Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2025/2026 Einreichung einer Projektskizze für das Projekt „Franzstraße – Bau von zwei Turnhallen und einer Kita“ Ratsantrag Nr. 507/18 der SPD-Fraktion – Sportmilliarde für Aachen nutzen
FB 52/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2025/2026 Einreichung von fünf Projektskizzen Ratsantrag Nr. 507/18 der SPD-Fraktion – Sportmilliarde für Aachen nutzen
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Beigeordneter Herr Dr. Kremer berichtet, dass er bereits am Vortag im Sportausschuss über das Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten informiert habe. Die Verwaltung begrüße ausdrücklich, dass mit der sogenannten „Sportmilliarde“ erhebliche Fördermittel für die kommunale Sportinfrastruktur bereitgestellt würden. Die Freude hierüber werde jedoch dadurch relativiert, dass die Fördermittel an anspruchsvolle Voraussetzungen geknüpft seien.
Insbesondere hebt er folgende Punkte hervor:
- Die Kommune müsse einen Eigenanteil in Höhe von 55 % der förderfähigen Gesamtkosten übernehmen
- Die haushaltsrechtliche Absicherung dieses Eigenanteils müsse durch Ratsbeschluss nachgewiesen werden
- Die eingereichten Projekte müssten bereits eine erhebliche Planungstiefe erreicht haben, idealerweise mindestens Leistungsphase 3
Gerade die geforderte Planungstiefe stelle eine erhebliche Hürde dar, da viele Projekte diese Stufe noch nicht erreicht hätten und daher von vornherein nicht antragsfähig seien.
Gleichwohl gehe die Verwaltung davon aus, dass auch andere Kommunen vor vergleichbaren Schwierigkeiten stünden – sowohl hinsichtlich der Planungstiefe als auch bei der haushaltsmäßigen Absicherung des Eigenanteils. Daher sei nicht ausgeschlossen, dass auch Projekte berücksichtigt würden, die sich beispielsweise erst in Leistungsphase 2 befänden. Die Verwaltung habe sämtliche in Betracht kommenden sportinfrastrukturellen Projekte verwaltungsintern geprüft. Dieser Abstimmungsprozess sei komplex gewesen, da mehrere Fachbereiche eingebunden seien und letztlich eine haushaltsrechtliche Prüfung durch die Kämmerei erfolgen müsse.
Da bis Mitte Januar ein Ratsbeschluss zur finanziellen Absicherung vorliegen müsse, habe die Verwaltung die Vorlage bislang noch nicht versenden können. Herr Dr. Krämer bittet hierfür um Verständnis. Die Vorlage solle kurzfristig – möglichst innerhalb der nächsten Tage – nachgereicht werden, damit sie rechtzeitig in den Fraktionen beraten und im Rat beschlossen werden könne.
Er gibt sodann einen Ausblick auf die Projekte, die aus Sicht der Verwaltung für eine Antragstellung in Betracht kommen:
- Franzstraße
Hierbei handelt es sich um das bekannte Vorhaben mit dem Bau von zwei unterirdischen Turnhallen im Zusammenhang mit dem geplanten Kita-Neubau. Dieses Projekt weise ein deutlich höheres Investitionsvolumen auf. - Elisabethhalle
Sanierung der beckenwassertechnischen Anlagen.
Das Investitionsvolumen belaufe sich auf ca. 1,6 Mio. Euro; unter Einbeziehung erforderlicher Hochbaumaßnahmen könne sich dieses auf bis zu 6,5 Mio. Euro erhöhen. - Schwimmhalle Süd
Ebenfalls Sanierung der beckenwassertechnischen Anlagen mit einem Volumen von rund 3,3 Mio. Euro.
Er betont, dass es sich bei der Beckenwassertechnik keineswegs um kleinere Maßnahmen handele. Vielmehr seien diese für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schwimmhallen zwingend erforderlich.
Darüber hinaus werde verwaltungsintern geprüft, ob ein weiteres Schwimmhallenprojekt angemeldet werden könne. Hier sei insbesondere die Frage der haushaltsrechtlichen Absicherung noch offen. Eine Prognose hierzu wolle er zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeben.
