11. Dezember 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 3Öffentlich

Bestellung eines Schriftführers und Regelung der Stellvertretung

FB 14/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestellt ab der Sitzung am 11.12.2025 den Mitarbeiter des Fachbereiches Rechnungsprüfung, Herr Lars Grandt, zum Schriftführer und die Prüfer Herrn Christian Schmitz und Herrn Ulli Nellessen zu stellvertretenden Schriftführern im Rechnungsprüfungsausschuss.

Erläuterungen

Über die im Rechnungsprüfungsausschuss gefassten Beschlüsse ist nach § 58 Abs. 2 Satz 1 iVm § 52 Abs. 1 GO NRW eine Niederschrift anzufertigen, die vom Ausschussvorsitzenden und von der Schriftführerin/ vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Gemäß § 1 Abs. 4 der Rechnungsprüfungsordnung bestellt der Rechnungsprüfungsausschuss zu Beginn einer Wahlperiode auf Vorschlag der Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung eine/n Mitarbeiter/in zur/zum Schriftführer/in und maximal zwei weitere Personen zur/m stellvertretenden Schriftführer/innen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-12 FB 14_0001_WP19 Bestellung eines Sch SAO.pdf

22.11.2025

130.6 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:34