Preise für gesellschaftliche Veranstaltungen von Vereinen im Kurhaus - Förderrichtlinie
E 88/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinie zur Förderung und Stärkung der örtlichen Gemeinschaft“.
Erläuterungen
Für das spürbare Wiederbeleben der Veranstaltungsstätte Kurhaus soll gezielt teilnahmeberechtigten Vereinen, die sich im Aachener Stadtleben aktiv zeigen bzw. dessen Wirken sich auf die Aachener Stadtgesellschaft auswirkt, attraktive Konditionen zur Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen im Kurhaus geboten werden.Mit ihren Veranstaltungen bzw. ihrer Präsenz tragen diese Vereine erheblich zu sozialen und kulturellen Belangen bei und stärken die Aachener Gemeinschaft.
Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der europarechtlichen passiven Dienstleistungsfreiheit gerecht zu werden, können teilnahmeberechtigte Vereine über die beigefügte Förderrichtlinie unter Einhaltung der formulierten Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2028 in den Genuss der attraktiven Konditionen kommen.
Im Wirtschaftsplan 2026 ist für die Jahre 2026-2028 eine entsprechende Reduzierung der Umsätze aufgrund einer möglichen Inanspruchnahme dieser Förderrichtlinie in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr eingeplant. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus geschätzten „Rabatten“ für die Raummiete für 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen im Großen Saal sowie 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen in den übrigen Veranstaltungsräumen im Kurhaus. Für jede einzelne Veranstaltung kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt werden, die
(Bar-)Auszahlung der Förderung ist ausgeschlossen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -20.000 | -0 | -20.000 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -20.000 | 0 | -20.000 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -20.000 | -20.000 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1019212
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019212
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-05 E 88_0001_WP19 Preise fuer gesellsch SAO.pdf
13.1.2026
278.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachen Event (ehem. Eurogress)
- Datum
- Di., 20.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Geändert
- 23.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:48