Weiterentwicklung des Aachener Bürger*innenrats - Anpassung der Themenfindung und Verfahrensstruktur
FB 01/0008/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zur weiteren Beratung ins Bürgerforum verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit den vorgestellten Anpassungen zu beauftragen.
Erläuterungen
Bedeutung und Zielsetzung des Bürger*innenrats
Der ständige Aachener Bürger*innenrat hat sich in den vergangenen Jahren als fester Bestandteil einer lebendigen Beteiligungskultur etabliert. Als innovatives Beteiligungsformat ermöglicht er den Bürger*innen, gemeinsam mit Verwaltung, Politik und Expert*innen zu Fragen von stadtpolitischer Bedeutung zu beraten und Empfehlungen zu entwickeln, die unmittelbar in Entscheidungsprozesse einfließen können. Damit stärkt er die dialogische Kultur der Stadt, fördert die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt und eröffnet Räume, in denen Alltagsperspektiven und Fachwissen konstruktiv miteinander verknüpft werden. Sein Anspruch besteht darin, Beteiligung nicht als symbolischen Akt, sondern als wirksames Element demokratischer Gestaltung zu verankern.
In den bisherigen Bürger*innenräten wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt, die nun in die Weiterentwicklung des Formats einfließen. Auf Basis der Beobachtungen der letzten Jahre empfiehlt die Verwaltung zwei zentrale strukturelle Anpassungen, die die Effizienz und Wirkung des Bürger*innenrats stärken und seine Anbindung an bestehende Verwaltungsprozesse verbessern sollen.
Prozess der Themenfindung und Herausforderung
Das Konzept des ständigen Aachener Bürger*innenrats unterscheidet sich in einem zentralen Punkt von vielen anderen kommunalen Bürger*innenräten, wie beispielsweise dem aktuellen Bürger*innenrat in Köln: Die Themen werden in Aachen bislang nicht von Verwaltung oder Politik vorgegeben, sondern können von den Bürger*innen selbst über das städtische Beteiligungsportal eingebracht werden. Anschließend bewertet ein Begleitgremium, bestehend aus zwölf Teilnehmenden früherer Bürger*innenräte, die eingegangenen Vorschläge und wählt eine begrenzte Zahl an Themen aus, die im Bürgerforum weiter beraten werden. Die Vertreter*innen des politischen Ausschusses Bürgerforum entscheiden schließlich über das Thema, das der Bürger*innenrat bearbeiten soll.
Dieses Verfahren der offenen Themenfindung eröffnete der Stadtgesellschaft eine breite Möglichkeit zur Mitgestaltung und machte sichtbar, welche Anliegen den Bürger*innen zum jeweiligen Zeitpunkt besonders wichtig waren. Damit wurde ein zentrales Ziel partizipativer Demokratie verfolgt: Menschen an der inhaltlichen Agenda kommunaler Politik zu beteiligen und ihre Perspektiven frühzeitig einzubinden.
Jedoch zeigte sich bei allen drei Durchläufen, dass viele der vorgeschlagenen Themen sehr allgemein formuliert wurden oder in keinem unmittelbaren Bezug zu laufenden politischen oder administrativen Prozessen und Verwaltungsstrukturen standen. Dadurch wurde es in der anschließenden Umsetzungsphase mitunter schwierig, die erarbeiteten Empfehlungen des Bürger*innenrats in konkrete Maßnahmen zu überführen. Diese fehlende Anschlussfähigkeit führte teilweise zu einer Diskrepanz zwischen dem hohen Engagement der Teilnehmenden und der tatsächlichen institutionellen Umsetzbarkeit der Ergebnisse.
