Vertretung der Stadt Aachen im Aufsichtsrat des aachen tourist service e. V.
FB 01/0005/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen schlägt der Mitgliederversammlung des aachen tourist service e. V. (ats) folgende Vertreter für die Stadt Aachen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling
Herrn Stadtsprecher Detlef Funken
Erläuterungen
Der im Jahr 1949 als Verkehrsverein Bad Aachen e. V. gegründete und 2007 in aachen tourist service (ats) umbenannte Verein ist erster Ansprechpartner für Gäste, Besucher und das touristische Marketing der Stadt Aachen. Die Organe des Vereins setzen sich aus einem Vereinsvorstand, der aktuell aus zwei Personen besteht, der Mitgliederversammlung, einem Beirat und einem Aufsichtsrat zusammen. Dem Aufsichtsrat müssen nach § 11 der Vereinssatzung drei vom Rat der Stadt Aachen vorgeschlagene Personen, zwei Vertreter für das Beherbergungsgewerbe der Stadt, ein Vertreter für das Gaststättengewerbe der Stadt, ein Vertreter für den Einzelhandel der Stadt und zwei Vertreter der Stadtverwaltung angehören.
Der Rat der Stadt Aachen schlägt der Mitgliederversammlung des ats drei Personen aus den Reihen der Politik und zwei Vertreter der Stadtverwaltung zur Wahl vor. Die Vertreter der Stadtverwaltung werden vom Oberbürgermeister benannt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Mitgliederversammlung des ats für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Bei der letzten turnusmäßigen Wahl vom 27. Juni 2024 hat die Mitgliederversammlung des ats Herrn Harald Baal (CDU), Herrn Tobias Danke (GRÜNE) und Herrn Boris Linden (SPD) aus den Reihen der Politik sowie Frau Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterin a. D. und Frau Dr. Jutta Bacher (Leiterin des Fachbereichs 13) als Vertreter für die Stadtverwaltung gewählt.
Durch die von Frau Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterin a. D. mit Wirkung zum 30.10.2025 erklärte Niederlegung des Mandats im Aufsichtsrat des aachen tourist service e. V. ist es nunmehr erforderlich, dass der Rat der Stadt Aachen der Mitgliederversammlung des ats neue Vertreter aus der Stadtverwaltung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlägt.
Die Wahl der von der Mitgliederversammlung des aachen tourist service am 27. Juni 2024 gewählten und vom Rat der Stadt Aachen vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrates aus den Fraktionen bleibt hiervon unberührt. Die reguläre Amtszeit dieser Mitglieder endet im Juni 2027.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1019378
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019378
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-13 FB 01_0005_WP19 Vertretung der Stadt SAO.pdf
27.11.2025
131.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 24
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 17.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 22.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:32
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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