstler Jungblut & Herrmann beschlossen.

In einem zeitlich nachgelagerten Prozess wurde die Verwaltung durch die Politik aufgefordert, eine Haushaltskonsolidierung durchzuführen (Ratsantrag SPD 222/24, Grüne 17/2024). Hierzu gehörte auch die Priorisierung aller Investitionsmaßnahmen mit einem saldierten Ansatz von mind. 150.000 Euro (in drei Kategorien). Eine entsprechende Prioritätenliste wurde von der Verwaltung erstellt und in der Sitzung des Finanzausschusses am 1.7.2025 vorgestellt. Hierzu beschloss der Finanzausschuss, diese Liste zur weiteren inhaltlichen Beratung der einzelnen Maßnahmen in die jeweilig zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.

Entsprechend des beschriebenen politischen Auftrags des Finanzausschusses soll die Realisierung des Beleuchtungskonzeptes am Kaninsberg erneut durch die Bezirksvertretung Haaren sowie den Planungsausschuss bestätigt werden. Die Verwaltung empfiehlt den Ausführungsbeschluss zu bestätigen und damit das Votum zur Realisierung des Projektes positiv zu erneuern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

230.000,00

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

56.000,00

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungs­beschluss vorbehalten.

Die Mittel wurden in das Haushaltsjahr 2025 übertragen (Übertragung erfolgte am 16.01.2025).

Im Rahmen der 5. Förderstufe des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Aachen-Haaren wurden für den Ortseingang Kaninsberg sowie den Durchgang am Kirchweg Anfang November 2024 der positive Bewilligungs­bescheid für die Förderung beider Vorhaben entgegengenommen. Der Fördersatz beträgt 80 %, der Eigenanteil liegt entsprechend für die Stadt Aachen bei 20 %.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-22 FB 61_1052_WP18-2 Umgestaltung des Bau SAO.pdf

27.10.2025

159.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 10.12.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.1.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:30

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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