9. Dezember 2025 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses durch den Vorsitzenden

FB 23/0005/WP19 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen

Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschuss-angehörenden von dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-21 FB 23_0005_WP19 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

2.2.2026

72.0 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
9.12.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12
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