11. Dezember 2025 um 17:00, Aachener Stadtbetrieb
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Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2026

E 18/0005/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Cirillo fragt, wie die prozentualen Erhöhungen auf die jeweiligen Gebühren hinsichtlich der Plan- zu Ist-Kosten seien.

Herr Knops führt aus, dass in den vergangenen fünf Jahren die Ist-Kosten oberhalb der Plankosten gelegen haben und verweist für weitere Informationen auf die Anlage zur Gebührenbedarfsberechnung. Diese weise die einzelnen Positionen aus. Der durchschnittliche Wert aller Positionen werde bei Bedarf nachgereicht.

Ratsherr Kehr fragt, wie die Planung hinsichtlich der Flächennutzung aufgrund der gesellschaftlichen Verschiebung von Sarggräbern zu Urnengräbern aussehe und was mit diesen nicht mehr für Bestattungen vorzuhaltenden Flächen zukünftig geplant sei.

Er fragt weiterhin, ob es eine Übersicht zu den Unterhaltungszuständen der einzelnen Friedhöfe im Stadtgebiet gebe. Der Friedhof in Richterich sei hinsichtlich der Zuwegungen in einem schlechten Zustand. Er fragt an, ob die Möglichkeit bestehe, diese zu sanieren.

Die Betriebsleitung, Frau Balsam, stellt fest, dass der Trend hin zur Urnenbestattung dazu führe, dass man zukünftig weniger Friedhofsflächen für Bestattungen benötige. Problematisch sei, dass die nicht mehr genutzten Friedhofsflächen nicht zusammenhängend, sondern verstreut über die Friedhöfe liegen. Zudem befänden sich die freien Friedhofsflächen teilweise im inneren Bereich der Friedhöfe. Man beachte diese Entwicklung bereits bei der Vergabe neuer Grabstätten. Allerdings seien bei der Vergabe von Grabstätten im Innenbereich auch Ruhezeiten von teilweise 20 bis 30 Jahren zu beachten. Diese Ruhezeiten können durch Hinterbliebene sogar noch verlängert werden. Daher sei ein längerer Zeitraum für die Umsetzung erforderlich.

Der Beigeordnete, Herr Thomas, merkt an, dass es zu diesem Thema bereits eine Vorlage zum Friedhofsentwicklungskonzept im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb gegeben habe. Die Vorlage werde den Ausschussmitgliedern, die neu im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb sind, seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Ratsfrau Eschweiler merkt an, dass auch die Bezirksämter darauf achten würden, Flächen am Rand der Friedhöfe nicht mehr zu belegen. Hier werden zukünftig größere Flächen an Straßen frei, die für eine anderweitige Nutzung geeignet seien. Weiterhin würden bereits durch verschiedene Programme Friedhofsflächen aufgewertet, die dann als Erholungsflächen genutzt werden können.

Sie betont, dass die Friedhofsgebühren lange Zeit stabil gehalten wurden, so dass die vorliegende Erhöhung der Friedhofsgebühren nun erforderlich sei, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.

Sie berichtet, dass in Zusammenarbeit mit dem Aachener Stadtbetrieb in den Bezirken Probleme in der Unterhaltung der Flächen identifiziert und gemeinsam Lösungen gefunden würden, die zu Verbesserungen der Situation auf den städtischen Friedhöfen führen werden. Zudem sei der Austausch mit den Bürger*innen und die Weitergabe von Informationen wichtig, um den Zustand auf den Friedhöfen zu verbessern und die Pflege der Friedhöfe für den Aachener Stadtbetrieb zu erleichtern.

Die Betriebsleitung, Frau Balsam, merkt an, dass der Zustand aller städtischen Friedhöfe bei der Erstellung des Friedhofsentwicklungskonzepts aufgenommen worden sei. In den kommenden Jahren werden nun Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, wie die Friedhöfe weiterentwickelt werden.

Ratsherr Szagunn merkt an, dass der Bericht zum Friedhofsentwicklungskonzept diese Themen gut aufbereitet habe.

Ratsherr Kehr merkt an, dass man die Grabflächen an den Rändern der Friedhöfe zukünftig freihalten solle, um diese auch für eine Bebauung nutzen zu können. Gleichwohl sollten Flächen zur Erholung mit Ruhebänken und Bäumen erhalten bleiben.

Beschluss

Haupt- und Finanzausschuss Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 zu beschließen. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 Rat der Stadt Aachen Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026.

Beschlussvorschlag

Haupt- und Finanzausschuss

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

zu beschließen.

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie

des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Anpassung der Friedhofsgebühren für das

Jahr 2026.

Erläuterungen

Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch den Gebührenzahler gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungs-funktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist für das Jahr 2026 davon auszugehen, dass

das aktuelle Gebührenniveau nicht geeignet ist, die gebührenrelevanten Kosten zu decken.

Bedingt durch die allgemeinen Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren ist ein stetiger Anstieg der Gesamtkosten des Friedhofswesens zu verzeichnen. Dies führt nun dazu, dass eine Kostendeckung durch

die aktuellen Gebühreneinnahmen nicht mehr zu erreichen ist.

Um eine sozial verträgliche Erhöhung zu ermöglichen, werden zu den o. g. 25% weitere 1.185 T€ aus dem städtischen Haushalt finanziert.

Weiterhin ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-19 E 18_0005_WP19 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf

20.11.2025

546.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Do., 11.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
13.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 16:03