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Wahl der Stellvertreter*innen der / des Vorsitzenden des Integrationsrats

FB 56/0004/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Ulug schlägt als erste Stellvertretung Herrn Ralf Demmer vor.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Nach der Verteilung der Stimmzettel bestätigt der Integrationsrat auf Nachfrage, dass jede/r einen Stimmzettel erhalten hat.

Anschließend bestätigt der Integrationsrat auf Nachfrage, dass jede/r ihre/seine Stimme abgegeben hat.

Zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl sind 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Die Sitzung wird zur Auszählung der Stimmen unterbrochen.

Anschließend verkündetHerr Ulug das Abstimmungsergebnis:

Von den 21 abgegebenen Stimmen sind 20 gültig und eine ungültig. Mit 17 ja-Stimmen, 1 nein-Stimme und 2 Enthaltungen wird Herr Demmer zum ersten Stellvertretenden des Integrationsratsvorsitzenden gewählt.

Herr Demmer nimmt die Wahl an. Er dankt den Integrationsratsmitgliedern für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Anschließend bittet Herr Ulug um Vorschläge zur Wahl der zweiten Stellvertretung des Integrationsratsvorsitzenden.

Frau Schlösser-Al-Janabi schlägt Herrn Eyüp Özgün vor.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Nach der Verteilung der Stimmzettel bestätigt der Integrationsrat auf Nachfrage, dass jede/r einen Stimmzettel erhalten hat.

Anschließend bestätigt der Integrationsrat auf Nachfrage, dass jede/r ihre/seine Stimme abgegeben hat.

Zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl sind 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Die Sitzung wird zur Auszählung der Stimmen unterbrochen.

Anschließend verkündetHerr Ulug das Abstimmungsergebnis:

Mit 18 ja-Stimmen und 3 Enthaltungen ist Herr Özgün zum zweiten Stellvertreter gewählt.

Herr Özgün nimmt die Wahl dankend an.

Gleichzeitig schlägt er als dritte Stellvertretung die heute krankheitsbedingt abwesende Frau Amina Smajic vor.

Herr Özbay verliest im Namen von Frau Smajic eine von ihr verfasste Erklärung, dass deren bisherigen Lebenslauf und Motivation für die Mitarbeit im Integrationsrat skizziert.

Frau Szymanska schlägt sich selber als dritte stellvertretende Integrationsratsvorsitzende vor und gibt einen kurzen Überblick über ihren Lebenslauf und ihre Motivation zur Mitarbeit im Integrationsrat.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Die Stimmzettel werden verteilt, verbunden mit der Bitte, hierauf den Namen der gewünschten drittenStellvertretung aufzuschreiben.

Auf Nachfrage bestätigt der Integrationsrat, dass jede/r einen Stimmzettel erhalten hat.

Anschließend bestätigt der Integrationsrat auf Nachfrage, dass jede/r ihre/seine Stimme abgegeben hat.

Zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl sind 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Die Sitzung wird zur Auszählung der Stimmen unterbrochen.

Anschließend verkündetHerr Ulug das Abstimmungsergebnis:

Unterden 21 abgegebenen Stimmen ist eine Enthaltung. 14 Stimmen werden für Frau Smajic und 6 Stimmen für Frau Szymanska abgegeben.

Damit ist Frau Smajic mehrheitlich zur dritten Stellvertreterin des Integrationsratsvorsitzenden gewählt. Aufgrund ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit wird ihre Annahme zu dieser Wahl bei der nächsten Sitzung des Integrationsrats abgefragt, unter der Voraussetzung, dass sie dann anwesend ist.

Beschluss

Der Integrationsrat wählt Herrn Ralf Demmer zum ersten Stellvertreter, Herrn Eyüp Özgün zum zweiten Stellvertreter und Frau Amina Smajic zur dritten Stellvertreterin des Vorsitzenden des Integrationsrats.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine oder mehrere Stellvertreter.

Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrats sind drei Stellvertreter*innen in geheimer Abstimmung zu wählen. Für jede Funktion ist ein eigener Wahlgang durchzuführen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-16 FB 56_0004_WP18 Wahl der Stellvertre SAO.pdf

20.11.2024

96.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
!!!Achtung, geänderter Sitzungsort!!! öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 02.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:55