10. Dezember 2025 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Forstwirtschaftsplan 2026 für den Münsterwald

FB 36/0611/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Der Bezirksbürgermeister begrüßt hierzu seitens der Verwaltung Herrn Steinmetz, Revierleiter des Forstbezirkes „Grüne Eiche“ beim Gemeindeforstamt der Stadt Aachen. Dieser beginnt mit einem kurzen Rückblick auf das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2025 und verweist auf die Verwaltungsvorlage. Im letzten Jahr wurden ca. 3.500 Neupflanzungen vorgenommen, vornehmlich Laubbäume. Im folgenden Jahr 2026 sind insgesamt 4.720 neue Bäume geplant (3.500 Rotbuchen, 1.200 Stieleichen und 20 Vogelkirschen). Aktuell ist das Gemeindeforstamt gut aufgestellt. Die geplanten Maßnahmen konnten in der Vergangenheit in den vorgesehenen Zeitrahmen erledigt werden. Herr Steinmetz ist zuversichtlich, dass dies auch im nächsten Jahr erfolgen kann.

Herr Krott möchte sich beim Gemeindeforstamt bedanken, zum ersten für den heute vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2026 für den Münsterwald, zum zweiten aber insbesondere für den guten Zustand des Münsterwaldes. Er fragt Herrn Steinmetz nach dem neuen Forsteinrichtungsplan, der nach seiner Kenntnis im Jahr 2026 für die kommenden 10 Jahre erstellt werden sollte.

Herr Steinmetz berichtet hierzu, dass solche Pläne von externen privaten Firmen erstellt werden. Die Aus-schreibung hierzu wird baldmöglich erfolgen. Das Gemeindeforstamt hat beim zuständigen Regionalforstamt Rureifel – Jülicher Börde einen Antrag gestellt, damit der Plan ein Jahr später erstellt werden kann. Man geht davon aus, dass dem Antrag stattgegeben wird und der nächste Plan den Zeitraum von 2027 bis 2037 umfassen wird.

Weiter stellt Herr Krott fest, dass es im Bereich der Autobahnauf- und abfahrt Aachen-Lichtenbusch zu erheblichen Kahlschlägen am dortigen Baumbestand gekommen ist und bezweifelt die Notwendigkeit der dort getroffenen Maßnahmen für die geplante Sanierung der dortigen Autobahnbrücke.

Herr Steinmetz führt dazu aus, dass Pflanzen und auch größere zusammenhängende Baumbestände im Bereich von Autobahnen keinen Wald im Sinne der geltenden Schutzgesetze darstellen, sondern juristisch lediglich als Begleitgrün anzusehen sind. Allein die Autobahn AG oder zum Teil auch Straßen NRW entscheiden hier, inwieweit dort Rodungen stattfinden, ohne dass weder das Regionalforstamt noch das Gemeindeforstamt Aachen hier ein Mitspracherecht eingeräumt ist. Seitens des Gemeindeforstamtes Aachen hat es einen Austausch mit dem „Hoheitsförster“ Herrn Wintraken beim Regionalforstamt gegeben.

Das angesprochene Baumkataster besteht in Aachen lediglich auch nur für den innerstädtischen Bereich und für Straßenbäume, die auf Flächen stehen, für die es einen gültigen Bebauungsplan gibt. Für die Waldflächen gilt dies ausdrücklich nicht. Angesichts der großen Zahl der dort stehenden Bäume ist dies praktisch auch nicht durchführbar.

Frau Nußbaum bezweifelt das Ausmaß des so von ihr empfundenen Kahlschlages in Lichtenbusch und stellt diesen in Frage. Sie erkundigt sich bei Herrn Steinmetz, wer verlässliche Aussagen treffen kann, ob und in welchem Umfang nach Abschluss der Brückensanierung Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Herr Steinmetz empfiehlt hierzu eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen oder direkt an die Autobahn GmbH des Bundes.

Herr Krott fragt nach dem Knotenpunktsystem im Aachener Wald, dass bis zur seiner Pensionierung von Herrn Dr. Gleißner federführend begleitet wurde. Herr Steinmetz teilt hierzu mit, dass über die Nachfolge noch nicht entschieden wurde und er hierzu daher keinerlei Auskünfte erteilen kann. Es sollte wohl eine Firma beauftragt werden, diese Knotenpunkte zu erstellen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang dies schon geschehen ist, kann er nicht bestätigen.

Herr Gerdom berichtet, dass im Klauser Wäldchen bzw. Frankenwäldchen drei Bäume über die Inde gefallen sind und fragt, ob diese Bäume vom Forstbetrieb entfernt werden. Herr Steinmetz berichtet hierzu, dass es sich um ein Naturschutzgebiet und eine Stilllegungsfläche handelt, in dem grundsätzlich keine Eingriffe des Gemeinde-forstamtes erfolgen, sondern ausschließlich in besonderen Einzelfällen unbedingt erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen. Selbst wenn man wolle, könne aktuell aufgrund der aufgeweichten Forstwege kein Fahrzeug des Forstamtes dort Arbeiten durchführen. Herrn Steinmetz sind die Bäume bekannt. Maßnahmen sind hier nicht geplant.

