17. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen, hier: 5. Änderungssatzung

FB 54/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen, hier: 5. Änderungssatzung

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am Vortag in dieser Angelegenheit geändert beschlossen habe. Der Beschlusstext für den Rat sei entsprechend angepasst worden und liege als Tischvorlage aus.

Ratsfrau Voßkötter (GRÜNE) führt aus, dass durch den zu fassenden Beschluss eine Vertretung der AG Behindertenhilfe als dauerhaftes, beratendes Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss aufgenommen werde. Die GRÜNE-Fraktion begrüße diesen Schritt ausdrücklich, da die hierdurch gewonnenen Perspektiven einen guten Schritt in Richtung einer inklusiven Stadtgesellschaft darstellen. Darüber hinaus möchte die GRÜNE-Fraktion darauf hinweisen, dass auch in anderen Fachausschüssen die Belange von Menschen mit Behinderungen behandelt werden. Sie bitte die Verwaltung, wie auch in der letzten Wahlperiode, die dauerhafte Einbeziehung von Mitgliedern der AG Behindertenhilfe in allen anderen Ausschüssen möglich zu machen.

Beschluss

Auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21. August 1992, zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 02.07.2014, in der vorgelegten neuen Fassung entsprechend der Beschlussempfehlung des KJA vom 16.12.2025.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21. August 1992, zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 02.07.2014, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21. August 1992, zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 02.07.2014, in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Zum 01.03.2025 wurde der ehemalige Fachbereich "Kinder, Jugend und Schule" in die beiden Fachbereiche „KiTa und Kindertagespflege“ (FB 54) und „Jugend und Schule“ (FB 45) geteilt. Diesbezüglich wird auf die Vorlage FB 11/0251/WP18 für den Kinder- und Jugendausschuss, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Personal- und Verwaltungsausschuss im August 2023 verwiesen.

Aufgrund der erfolgten Umstrukturierung ist eine Anpassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen erforderlich, um den nun geltenden organisatorischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu aktualisieren.

Die Leitungen der beiden oben genannten Fachbereiche werden als beratende Mitglieder in den Kinder- und Jugendausschuss aufgenommen. Dadurch wird die Leitung des Fachbereichs „Kinder, Jugend und Schule“ ersetzt.

Zusätzlich zu den bisherigen beratenden Mitgliedern wird eine Vertretung der AG Behindertenhilfe dauerhaft in den Kinder- und Jugendausschuss aufgenommen. Mit der Vorlage FB 45/0358/WP18 vom 25. April 2023 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine dauerhafte Entsendung einer Vertretung der AG Behindertenhilfe in den Ausschuss möglich ist.

Die Bezirksschüler*innenvertretung hat in ihrer E-Mail vom 28. Mai 2024 ebenfalls um die Aufnahme in den Kinder- und Jugendausschuss gebeten. Die Aufnahme als dauerhaft beratendes Mitglied erfolgt für dieses städteregionale Gremium zunächst jedoch nicht.Abgewartet wird, wie sich die Stadt Aachen nach der Novellierung der Gemeindeordnung NRW (GO), welche mit dem neu eingeführten § 27b GO die Möglichkeit der Einrichtung einer kommunalen Jugendvertretung geschaffen hat, strategisch zu diesem Thema positionieren wird. Eine erneute Prüfung der Aufnahme erfolgt, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Mit dieser Satzungsänderung wird der Jugendhilfeausschuss formell in „Kinder- und Jugendausschuss“ umbenannt, um der bisherigen Praxis in Aachen zu entsprechen.

Darüber hinaus wurden einige Punkte innerhalb der Satzung konkretisiert oder ausführlicher ausgeführt. Diese Präzisierungen tragen dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und die Anwendung der Satzung zu erleichtern. Zusätzlich wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Dokuments zu verbessern.

Die entsprechenden Änderungen sind in der beigefügten Satzung dokumentiert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-20 FB 54_0001_WP19 Satzung fuer das Juge SAO.pdf

20.11.2025

565.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 21
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:32

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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