Abschließend weist er darauf hin, dass neben diesem Förderprogramm weitere Förderkulissen – etwa im Kontext des Rheinischen Reviers – genutzt würden. So seien beispielsweise die Sanierungen der Sporthallen Branderhofer Weg, Haarbachtalstraße, Obere Drimbornstraße, Minoritenstraße u.a. über andere Förderprogramme angemeldet worden. Gemeinsam mit dem FB 60 sei sorgfältig geprüft worden, welches Projekt in welchem Förderprogramm die besten Erfolgsaussichten habe.
Ratsherr Linden (SPD) dankt für den Bericht und begrüßt ausdrücklich, dass der Tagesordnungspunkt kurzfristig aufgenommen worden sei. Angesichts der engen Fristen sei dies notwendig gewesen.
Er weist darauf hin, dass das Förderprogramm ausdrücklich den Titel „Sanierung“ trage. Vor diesem Hintergrund bittet er um nähere Erläuterung, inwieweit das Projekt Franzstraße – das Elemente eines Neubaus enthalte – förderfähig sei.
Er bedauert, dass bislang keine schriftliche Vorlage, zumindest in Entwurfsform, vorgelegen habe. Insbesondere die Priorisierung der verschiedenen Hallenprojekte bedürfe einer intensiven Beratung in den Fraktionen.
Weiterhin fragt er nach dem weiteren Verfahren:
- Ob die Frist zum 15. Januar die einzige Einreichungsrunde darstelle oder ob weitere Aufrufe geplant seien.
- Ob seitens der kommunalen Spitzenverbände Gespräche mit dem Bund geführt würden, um die Anforderungen – insbesondere hinsichtlich der Planungstiefe – zu flexibilisieren.
Er weist darauf hin, dass Projekte mit Leistungsphase 3 in der kurzen Frist praktisch nur dann realisierbar seien, wenn sie bereits „in der Schublade“ lägen.
Beigeordneter Herr Dr. Kremer erklärt, dass die Verwaltung ebenfalls bedaure, keine frühere und ausführlichere schriftliche Information vorlegen zu können. Die Förderbedingungen seien jedoch sehr kurzfristig kommuniziert worden, sodass zunächst zahlreiche Rückfragen mit dem Fördermittelgeber zu klären gewesen seien.
Zur Frage „Sanierung versus Neubau“ führt er aus, dass das Projekt Franzstraße nach Auffassung der Verwaltung als Sanierungsmaßnahme eingeordnet werden könne. Diese Einschätzung sei intern fachlich abgestimmt worden. Man werde die Maßnahme entsprechend argumentieren und gehe davon aus, dass sie förderfähig sei.
Reine Neubauprojekte seien hingegen nicht förderfähig.
Zur Frist erklärt er, dass bis zum 15. Januar eine Projektskizze im Interessenbekundungsverfahren einzureichen sei. Ein Ratsbeschluss zur Finanzierung könne bis zum 31. Januar nachgereicht werden. Ob es weitere Aufrufe geben werde, sei derzeit nicht bekannt und hänge vom Verlauf der ersten Antragsrunde ab. Hierzu könne er keine verbindliche Aussage treffen.
Ratsherr Baal (CDU)berichtet aus dem Sportausschuss, in dem der Sachverhalt bereits ausführlich dargestellt worden sei. Er spricht sich dafür aus, sich auf ein oder zwei realistische Projekte zu konzentrieren, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Die bereitgestellte Fördersumme sei zwar erheblich, stelle jedoch keinen „Game Changer“ für sämtliche Sanierungsbedarfe im Sportbereich dar.
Er betont, dass angesichts der engen Fristen eine pragmatische Vorgehensweise erforderlich sei. Sollte es nicht gelingen, in der kommenden Ratssitzung eine belastbare Beschlusslage herzustellen, sei eine Teilnahme am Förderverfahren faktisch ausgeschlossen.
Ferner weist er darauf hin, dass bereits etatisierte Maßnahmen haushaltsrechtlich leichter abgesichert werden könnten. Dies erleichtere die Antragstellung.
