20. Januar 2026 um 17:00, Eurogress Aachen
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Satzungsänderung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen

E 88/0004/WP19 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Hennefeld verweist auf die im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellten Unterlagen. In der zur Verfügung gestellten Synopse sind die Änderungen in der Satzung nachvollziehbar dargestellt. Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen auf die folgenden fünf Punkte.

1. Änderung Name Eigenbetrieb

2. § 17 Zusammenarbeit mit Dienststellen der Stadt, Rechnungswesen, Jahresabschluss und betriebliche Einrichtungen: Regelungen zum Jahresabschluss – Lagebericht (3. NKFWG NRW)

3. § 3 Aufgabe und Gegenstand des Betriebs: Ergänzung „Kongresse“

4. § 8 Betriebsausschuss: Es soll bei der Rechtsform eines Eigenbetriebs verbleiben; gleichwohl liegt eine nichtwirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor.

  • Aktualisierung Anzahl Mitglieder Betriebsausschuss, Ratsbeschluss vom 19.11.2025: 15 Mitglieder
  • Löschung Passage zu § 114 Abs. 3 GO NRW
  • Löschung Vertretung, Ratsbeschluss vom 19.11.2025 enthält eine Vertretungsregel

5. Redaktionelle und sonstige Korrekturen

Frau Wulf bezieht sich, ergänzend zu Punkt 1, auf ihre vorherigen Ausführungen zur Markenarchitektur. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 14.05.2025 wurde der Beschluss gefasst, dass der Name Aachen Event zukünftig für den Eigenbetrieb Eurogress Aachen genutzt wird. Nach der Änderung des Namens steht nun, wie dargestellt, die entsprechende Änderung der Satzung an. Sie weist noch einmal darauf hin, das Aachen Event der Unternehmensname (Bühnenmarke) ist und alle Locations ihre Eigennamen behalten (Eurogress, Kurhaus, Tivoli, Bendplatz). Die mit der Namensänderung verbunden Maßnahmen (Gestaltung etc.) sind vorbereitet, so dass die Umsetzung zügig erfolgen kann. Entsprechende Domains sind für jede Location bereits gesichert. Als Domain wird .com vorgeschlagen.

Frau Hennefeld fügt abschließend hinzu, dass die Satzung einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft tritt.

Herr Halim bedankt sich für die Ausführungen. Er merkt an, dass Gesetzestexte des Landes NRW nicht mit Sternchen gegendert sind, sondern weiterhin beide Geschlechter nennen. Um eine falsche Interpretation zu vermeiden, schlägt er vor, die Satzung dahingehend anzupassen.

Frau Wallraff argumentiert, dass das Gendersternchen auch andere, nichtbinäre Personen einschließt. Die Landesregierung kann andere Regelungen treffen.

Frau Penalosa schließt sich der Argumentation von Frau Wallraff an.

Herr Jacoby bezieht sich auf die Anpassung des § 4 der Satzung. Er findet die erfolgte Anpassung gut. Des Weiteren merkt er an, dass die CDU den Namen Aachen Event nicht gelungen fand. Er weist darauf hin, dass es einzig und allein um den Namen ging. Er geht davon aus, dass die Verwaltung Dopplungen mitgedacht hat. Er erklärt, dass die CDU der Satzungsänderung zustimmen wird.

Herr Pilgram erklärt, dass die Stadt Aachen mit Sternchen gendert und dies im Rahmen der Einheitlichkeit auch so bleiben soll. Er stellt fest, dass niemand im Ausschuss mit dem Namen super zufrieden war, aber auch keine bessere Lösung gefunden worden ist. Es kommt darauf, dass sich der neue Name einbürgert, z.B. durch gute Kommunikation. Er merkt an, dass die Namensänderung nur Auswirkungen auf die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden hat.

Herr Caspar ist froh, dass die Zielmarke erreicht ist und die Satzung nun beschlossen wird. Er hofft, dass die Vermarktung gut gelingt.

Herr Stoddon erklärt für die Linke, dass sie mit Nein stimmen wird. Die Linke hat von Anfang an dagegen gestimmt, da sie mit dem Namen nicht einverstanden ist. Im Übrigen erklärt er, dass er für die Nutzung des Gendersternchens ist.

Herr Hissel ist froh, wenn das Thema entschieden wird. Er weist noch einmal darauf hin, dass die Verwendung des neuen Namens im B2B-Bereich stattfindet und nicht in der Kommunikation mit der breiten Bevölkerung. Im Sprachgebrauch kommt der Name so nicht vor. Für Kundinnen und Kunden wird das Teekesselchen mit dem klaren Unternehmensnamen aufgehoben. Er stellt fest, dass eine Umgewöhnung am Anfang immer schwer ist.

Bevor er über den Beschluss zur Satzung abstimmen lässt, lässt der Vorsitzende Herr Halim über seinen Antrag, die Satzung an ein mit dem Landesrecht konformes Gendern anzupassen, abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 7, Enthaltungen: 1.

Beschluss:

Da der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat, wird er abgelehnt. Die Satzung wird somit nicht an ein mit dem Landesrecht konformes Gendern angepasst und bleibt in ihrer vorgelegten Form bestehen.

Beschluss

Für den Betriebsausschuss Eurogress: Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Für den Rat der Stadt: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Eurogress die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.

Beschlussvorschlag

Für den Betriebsausschuss Eurogress:

Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Eurogress die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.

Erläuterungen

Die Satzung des Eigenbetriebs muss aus den nachfolgend aufgeführten Gründen geändert werden:

1) 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft getretene 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe haben.

Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.

Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.

Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.

Diese Anpassungen sind mit dem Fachbereich 20/Finanzsteuerung abgestimmt.

2) Namensänderung des Eigenbetriebs

Im Rahmen der fortlaufenden Entwicklungen zum Markenprozess des Eigenbetriebs hat der Betriebsauschuss Eurogress in seiner Sitzung vom 14.05.2025 zugestimmt, dass der Eigenbetrieb Eurogress Aachen einen neuen Namen erhalten soll. Der Name des Eigenbetriebs soll künftig Aachen Event lauten. Die vom Eigenbetrieb bewirtschafteten Gebäude behalten ihre Bezeichnung.

3) Sonstige und redaktionelle Änderungen

a) Aktualisierung gesetzlicher Normverläufe.

b) § 3 „Aufgabe und Gegenstand des Betriebes”:

Ergänzung um Veranstaltungsart „Kongress“.

c) § 8 „Betriebsausschuss“, Absatz 1:

Es soll bei der Rechtsform eines Eigenbetriebs verbleiben; gleichwohl liegt eine nichtwirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor.

- Aktualisierung Anzahl Mitglieder des Betriebsausschusses nach Kommunalwahl. Gemäß Ratsbeschluss „Wahl der Ausschussmitglieder“ vom 19.11.2025 besteht der Betriebsausschuss aus 15 Mitgliedern.

- Löschung Vertretungsregelung. Der Ratsbeschluss vom 19.11.2025 enthält eine Regelung zur Vertretung.

d) redaktionelle Änderungen und sonstige Korrekturen.

Die Satzungsänderung ist mit dem Fachbereich 30/Recht und Versicherung abgestimmt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 2 Gegenstimmen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-05 E 88_0004_WP19 Satzungsaenderung des SAO.pdf

16.1.2026

642.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Aachen Event (ehem. Eurogress)
Datum
Di., 20.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
Geändert
23.1.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:48