17. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Änderung der Zuständigkeitsordnung

FB 01/0010/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist darauf hin, dass aufgrund der Vertagung die gesetzlich vorgegebenen Vergabegrenzen Geltung finden. Der Bau-Turbo werde vollständig im Rat zu beschließen sein.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages der Zuständigkeitsordnung.
  2. Er beschließt, dass die Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB (sog. Bau-Turbo) zunächst im Rat verbleibt. Des Weiteren beauftragt er die Verwaltung, im zweiten Quartal des Jahres 2026 einen Erfahrungsbericht zu den diesbezüglich gestellten Anträgen vorzulegen. Dieser Erfahrungsbericht soll zudem eine Empfehlung enthalten, ob die Zustimmung der Gemeinde nicht an einen Fachausschuss delegiert werden soll.

Erläuterungen

Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 05.11.2025 nach § 57 GO NRW Ausschüsse gebildet.

Zur Hebung von Synergieeffekten (u.a. angespannte Haushaltssituation; Aufsicht über das Haus der Neugier) wurde entgegen der bisherigen Praxis ein gemeinsamer Haupt- und Finanzausschuss nach § 57 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gebildet. Ferner wurden die bisherigen Betriebsausschüsse „Kultur und Theater“ und „VHS“ zu einem gemeinsamen Betriebsausschuss Kultur; Theater und VHS“ zusammengelegt. Darüber hinaus wurde anstelle der bisherigen Aufteilung von Digitalisierungsthemen im Personal- und Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung ein eigenständiger Ausschuss für Digitalisierung gebildet. Des Weiteren bildet der beiliegende Entwurf der Änderung der Zuständigkeitsordnung eine Verlagerung der Zuständigkeit der Themen „Brandschutz, Hilfeleistung und Bevölkerungsschutz“ vom bisherigen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hin zum Personal- und Verwaltungsausschuss ab.

Neben den sich aufgrund der Neubildung von Ausschüssen ergebenden Änderungen wird die Zuständigkeitsordnung an geänderte gesetzliche Bestimmungen sowie neuere Beschlussfassungen des Rates der Stadt angepasst.

Ferner tritt aufgrund Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618) mit Wirkung vom 01.01.2026 § 75a GO NRW in Kraft. Mit der Neuregelung werden die landesrechtlichen Vorgaben zur Unterschwellenvergabe aufgehoben. Dadurch soll ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet und den Kommunen eine größtmögliche Handlungsfreiheit gegeben werden. Durch § 75a GO NRW wird dabei sichergestellt, dass vergaberechtliche Grundprinzipien eingehalten. Die Unterschwellenvergabe bleibt indes durch die aus anderen Rechtsgründen bestehenden Vorgaben (europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorschriften) geprägt. Insbesondere die haushalts-, beihilfe- und preisrechtlichen Gebote bilden somit weiterhin die Leitplanken der Unterschwellenvergabe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die gesetzliche Neuregelung bereits in der vorliegenden Fassung der Zuständigkeitsordnung zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene Neuregelung in der Zuständigkeitsordnung lässt die Zuständigkeiten von Gremien in der Sache (beispielsweise die Erforderlichkeit von Baubeschlüssen) unberührt und bezieht sich allein auf das Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

Des Weiteren ist perspektivisch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung aufgrund der Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. I Nr. 257), sog. Bau-Turbo, erforderlich. Hierzu liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, die Zuständigkeit künftig auf den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zu übertragen. Die Verwaltung schlägt vor, die Anwendung des § 246e BauGB zunächst dem Rat der Stadt zu überlassen und nach Sichtung und politischer Bewertung der ersten Anträge durch den Rat der Stadt anschließend eine Evaluation über eine etwaige Delegierung an einen Fachausschuss (bspw. an den Planungsausschuss oder Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss) vorzunehmen, voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2026. Die Anwendung der dauerhaften Vorschriften des Bau-Turbos nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie § 34 Abs. 3b BauGB verbleibt sodann bis auf weiteres in der Zuständigkeit des Planungsausschusses.

Aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse sind die jeweiligen Änderungen ersichtlich. In der Synopse sind die vorgeschlagenen Änderungen in roter Farbe markiert und sind mit entsprechenden Anmerkungen versehen. Redaktionelle Änderungen sind in der Synopse in grüner Farbe markiert. Darüber hinaus ist als Anlage 2 die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Entwurfsfassung des achten Nachtrags beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Änderung der Zuständigkeitsordnung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt über die Bildung der Ausschüsse vom 05.11.2025 ergibt sich eine Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse um zwei Ausschüsse. Dadurch entfallen zwei Ausschussvorsitze und die Anzahl der zu entschädigenden Sitzungen reduziert sich. Es wird mit einer Einsparung von Aufwandsentschädigungen in Höhe von ca. 15.000 € p.a. gerechnet.

Darüber hinaus entstehen Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten durch eine reduzierte Anzahl an Veranstaltungen in den Sitzungsräumen sowie durch einen Wegfall von Ausschussgeschäftsführungen bzw. Schriftführungen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-24 FB 01_0010_WP19 Aenderung der Zustaend SAO.pdf

16.12.2025

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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