10. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 11Öffentlich

Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2026

E 18/0005/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) kritisiert, dass in der Vorlage keine Durchschnittsbetrachtung über mehrere Jahre enthalten sei. Einzelne Gebührensprünge ließen sich so schwer einordnen. Er bittet um mehr Transparenz.

Die Verwaltung sagt zu, entsprechende Informationen nachzureichen bzw. im Betriebsausschuss weiter zu beraten.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Haupt- und Finanzausschuss

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

zu beschließen.

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie

des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Anpassung der Friedhofsgebühren für das

Jahr 2026.

Erläuterungen

Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch den Gebührenzahler gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungs-funktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist für das Jahr 2026 davon auszugehen, dass

das aktuelle Gebührenniveau nicht geeignet ist, die gebührenrelevanten Kosten zu decken.

Bedingt durch die allgemeinen Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren ist ein stetiger Anstieg der Gesamtkosten des Friedhofswesens zu verzeichnen. Dies führt nun dazu, dass eine Kostendeckung durch

die aktuellen Gebühreneinnahmen nicht mehr zu erreichen ist.

Um eine sozial verträgliche Erhöhung zu ermöglichen, werden zu den o. g. 25% weitere 1.185 T€ aus dem städtischen Haushalt finanziert.

Weiterhin ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-19 E 18_0005_WP19 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf

20.11.2025

546.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 10.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
13.1.2026
Inhalt abgerufen
24. April 2026 um 11:19