Auch die Vielzahl und Heterogenität der eingegangenen Themenvorschläge stellten Verwaltung und Begleitgremium vor Herausforderungen. Der hohe Koordinationsaufwand im Auswahlprozess band personelle Ressourcen und erschwerte eine klare Fokussierung des Verfahrens. In der öffentlichen Wahrnehmung entstand stellenweise der Eindruck, dass Beteiligung eher um ihrer selbst willen erfolge, ohne dass die Ergebnisse eine deutlich erkennbare Wirkung in politischen Entscheidungsprozessen entfalten könnten. Ein Aspekt, der weder den Erwartungen der Bürger*innen noch den Anforderungen an wirksame politische Beteiligung dauerhaft gerecht wird. Dieser Eindruck gefährdet auf Dauer das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit von Bürger*innenbeteiligung und steht im Gegensatz zu dem Anspruch der Stadt Aachen, den Bürger*innenrat als wirksames und lernendes Instrument partizipativer Demokratie zu etablieren.
Neuausrichtung der Themenfindung
Vor diesem Hintergrund soll die Themenfindung künftig stärker an den tatsächlichen kommunalen Handlungsbedarfen ausgerichtet werden. Die Verwaltung möchte damit guten Beispielen von Bürger*innenräten anderer Kommunen folgen: Sie übernimmt zukünftig die Aufgabe, Themen vorzuschlagen, die in einem klaren Zusammenhang mit aktuellen strategischen Zielen, laufenden Projekten und politischen Entscheidungsprozessen stehen. So wird gewährleistet, dass die Arbeit der künftigen Bürger*innenräte unmittelbar anschlussfähig ist und ihre Empfehlungen zeitnah in bestehende Strukturen integriert werden können. Die thematische Steuerung durch die Verwaltung dient dabei nicht der Einschränkung von Beteiligung, sondern der Erhöhung ihrer Wirkungskraft. Bürger*innen sollen dort mitgestalten, wo ihr Engagement konkrete Veränderung, Weiterentwicklung und Anpassung bewirken kann. Dazu braucht es eine Steuerung, die gewährleistet, dass sich der Bürger*innenrat auf Themen konzentriert, die zum Zeitpunkt der Bearbeitung eine reale politische und verwaltungstechnische Relevanz besitzen.
Das Bürgerforum behält in diesem Prozess seine zentrale Rolle. Als demokratisch legitimiertes Gremium entscheidet es weiterhin darüber, welches der vorgeschlagenen Themen für den jeweils nächsten Bürger*innenrat ausgewählt wird. Damit bleibt die Beteiligung der Bürger*innen in der inhaltlichen Weichenstellung gewahrt, zugleich aber auf eine Ebene gebracht, die sicherstellt, dass die Ergebnisse des Bürger*innenrats in politische und administrative Abläufe übergehen. Da es sich beim Bürgerforum um ein offenes Diskussionsforum handelt, besteht für die interessierte Bevölkerung die Möglichkeit, direkt mit den politischen Vertreter*innen zu diskutieren. So entsteht ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen bürgerschaftlichem Impuls und institutioneller Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund wird die Themenfindung künftig vollständig von der Verwaltung übernommen, um die Auswahl klar an den kommunalen Handlungsbedarfen auszurichten. So wird die Bürger*innenbeteiligung weiterhin gestärkt, gleichzeitig aber inhaltlich auf politische Praxisnähe ausgerichtet. Dies verhindert, dass Beteiligung zum Selbstzweck verkommt, und gewährleistet, dass das Engagement der Bürger*innen in echten politischen Einfluss mündet.
Zu diesem Zweck wird einmal jährlich ein strukturierter Prozess zur Themenfindung innerhalb der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Abteilung 01-300 Bürgerbeteiligung und Ehrenamt übernimmt dabei die Federführung und geht zu einem festgelegten Zeitpunkt aktiv auf die weiteren Fachbereiche zu, um geeignete Themenvorschläge einzuholen. Die angefragten Fachbereiche haben daraufhin die Möglichkeit, Themen einzureichen, die sie für eine Beratung im Bürger*innenrat als sinnvoll und relevant erachten. Nach Eingang der Vorschläge sichtet und bewertet die Abteilung die Themen hinsichtlich ihrer Eignung. Die ausgewerteten Themenvorschläge werden anschließend in aufbereiteter Form dem Verwaltungsvorstand vorgelegt.
