20. Januar 2026 um 17:00, Eurogress Aachen
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Jahresabschluss Eurogress Aachen 2024

E 88/0188/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Halim weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt von der Sitzung am 09.09.2025 vertagt wurde und die Beratung deshalb in der heutigen Sitzung erfolgt.

Frau Hennefeld hofft, dass ihre Ausführungen zum Jahresabschluss, die zu Beginn von Herr Pilgram aufgeworfene Frage zur finanziellen Ausstattung des Eurogress, hinreichend beantworten. Sie weist zu Beginn auf die Besonderheit des Gebäudes in der Borngasse hin. Das Eurogress tritt hier in der Rolle der Vermieterin auf.

Unter Bezug auf den vorliegenden Jahresabschlussprüfungsbericht 2024 teilt sie mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Neumann und Partner MBB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem Eurogress Aachen mittels eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Die Freigabe von Dezernat II liegt ebenfalls vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 (ohne Umspannwerk Borngasse) schließt gegenüber dem Ansatz (-4.112.000EUR) um 1.653.298 EUR besser ab als geplant. Für das Jahr 2024 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.458.702, EUR. Mit dem Ergebnis aus der Vermietung des Umspannwerks Borngasse ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.400.200,61 EUR.

In den Erträgen werden alle Erlöse und sonstigen Erträge, z.B. die Dividende der gewoge AG, erfasst. Im Aufwand werden neben den Veranstaltungskosten, Personalaufwand, Abschreibungen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen erfasst. Die Differenz, die sich durch die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwand ergibt, ergibt den Jahresfehlbetrag. Der jährliche städtische Betriebskostenzuschuss wird direkt im Eigenkapital verbucht. Die Eigenkapitalentwicklungen des Eurogress Aachen stellt sie anhand der Bilanzstichtage 2022-2024 dar. Sowohl das Eigenkapital als auch die Bilanzsumme konnten von Jahr zu Jahr gesteigert werden. Dementsprechend hat sich der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme sukzessive auf 60,6 % im Jahr 2024 verbessert, was, wie sie betont, für einen städtischen Eigenbetrieb ein sehr ordentliches Ergebnis ist.

Frau Hennefeld erklärt, dass mit Ratsbeschluss vom 27.08.1997 die von der Stadt Aachen unmittelbar gehaltenen Aktien der gewoge AG zur Verstärkung des Betriebskapitals und zur Verbesserung der Ertragslage in das Betriebsvermögen (Bilanz) des Eurogress Aachen eingelegt wurden.

Die bei der Einlage in die Bilanz ermittelten Anschaffungskosten werden seit dem Jahr 1997 fortgeführt und machen mit knapp 15,6 Mio. EUR zum 31.12.2024 etwa 17 % der Bilanzsumme aus. Als Aktionärin steht dem Eurogress eine jährliche Dividendenausschüttung in anteiliger Höhe ihres Aktienbesitzes zu. Zurzeit werden von der gewoge AG jährlich 1,7 Mio. EUR an das Eurogress Aachen ausgezahlt. Diese Dividenden werden aufgrund steuerlicher Rahmenbedingungen in voller Höhe und ohne Abzug als Beteiligungsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung des Eurogress erfasst und verbessern damit das jährliche Ergebnis und die Kapitalausstattung.

Auch das Gebäude Eurogress wurde seinerzeit von der Stadt Aachen in den Betrieb gewerblicher Art eingelegt und hat damit sowohl das Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz als auch das Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz erhöht. Für die im Laufe der Jahre vorgenommenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bestehen Kredite, die regelmäßig zu tilgen sind und Zinsaufwand verursachen.