Frau Kerkhoff berichtet zum Knotenpunkt 84 in der Nähe des Hasbaches in Fließrichtung Iter. Hier blockiert bereits seit einiger Zeit ein umgestürzter Baum den ausgewiesenen Wanderweg. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellt dieser Baum vor eine Herausforderung. Herr Steinmetz wird diese Information an den zuständigen Mitarbeiter des Forstbetriebes weiterleiten.

Herr Brunkartz teilt, beruhend auf persönlichen Erfahrungen aus Friesenrath, mit, dass der Wasserverband Eifel-Rur sehr schnell auf Meldungen von umgestürzten Bäumen über Fließgewässer reagieren würde.

Herr von Thenen bittet Herrn Steinmetz, die Zuständigkeit in dieser Frage zu klären.

Er fragt ihn, ob seine persönliche Wahrnehmung richtig ist, dass bereits geschlagene Bäume, in der Hauptsache wohl Fichten, doch recht lange entlang der Forstwege gelagert werden, bevor ein Abtransport erfolgt. Der Revierleiter bestätigt die langen Lagerzeiten. Insbesondere im Augustinerwald gab es Probleme mit dem beauftragten Holzfuhrunternehmen, die inzwischen vollends beseitigt sind. Aufgrund des erfreulicherweise im letzten Jahr stattgefundenen Regens wird der Abtransport der an den Waldwegen liegenden Holzeinschläge erst in den kommenden Sommermonaten im Jahr 2026 erfolgen. Dies geschieht zum einen, weil aufgrund der Feuchte eine „Explosion der Borkenkäferpopulation“ nicht zu befürchten ist und zum anderem, um die aktuell aufgeweichten Forstwege nicht unnötig zu belasten.

Zum Abschluss berichtet Herr Steinmetz, dass die Reste der in der Nähe des Freizeitgeländes befindlichen im Juli 2021 zerstörten Eifelsteigbrücke im Jahr 2026 vollständig entfernt werden. Danach wird durch den Aachener Stadtbetrieb eine Fußgängerbrücke mit 1,6 Meter Breite neu errichtet.

Weiterhin kann erfreulicherweise nunmehr eine stabile Population der Europäische Wild- bzw. Waldkatze im Bereich des Münsterwaldes bestätigt werden.

Nachdem Herr von Thenen keine weiteren Wortmeldungen mehr feststellen kann, stellt er den Beschlussvor-schlag der Verwaltung zur Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest. Das Forsteinrichtungswerk ist zum 31.09.2025 abgelaufen. Aufgrund von Personalengpässen muss die Ausschreibung für die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerkes verschoben werden. Das Vorgehen ist mit der Unteren Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) abgestimmt.

Die Waldbewirtschaftung des Aachener Waldes erfolgt nach den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023).Zentrale Ziele dieser Strategie sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald. Im Grunde genommen Aspekte, die unter den Begriff ‘Gemeinwohlleistung’ zusammengefasst werden können.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2025

Die Wasserversorgung der Bäumehat großen Einfluss auf deren Vitalität sowie auf die Entwicklung von Schadinsekten, insbesondere der Borkenkäfer. Nach einem regenreichen Jahr 2024 verzeichnete NRW im Frühjahr 2025 erneut deutliche Niederschlagsdefizite, die eine Wasserunterversorgung erwarten ließen. Die Situation hat sich im weiteren Jahresverlauf etwas verbessert, so dass erfreulicherweise keine trockenheitsbedingte Schäden an den Bäumen oder an den Kulturen zu erkennen sind. Auch die Borkenkäferpopulation der Vorjahre ist weitestgehend zusammengebrochen. Dennoch ist nach wie vor eine Grundpopulation vorhanden, die über die zweite Jahreshälfte verteilt immer wieder Schäden an Fichten verursachte, allerdings auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.

Mit dem fortwährenden Rückgang der außerplanmäßigen Nutzungen auf Schadflächen, durch beispielsweise Trockenheit, Sturm, Borkenkäfer usw. sinkt auch die Zahl der Freiflächen, die gemäß Landesforstgesetz innerhalb von zwei Jahren wiederaufzuforsten und über mehrere Jahre zu pflegen sind. Da die in den Vorjahren entstandenen Kulturen über mehrere Jahre gepflegt werden, nehmen die Arbeiten immer noch nennenswert Zeit in Anspruch, Tendenz fallend.

Forstwirtschaftsplan 2026

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,Rosskastanie)

zu a)Der jährl.Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungs-
werkes (01.10.2015) auf.Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, ohne die Kriterien der Nachhaltigkeit zu verletzen.

An dieser Stelle weist das Gemeindeforstamt darauf hin, dass die Angaben für die Baumartengruppe Fichte/Douglasie nicht mehr auf dem akutellen Stand sind, da einige Fichtenwälder den Trockenjahren zum Opfer fielen. Die anstehende Forsteinrichtung/Inventur wird über den Umfang der Vorrats- und Zuwachsverluste Auskunft geben.