Stadtdirektorin Grehling ergänzt, dass die Finanzierungssicherung im Antrag verbindlich bestätigt werden müsse. Dies sei nur möglich, wenn entsprechende Haushaltspositionen vorhanden seien.
Bei neu zu schaffenden Haushaltsansätzen bestehe das Problem, dass diese noch keine Rechtswirksamkeit entfaltet hätten. Daher werde geprüft, inwieweit im laufenden Haushaltsjahr Mittel eingestellt und anschließend in das Folgejahr übertragen werden könnten, um eine rechtssichere Absicherung darzustellen.
Angesichts der erheblichen Summen sei dies keine einfache Aufgabe. Es handele sich um eine anspruchsvolle haushalterische Abstimmung, die in kurzer Zeit zu leisten sei.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2025/2026“ mit den in der Vorlage benannten Projekten und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung der entsprechenden Projektskizzen.
Zur weiteren finanziellen Absicherung der entsprechenden Antragstellung werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen
Sport spielt eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Neben der Förderung körperlicher und psychischer
Gesundheit stärkt er auch den sozialen Zusammenhalt sowie die persönliche Entwicklung der Sporttreibenden.
Innerhalb der neu aufgelegten Sportentwicklungsplanung wurde das Ziel formuliert, innerhalb Aachens eine umfassende und nachhaltige Sportlandschaft entstehen zu lassen, die allen Bürger*innen zugutekommt. Dazu gehören die Förderung von Breiten- und Leistungssportangeboten sowie die Unterstützung von Sportvereinen und -organisationen. Aber auch der Sanierung und Modernisierung der städtischen Sportstätten kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.
Aktuell verfügt die Stadt Aachen über
- 47 Großspielfelder
- 65 Einfachhallen
- 6 Zweifachhallen
- 7 Dreifachhallen
- 16 Gymnastikräume
- 5 Hallenbäder
- 1 Freibad
- 5 Lehrschwimmbecken
- 23 Kunstrasenplätze
- 12 Naturrasenplätze
- 12 Tennenplätze
Die Pflege und Instandhaltung der o.a. baulichen Anlagen rücken hierbei immer mehr in den Fokus.
Mit dem Ratsantrag „Bedarfsermittlung Sporthallensanierung“ der Ratsfraktionen Grüne und SPD wurde die Verwaltung in 2024 beauftragt, eine Prioritätenliste zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen aller städtischen Sporthallen zu erstellen und in den zuständigen Ausschüssen zu erläutern. Um dieses Ziel schnellstmöglich erreichen zu können, wurde verwaltungsseitig die Bau- und Investitionskonferenz ins Leben gerufen, innerhalb derer sich mit dem baulichen Zustand aller städtischen Gebäude befasst und diese einer Priorisierung zugeführt werden.
Unabhängig davon ist die Verwaltung stets auf der Suche nach möglichen Fördertöpfen, mittels derer die dringend notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (teil-)finanziert werden können. Aktuell steht hier vor allem das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Fokus, über welches das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Fördermittel im Bundeshaushalt 2025 in Höhe von 333 Mio € für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereitgestellt hat. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 % der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Mindestförderung beträgt 250.000 €, die Höchstförderung 8.000.000 €.
Mit den vorliegenden Bewertungskriterien beabsichtigt der Fördermittelgeber eine schnelle Umsetzung der Projekte.
Auf die Bewertung der Projektskizze wirkt sich u.a. eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 der HOAI, die eine zügige Realisierung erwarten lässt.
Mittels des o.a. Ratsantrages der SPD wird beantragt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, schnellstmöglich Vorschläge für Förderanträge im Rahmen dieses Förderprogramms zu erarbeiten und den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen.
Der Projektaufruf sieht vor, bis zum 15.01.2026 eine Projektskizze im Interessenbekundungsverfahren einzureichen. Mit der Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragsstellers bestätigt werden. Zusätzlich ist mit der Projektskizze ein Ratsbeschluss einzureichen, der die Teilnahme am Projektaufruf billigt. Dieser kann bis zum 31.01.2026 nachgereicht werden.
