11. Dezember 2025 um 17:05, Rathaus
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KGS Am Römerhof; OGS-Erweiterungsbau sowie Mensa

FB 45 n/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Beus merkt an, dass das Projekt im Gestaltungsbeirat vorgestellt werden solle. Herr Hucke stimmt zu und fragt, wie E 26 Nachhaltigkeitskriterien in solche Vorhaben einfließen lasse.

Frau Bruns antwortet, E 26 wolle das Thema kurzfristig neu bewerten und im politischen Raum diskutieren. Das Projekt werde in den kommenden Gestaltungsbeirat gegeben.

Herr Plum hält 10.000.000 € für einen Erweiterungsbau und eine Mensa für teuer.

Herr Platen merkt an, dass sich E 26 aktuell noch in Leistungsphase 2 befinde und regt an, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die Leistungsphasen 3-6 fortzuführen.

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung), 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) in der Variante 1 fortzuführen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.
  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.

Erläuterungen

1.Ausgangslage

Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 25.10.2022 wurde die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Katholischen Grundschule Am Römerhof vorgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI einschließlich Kostenberechnung für die Variante B fortzuschreiben.

Die Variante B der Machbarkeitsstudie sah vor, das Schulgebäude um einen zweigeschossigen Erweiterungsbau parallel zur ehemaligen Gymnastikhalle zu ergänzen. Im Erdgeschoss sollten Räumlichkeiten für eine Küche mit allen erforderlichen Nebenräumen, ein Büro für den Hausmeister, ein Stuhllager sowie eine neue WC-Anlage entstehen. Im Obergeschoss sollten ein großes Kollegiumszimmer mit einem Kopierraum, ein Sanitätsraum, ein Besprechungsraum und ein zusätzlicher Mehrzweckraum entstehen.

Hiernach sollte der Bewegungsraum im Bestand zu einem Speisesaal umgebaut und das Kollegiumszimmer aus dem Obergeschoss des Bestandsgebäudes in das Obergeschoss des Neubaus umziehen. An dieser Stelle sollte das Büro für die OGS-Leitung sowie ein Personalraum eingerichtet werden. Im dritten Bauabschnitt sollte das eingeschossige ehemalige Hausmeisterhauses abgerissen und durch einen zweigeschossigen, größeren Neubau ersetzt werden.

2.Bauliche Maßnahmen

Ergebnisse aus der bisherigen Planung

Die Ergebnisse der Konzeptstudie wurden im Rahmen der weiteren Planung vertieft und in LPH 1 und 2 weitergeprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Vorplanungen aus der Konzeptstudie zwar in großen Teilen wie beschlossen umsetzen lassen, jedoch viele Nachteile mit sich bringen. Aufgrund der mangelhaften Bausubstanz der Aula ist mit einer geringen Ausführungsqualität zu rechnen. Aus Sicht der Fachplaner enthält die Variante viele Unwägbarkeiten, zum Beispiel durch den Anbau an das Bestandsgebäude über eine Länge von 24 m. Dies birgt die Gefahr von Setzungen, die Gründung ist sehr aufwendig und komplex, da das Bestandsgebäude unterkellert ist und der Neubau nicht. Ferner bestehen bei Erhalt der bestehenden Aula Brandschutzprobleme zu den anschließenden neuen höheren Gebäudeteilen, eventuell muss die Aula ertüchtigt und erneut genehmigt werden. Außerdem bringt die Variante eine mangelhafte Energieeffizienz, einen hohen planerischen Aufwand und eine ungünstige Verteilung der Raumnutzungen mit sich. Die lange Bauzeit von voraussichtlich 46 Monaten stellt darüber hinaus eine starke Einschränkung des Schulbetriebs dar, obgleich bei dieser Variante wenig Interimsfläche vorgehalten werden muss.

Weiteres Vorgehen der Verwaltung

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro pbs Architekten und weitere Ingenieure mit der der Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenuntersuchung, Vorentwurf und Entwurfsplanung) an der Katholischen Grundschule Am Römerhof, Am Römerhof 31, 52066 Aachen beauftragt.

Nach erfolgter Grundlagen- und Bestandsuntersuchung wurden auf Grundlage des Planungsbeschlusses und dem diesem zugrunde liegendem Raumprogramm vier verschiedene Varianten entwickelt. In dieser wurden mittels einer Wertungsmatrix die Aspekte wie Baukosten, Bauzeit, funktionale Zusammenhänge und Risiken berücksichtigt und verglichen. In Abstimmung zwischen FB 45 und E26 unter Beteiligung der Schule kristallisierte sich die hier die nachfolgend beschriebene Variante 1 als die beste Lösung heraus. Derzeit befindet sich die Planung in der Leistungsphase 2, die Leistungsphase 3 wird voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erreicht sein.

Städtebau:

Die ein- und zweigeschossigen Bestandsgebäude mit Satteldächern fügen sich mit der Kammstruktur sehr gut in die umgebene Bebauung ein. Es ist kein Bebauungsplan für den Bereich der Schule vorhanden, sodass das Einfügungsgebot nach § 34 Bau GB gilt. Um das geforderte Raumprogramm und Bauvolumen zu verwirklichen, werden zunächst die als Aula genutzte ehemalige Pausenhalle und das als kleine Mensa genutzte ehemalige Hausmeisterhaus abgerissen. Als dann wird das neu zu schaffende, zweigeschossige Gebäude in drei Teile gegliedert: Einer Verlängerung des zweigeschossigen Verwaltungsgebäudes, einer „gläsernen“ Fuge und einem kubischen Volumen mit Flachdach Richtung Buschhäuser Weg.