Im Verwaltungsvorstand erfolgt eine abschließende Beratung und Freigabe der Themen, die dem Bürgerforum zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden sollen. Nach der Entscheidung informiert die Abteilung Bürgerbeteiligung und Ehrenamt die betroffenen Fachbereiche über das Ergebnis und koordiniert die weitere Vorbereitung der ausgewählten Themen für den Bürger*innenrat.
Zusätzliche Hinweise der Verwaltung zur Umsetzbarkeit innerhalb des Prozesses
Für eine wirksame Prozessbegleitung im Bürger*innenrat ist es entscheidend, unrealistische oder nicht umsetzbare Vorschläge frühzeitig zu erkennen, ohne dabei die Kreativität der Teilnehmenden einzuschränken. Grundlage dafür ist die gemeinsame Festlegung klarer Kriterien zur Umsetzbarkeit gleich zu Beginn des Verfahrens. Eine erste Einschätzung der Fachverwaltung kann dabei unterstützen, die Vorschläge des Gremiums grob einzuordnen.
Während der Arbeitssitzungen sollten die Teilnehmenden deswegen zukünftig zeitnah und transparent über die Realisierbarkeit ihrer Ideen informiert werden. Dies soll durch unverbindliche „Hinweise der Verwaltung“ erfolgen, die als freiwilliges Angebot Orientierung geben, ohne Entscheidungen vorwegzunehmen. So erhalten die Teilnehmenden wertvolle Informationen darüber, welche Vorschläge realistisch sind, behalten aber weiterhin volle Gestaltungsfreiheit bezüglich Ihrer Empfehlungen. Auf diese Weise wird vermieden, dass zu viel Energie in nicht realisierbare Ideen fließt und dadurch Enttäuschungen oder Frustrationen bei den Teilnehmenden entstehen.
Anpassung der Begleitung und Evaluation
Mit der Neuausrichtung verändert sich auch die Rolle des bisherigen Begleitgremiums. Da die Vorauswahl der Themen künftig entfällt, wird die Funktion des Gremiums in der bisherigen Form nicht mehr benötigt. Ehemalige Teilnehmende sollen Verwaltung und Politik jedoch punktuell auch weiterhin unterstützen. Die Evaluation des Bürger*innenrats wird künftig getrennt und direkt mit den Teilnehmenden durchgeführt, um eine unvoreingenommene und fokussierte Rückmeldung zu gewährleisten. Sie konzentriert sich auf Erfahrungen, Zufriedenheit, Transparenz und Wirkung. Auf diese Weise entsteht ein belastbares Fundament, um das Format kontinuierlich weiterzuentwickeln und seine Qualität langfristig zu sichern.
Ziel und Wirkung der Anpassungen
Mit diesen Anpassungen wird der Bürger*innenrat Aachen als Instrument deliberativer Bürger*innenbeteiligung gestärkt sowie wirksamer und praxisnäher gestaltet. Durch die Steuerung der Themenfindung durch die Verwaltung und die weiterhin gesicherte demokratische Entscheidung im Bürgerforum wird die Anschlussfähigkeit an politische und verwaltungstechnische Abläufe maßgeblich verbessert. Gleichzeitig werden Ressourcen effizienter eingesetzt und die Evaluationsprozesse gestärkt. Der Grundgedanke der Partizipation bleibt erhalten: Bürger*innen gestalten die Zukunft ihrer Stadt aktiv mit, in einem Rahmen, der sowohl demokratisch legitimiert als auch handlungsorientiert ist.
Die Stadt Aachen setzt damit ein klares Signal für eine echte Beteiligungskultur, die ernsthaft, zielgerichtet und wirksam ist. Der Bürger*innenrat bleibt ein verbindendes Element zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. Einem Ort, an dem Dialog und Verantwortung ineinandergreifen, um die Demokratie auf kommunaler Ebene lebendig zu halten und weiterzuentwickeln. So trägt die Stadt Aachen dazu bei, Bürger*innenbeteiligung nicht als Selbstzweck, sondern als wirksames Mittel der demokratischen Gestaltung zu verankern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 1019380
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019380
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-18 FB 01_0008_WP19 Weiterentwicklung de SAO.pdf
3.12.2025
141.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 17.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 22.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:31
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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