Aufgrund der sehr ambitionierten Zeitschiene des Fördermittelgebers zur Abgabe einer entsprechenden Projektskizze schlägt die Verwaltung vor, sich mit den folgenden Projekten am Förderprogramm zu beteiligen:
- Franzstraße: Bau von zwei unterirdischen Turnhallen und einer Kita
Das Projekt sieht vor, dass die bestehende Einfach-Turnhalle aufgrund des sehr schlechten Zustandes zurückgebaut wird. Auf dem Grundstück werden stattdessen zwei Einfach-Turnhallen sowie eine Kita errichtet. Wegen der zentralen Innenstadtlage wird das verfügbare Grundstück bestmöglich für die Stadtgesellschaft ausgenutzt. Zudem wird die bestehende Unterdeckung an Turnhallen für die Innenstadtschulen durch den Gewinn einer weiteren Turnhalle reduziert.
Das Projekt hat bereits die Leistungsphase 2 HOAI abgeschlossen. Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 ist kurzfristig zu rechnen. Der fortgeschriebene Ansatz an Haushaltsmitteln beläuft sich nach Rechnungsstand Dezember 2025 auf 1,7 Millionen Euro.
Für das Jahr 2026 sind in der Haushaltsplanung Mittel für die Projektplanung in Höhe von 624.000 € vorgesehen.
Mit Abschluss der Leistungsphase 3 bestünde die Möglichkeit, dass die notwendigen Mittel für die Bauausführung haushalterisch bereitgestellt werden.
- Sanierung der beckenwassertechnischen Anlagen der Elisabethhalle
Die beckenwassertechnischen Anlagen in der Elisabethhalle sind durchweg sanierungsbedürftig. Insbesondere die Stahldruckfilter sind korrodiert und wurden mehrfach notgedichtet. Der badetechnische Betrieb kann nur noch durch einen erhöhten Aufwand in der Bauunterhaltung am Laufen gehalten werden. Die Verschleißgrenze der gesamten Beckenwassertechnik ist erreicht. Es besteht dringender Sanierungsbedarf.
Das Gebäudemanagement hat bereits Planungsmittel für die Leistungsphasen 1-3 HOAI eingestellt. Die Beauftragung des externen Planers steht unmittelbar bevor. Nach der technischen Bestandsaufnahme und Abschluss der Leistungsphase 3 wird eine detaillierte Kostenberechnung zur Sanierung der Beckenwassertechnik vorliegen. Die interne Kostenberechnung ergibt einen Sanierungsaufwand von ca. 1,6 Mio Euro.
- Sanierung der beckenwassertechnischen Anlagen sowie Erneuerung der Dachfläche der Schwimmhalle Süd
Die beckenwassertechnischen Anlagen der Schwimmhalle Süd sind ebenfalls durchweg sanierungsbedürftig. Hierzu gehören Pumpen und Armaturen, Rohleitungen und Beckenhydraulik sowie die Erneuerung der zu klein bemessenen Schwallwasserbehälter. Weiterhin muss die Dachfläche des Holzdaches saniert werden.
Das Gebäudemanagement schätzt den Sanierungsaufwand für die Technik auf ca. 3,3 Mio Euro, den Aufwand für den Hochbau auf ca. 6,5 Mio Euro.
4. Sanierung der Gymnastik-, Turn- und Judohalle Minoritenstraße
Die Turnhalle Minoritenstraße stellt eine der wenigen Sporteinrichtungen im zentralen Bereich von Aachen dar. Insbesondere für die Schulen in der Innenstadt ist sie von großer Bedeutung, da sie fußläufig erreichbar ist und somit eine wichtige Voraussetzung für den Schulsport bietet. Aktuell sind die Nutzungszeiten der Halle aufgrund des hohen Bedarfs durch Schulsport und Vereinssport vollständig ausgelastet. Der bauliche Zustand der Turnhalle ist jedoch stark sanierungsbedürftig, was die langfristige Nutzung erheblich gefährdet. Ein dauerhaftes Ausfallen der Halle würde zu signifikanten Engpässen im Angebot für den innerstädtischen Vereinssport führen und eine wichtige Sportinfrastruktur für die Stadt gefährden. Eine zügige Sanierung ist daher dringend erforderlich, um den Fortbestand und die Qualität des sportlichen Angebots in der Innenstadt zu sichern. Die Verwaltung hat bereits ein Sanierungskonzept aufgestellt. Bereits in der Vergangenheit wurde versucht, für dieses Projekt Fördermittel einzuwerben. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde kurzfristig auch ein Antrag auf Förderung über das Rheinische Revier gestellt. Gegebenenfalls ist zwar mit dem vorliegenden Förderprogramm eine geringere Förderquote, aber eine schnellere Förderung zu erwarten.