Planungskonzept:

Der Erweiterungsbau schließt an das Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes an. Aufgrund der für größere Nutzungen nach heutigen Vorgaben geringen lichten Höhen im Bestandsgebäude wird das Erdgeschoss des Erweiterungsbaus 80 cm tiefer auf Schulhofniveau gesetzt. Der großzügige Aula- und Mensabereich öffnet sich mit einer großen Fensteranlage zum Schulhof hin. Die Fläche von Mensa und Aula kann je nach Anlass flexibel, zusammengeschaltet oder getrennt genutzt werden. Der Höhenunterschied zum Treppenhaus und zur Eingangshalle wird barrierefrei durch einen Aufzug, durch Treppen, sowie durch an der Bühne angrenzende Sitzstufen überbrückt. Richtung Buschhäuserweg orientieren sich die Funktionsräume wie Mensaküche, Stuhllager und WC-Anlage. Die Anlieferung zum Küchenbereich erfolgt über die Feuerwehrzufahrt vom Buschhäuserweg.

Im Obergeschoss sind Räume für die Offene Ganztagsschule angeordnet, die sich um eine gemeinsame Mitte/ einen offenen Lernbereich gruppieren und eine multifunktionale Nutzung durch Schule und OGS ermöglichen. Zudem befindet sich hier das OGS-Büro und ein großes Kollegiumszimmer.

Die Erschließung des Erweiterungsbaus erfolgt durch den bestehenden Haupteingang der Schule. Die vertikale Erschließung erfolgt über die große gewendelte Bestandstreppe, ein neues Treppenhaus in der Mitte des neuen OGS-Bereiches und den barrierefreien Aufzug.

Der Bau wird aus Nachhaltigkeitsgründen sowie aus Gründen der Vorfertigung als Holzbau ausgeführt. Die Vorfertigung hat den Vorteil, dass die Baustellenzeit vor Ort auf dem Baugrundstück bei laufenden Schulbetrieb erheblich verkürzt wird.

Die geneigten Dächer und das Flachdach werden mit Photovoltaik bestückt. Das Flachdach wird ebenfalls begrünt.

Der Erweiterungsbau hat eine Bruttogeschossfläche von 1.670 m².

Fazit: Mit der vorgestellten Variante werden alle in der Machbarkeitsstudie definierten räumlichen Anforderungen vollständig erfüllt. Das im Planungsbeschluss vom 22.10.2025 beschlossene Raumprogramm wurde umgesetzt, in der nach Variantenuntersuchung unter funktionalen Aspekten für den Schul- und OGS Alltag geeignetsten Weise und unter Berücksichtigung der Minimierung der Störung des Schulalltags durch die Baustelle durch die kürzeste Bauzeit und die geringen Umbauten im Bestand.

3.Kosten:

Die Schätzkosten der Maßnahmen nach LPH 2 ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 7.744.000.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf rund 9.838.000 €. Zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses im Jahr 2022 wurden die Kosten (Kostenrahmen ohne weitere Leistungstiefe) mit rund 10,5 Mio. € beziffert.

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden. Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 220.000 €.

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind zum Haushaltsplan 2027 anzumelden, sobald die LPH 3 abgeschlossen und die Kostenberechnung vorliegt. Für die Leistungsphasen 4 bis 6 stehen für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen ausreichend Mittel zur Verfügung.

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Weiterführung der Planung der vorgeschlagenen Variante 1 aus. Sie spricht sich Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannten Erweiterungsbaumaßahme, wie dargestellt, umzusetzen.

Der Baubeschluss kann erst nach Aufnahmen in den Haushaltsplan im Planungsausschuss gefasst werden. Eine Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wird auch in jedem Fall nicht mehr im Kalenderjahr 2026 möglich sein, sodass es ohne Verzögerungen zu verursachen ausreichend ist, den Baubeschluss nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2027 zu fassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen)

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2025

Fortg. Teilansatz 2025

Teilansatz 2026 ff.

Fortg. Teilansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

966.835,99

966.835,99

0

0

0

9.838.000

Ergebnis

-966.835,99

-966.835,99

0

0

0

-9.838.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

In Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 415.000 € eingeplant, die abzüglich der bisher bereits entstandenen Ist-Kosten von 13.164,01 € im Rahmen der Ermächtigungsübertragung übertragen wurden und in 2025 noch in Höhe von 401.835,99 € zur Verfügung stehen. Zuzüglich des Teilansatzes 2025 in Höhe von 565.000 € ergibt sich ein eingeplanter Teilansatz von insgesamt 980.000 € und davon noch zur Verfügung stehende Mittel von 966.835,99 €. Folgender Mittelabfluss ist bisher erfolgt bzw. wird erfolgen: LPH 1-2: ca. 131.225 €, LPH 3: ca. 218.709 €, LPH 4-6 ca. 554.062 €. Für die weiteren Leistungsphasen 4 bis 6 stehen somit für die die Vergabe der weiteren Planungsleistungen ausreichend Mittel zur Verfügung.

Mittel für die Betriebsausstattung in Höhe von 220.000 € wurden bereits im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. angemeldet.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-19 FB 45 n_0007_WP19 KGS Am Roemerhof_ OGS SAO.pdf

25.11.2025

7.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 11.12.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
12.12.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:28

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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