17. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021

FB 14/0005/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) möchte in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses kurz in die Thematik einführen. Er erläutert, dass der Gesamtabschluss sowohl den städtischen Haushalt als auch die Eigenbetriebe und die Beteiligungen beinhalte und betont, dass die Jahresabschlüsse und Prüfungen zukünftig zeitnaher erfolgen werden. Er bedankt sich bei allen, die an den Jahresabschlüssen und deren Prüfung mitgewirkt haben. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Gesamtabschluss beschlossen und empfehle dem Rat die Feststellung des Gesamtabschlusses mit dem vermerkten Jahresfehlbetrag.

Beschluss

Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. Der Rat der Stadt stellt den Gesamtabschluss der Stadt Aachen gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 4.451.563.621,04 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -4.215.148,90 € fest.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

1.Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 11.12.2025 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2021 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2021 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss.

2.Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 4.451.563.621,04 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -4.215.148,90 € festzustellen.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:

1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

2.Der Rat der Stadt stellt den Gesamtabschluss der Stadt Aachen gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 4.451.563.621,04 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -4.215.148,90 € fest.

Erläuterungen

Prüfauftrag

Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr gem. § 116 Abs. 1 GO für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Prüfung erfolgt dahingehend, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Gemeinde ergibt. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 den Gesamtabschluss 2021 der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die in § 116 Abs. 7 GO genannte Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses beträgt neun Monate nach dem Abschlussstichtag und ist somit zum 30.09.2022 verstrichen.

Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2021 wurde vom Rat der Stadt am 18.06.2025 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA überwiesen. Nach § 59 Abs. 3 GO NRW und § 4 Abs. 2 Buchstabe a der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses des RPA.

Auf Grund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage vermittelt. Der beigefügte Gesamtlagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzern Stadt Aachen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)

Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Oberbürgermeisterin aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.

Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2021 geführt hat und somit den geprüften Gesamtabschluss 2021 einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.

Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2021 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 17.12.2025 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.

Vermögensgesamtlage

Die Gesamtbilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 4.451.564 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 299.825 TEUR.

Die Gesamtvermögensstruktur ist mit 3.908.744 TEUR (87,8 % der Bilanzsumme) durch das Anlagevermögen geprägt. Das Umlaufvermögen umfasst 386.760 TEUR (8,7 %).

Das Gesamteigenkapital zum 31.12.2021 beträgt 686.796 TEUR und entspricht somit 15,4 % der Bilanzsumme. Die Rückstellungen belaufen sich auf 1.317.018 TEUR und haben damit einen Anteil von 29,6 % an der Bilanzsumme und die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 1.670.857 TEUR und machen 37,5 % der Bilanzsumme aus.

Ertragsgesamtlage

Der Gesamtabschluss 2021 schließt mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von -4.215 TEUR (Vorjahr Gesamtjahresfehlbetrag -6.185 TEUR) ab. Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich nach dem NKF-Kennzahlenset wieder eine Fehlbetragsquote von 1,0 %; im Einzelabschluss der Stadt Aachen hat sich dagegen eine Überschussquote von 1,6 % ergeben.

Finanzgesamtlage

Der Finanzmittelfond beträgt 53.570 TEUR zum 31.12.2021, was einer Minderung um 7.046 TEUR entspricht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-14 FB 14_0005_WP19 Bericht ueber die Prue SAO.pdf

12.12.2025

2.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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