5. Umwandlung des Tennenplatzes Sonnenscheinstraße in einen Kunstrasenplatz
Die Sportanlage Sonnenscheinstraße liegt im Stadtteil Forst und besteht aus einem Tennen- und einem Naturrasenplatz. Der Tennenplatz befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, dass der Tennenplatz unter Bezugnahme der neuen Kriterien des städtischen Kunstrasenprogrammes in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden soll. Bereits im Haushaltsplan 2025 standen für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 780.000 € zur Verfügung. Neben der Umwandlung soll auch die dort vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
Weitere potenzielle Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten sind aufgrund der Kurzfristigkeit des Förderaufrufes des Bundes derzeit in ihrer Planungstiefe nicht so weit fortgeschritten, dass eine Bewerbung am Förderprogramm Aussicht auf Erfolg hätte. Abzuwarten bleibt, ob im kommenden Jahr ein weiterer Förderaufruf gestartet werden wird. Derzeit gibt es erste Anzeichen, dass es für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten keinen weiteren Förderaufruf geben wird. Daher ist es besonders wichtig, die vorgenannten Projekte als Projektskizze einzureichen.
Neben dem hier angesprochenen Förderaufruf gibt es derzeit eine weitere Förderungsmöglichkeit über das Rheinische Revier (Förderquote 97,5 %). Im Rahmen dieses Programms ist beabsichtigt, Fördermittel für die Sanierung der Turn- und Sporthallen Haarbachtalstraße, Obere Drimbornstraße und Romerich (Inda-Gymnasium) einzuwerben. Für die Minoritenstraße wurde bereits vorsorglich ein Antrag gestellt (s. vorstehende Erläuterungen). Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2029 schlussgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2030 vorzulegen.
Finanzielle Erläuterungen
Allein die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz inkl. Beleuchtung ist bislang in der gesamten Umsetzung haushalterisch erfasst. Im Übrigen standen oder stehen – je nach Umsetzungsgrad – Planungsmittel zur Verfügung. Zur Absicherung des letztlich für den in Stufe 2 zu stellenden Förderantrag und des entsprechenden Vorankommens der in der Projektskizze benannten Maßnahmen wird ein entsprechender Mittelbedarf in Höhe von 2Mio.Euro durch die Zurverfügungstellung von entsprechenden außerplanmäßigen Mitteln gedeckt. Diese überplanmäßigen Mittel ihrerseits werden gedeckt aus insgesamt 4 PSP-Elementen aus dem Straßenbaubereich
(5-120102-000-00300-300-1 Grüner Weg – 734.000 €; 5-120102-000-02100-300-1 Metzgerstraße – 555.000 €;
5-120102-000-06100-300-1 Rethelstraße / Hühnerdieb – 395.000 €; 5-120102-000-13800-300-1 Flandrische Straße – 316.000 €). Entsprechend eines möglichen Antragsverfahrens werden Veränderungen in der laufenden Haushaltsplanung (Veränderungsnachweis) bzw. durch ergänzende außerplanmäßige Mittel aus dem Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Bewirtschaftung durch entsprechende Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen sein.
Der Ratsantrag Nr. 507/18 der SPD-Fraktion – Sportmilliarde für Aachen nutzen gilt mit dem Ratsbeschluss als behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe finanzielle Erläuterungen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1019012
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019012
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-18 FB 52_0007_WP19 Bundesprogramm _Sani SAO.pdf
17.12.2025
490.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Gremium
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum
- Mi., 10.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Zusätze
- Es wird mündlich berichtet!
- Geändert
- 13.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. April 2026 um 11:19