Das Gebäude Kurhaus wird ebenfalls als eine solche Einlage in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs von der Stadt eingebracht und erhöht somit das Anlagevermögen wie auch das Eigenkapital, da keine Kreditfinanzierung vorliegt. Das mit 35Mio. EUR anteilig auf das Kurhaus entfallende Eigenkapital per 31.12.2024 entspricht ungefähr der Höhe des bilanziellen Baubestandes. Nach Ende des Umbaus und Beginn des Spielbetriebs, wird, wie im Eurogress, der laufende Fehlbetrag über die Rücklage ausgeglichen. Der Jahresfehlbetrag wird, wie bereits erwähnt, mit dem Eigenkapital verrechnet, der jährliche städtische Zuschuss fließt ins Eigenkapital. Im seltenen Fall, dass der städtische Zuschuss höher ausfällt als der Jahresfehlbetrag, würde sich auch das Eigenkapital erhöhen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen fallen seit 2024 Erlöse aus Erbpacht an. Diese Erträge, die im Jahr 2024 insgesamt 198.799 EUR betragen, resultieren aus der ungeplanten Einlage von acht Erbpachtgrundstücken aus dem städtischen Haushalt in den Eigenbetrieb Eurogress. Der jährliche städtische Betriebskostenzuschuss wird in gleicher Höhe der Erbpachtzinsen für das Eurogress gekürzt, so dass eine ergebnisneutrale Vereinnahmung erreicht wird.

Sie erläutert an ausgewählten Beispielen die Umsatzerlösentwicklung von Veranstaltungen, von der Buchung bis zum Abschluss. Alle Veranstaltungen werden digital mit einer Buchungssoftware erfasst und bearbeitet. Je näher das Veranstaltungsdatum rückt, desto konkreter werden die Anforderungen und somit auch die Buchungslage. Änderungen und Anpassungen sind in gewissen Rahmen immer möglich, dass erklärt die Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis. Sie weist darauf hin, dass, analog zu den zusätzlich generierten Erlösen aus Veranstaltungen, der Aufwand bei den Veranstaltungskosten (Personal, Technik, etc.) korrespondierend steigt.

Zusammenfassend stellt sie fest, dass das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 (ohne Umspannwerk Borngasse) gegenüber dem Ansatz (-2.458.702 EUR) um 1.653.298 EUR besser abschließt als geplant. Auch im Vergleich zum Jahr 2023 gibt es eine Ergebnisverbesserung, insbesondere durch die beschlossenen Preiserhöhungen, Buchungen trotz Dachsanierung und der Einlage der Erbpachtgrundstücke.

Herr Spiertz stellt fest, dass bereits im Ansatz mit einem Defizit geplant wird.

Frau Hennefeld erklärt dazu, dass das Eurogress immer einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet und dass dies bei dem Großteil der kommunalen Veranstaltungszentren in Deutschland so sei. Instandhaltung, Personal, Abschreibungen und Zinsaufwand etc. verursachen so hohe Kosten, dass diese durch die erwirtschafteten Erlöse nicht gedeckt werden können. Höhere Einnahmen können nicht erzielt werden, da die Preise dann nicht mehr marktgerecht wären.

Beschluss

Für den Betriebsausschuss Eurogress: Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb Eurogress Aachen, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.400.200,61 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW und die Verrechnung dieses Jahresergebnisses 2024 über das Eigenkapital/Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung. Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses Eurogress für das Wirtschaftsjahr 2024 (§ 4 lit. c) EigVO NRW). Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW. Für den Rat der Stadt Aachen: Auf Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.400.200,61 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW festzustellen und dieses Jahresergebnis 2024 entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital/Rücklagekapital zu verrechnen. Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Eurogress für das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 4 lit. c) EigVO NRW.

Beschlussvorschlag

Für den Betriebsausschuss Eurogress:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb Eurogress Aachen, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.400.200,61 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW und die Verrechnung dieses Jahresergebnisses 2024 über das Eigenkapital/Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung. Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses Eurogress für das Wirtschaftsjahr 2024 (§ 4 lit. c) EigVO NRW). Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Für den Rat der Stadt Aachen:

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.400.200,61 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW festzustellen und dieses Jahresergebnis 2024 entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital/Rücklagekapital zu verrechnen. Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Eurogress für das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 4 lit. c) EigVO NRW.

Erläuterungen

Die Mitglieder des Betriebsausschusses Eurogress haben je eine gedruckte Ausfertigung des Jahresabschlussprüfungsberichtes zum 31.12.2024 mit der Einladung zur Sitzung am 09.09.2025 erhalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-16 E 88_0188_WP18 Jahresabschluss Euro SAO.pdf

18.8.2025

3.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Aachen Event (ehem. Eurogress)
Datum
Di., 20.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
Geändert
23.1.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:48