11. Dezember 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden

FB 14/0014/WP19 · Kenntnisnahme

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Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder einzeln ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).“

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-20 FB 14_0014_WP19 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

22.11.2025

71.2 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:34