Die Vorgaben für die Laubwälder sind dagegen nach wie vor belastbar. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen wurden die Laubwälder sehr zurückhaltend beplant (Summe: 93 Festmeter), vor dem Hintergrund, die Holzvorräte auf diesen Flächen anzureichern. Demgegenüber wurde die Baumart Fichte im Forstwirtschaftsjahr 2025 etwas stärker genutzt als ursprünglich geplant. Der Ansatz wurde im laufenden Forstwirtschaftsjahr sicherlich um ca. 25 % überschritten. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor, da noch größere Holzmengen unvermessen am Wegrand liegen und somit nicht in den Büchern erfasst sind.
Auch die forcierte Nutzung der Fichtenwälder entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen, die eine schnellere Umwandlung der nicht klimaresilienten Fichtenwälder in Laubwälder vorsieht. Die Holzpreise für Fichten bewegen sich erfreulicherweise auf einem ausgesprochen hohen Niveau, so dass die Mehrnutzung holzmarktkonform stattfand.

b) Kulturen, Wege- und Erholungsplanung

Die Auflichtung der Fichtenwälder ist eine wesentliche Voraussetzung für den Voranbau der Rotbuche. Als Voranbau bezeichnet man in der Forstwirtschaft das Einbringen schattenertragender Baumarten (Rotbuche) unter einen noch bestehenden, meist lichten bzw. aufgelichteten Baumbestand (hier Fichten). Auf diese Weise wird der Baumartenwechsel frühzeitig eingeleitet. Der Voranbau soll in 2026 nördlich der Sinziger Schneise erfolgen.

Trauben- und Stieleichen ertragen dagegen nur wenig Schatten. Sie werden auf Freiflächen westlich der Himmelsleiter gepflanzt. Diese sind durch Borkenkäferbefall entstanden.

Insgesamt sollen im Forstwirtschaftsjahr 2026 4.720 Baumarten gepflanzt werden, mit folgender Verteilung:

Kultursicherung /Verbissschutz

Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn diese Kulturen gefährden kann. Die Flächen werden, je nach Entwicklung der Konkurrenzvegetation, über drei bis fünf Jahre hinweg freigeschnitten. Darüber hinaus ist vorgesehen, natürlich angesamte Laubbäume wie beispielsweise Eberesche oder Ahorn frei zu stellen, falls diese durch die oft dicht aufkommende Fichten-Naturverjüngung überwachsen werden.

Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf 3,4 Hektar.

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (d.h. wenige Gräser, Kräuter in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung durch Reh- und Rotwild oft hoch. Dies trifft vor allem auf geschlossene Fichtenwälder im Münsterwald zu, wo die Baumart Fichte noch in nenneswertem Umfang vertreten ist. Je nach Ausgangssituation werden unterschiedliche Verbissschutzmaßnahmen ergriffen. Üblich ist das zweimalige Ausbringen von Verbissschutzmitteln auf den Terminaltrieb, sprich auf den obersten Trieb eines jungen Baumes. Dieser Schutz soll auf jeweils 1,2 Hektar erfolgen (gegen Sommer- und Winterverbiss). Die Eichen werden dagegen in “Nestern” (á ca. 20 Stück) gepflanzt und in so genannte Wuchshüllen gesetzt (Einzelschutz). Nach einigen Jahren werden die Hüllen wieder abgebaut und entsorgt.

Jungbestandspflege

Als Jungbestand bezeichnet man einen Wald im Dickungs- bis Stangenholzalter (ca. 10- bis 40-jährig). Diese Wälder entwickeln sich hochdynamisch, besonders im Höhenwachstum. Grundsätzlich verfolgt das Gemeindeforstamt das Ziel, in dieser Altersphase nur wenig einzugreifen, damit die Waldentwicklung möglichst ungestört abläuft. Eine Steuerung findet jedoch dann statt, wenn das Betriebsziel eines artenreichen Mischwaldes nicht erreicht wird. Mischwälder haben gerade in Zeiten des Klimawandels ihre Berechtigung, da sie i.d.R. flexibler auf Störungen reagieren. Andere Gründe für Pflegeeingriffe sind die Erhöhung der Vitalität/Stabilität sowie der Qualität von Einzelbäumen.

Die Jungbestandspflege soll – in sehr unterschiedlicher Intensität– auf ca. 9,3 Hektar erfolgen.

Wegeunterhaltung

Die Unterhaltung unserer Waldwege gehört zu den Standardaufgaben des städtischen Forstbetriebes. Diverse sand-/wassergebundene Wege werden mit betriebseigenen Maschinen profiliert und zur Substanzerhaltung teilweise neu aufgeschottert. Auch die Wiederherstellung des Lichtraumprofils sowie das Mulchen der Wegeseitengräben gehören zu den klassischen Arbeiten für 2026.

Darüber hinaus wird in diesem Jahr die kleine Fußgängerbrücke am Fobisbach (Münsterwald) erneuert.

Hierfür werden Fördermittel beim Naturpark Nordeifel beantragt.

Erholungseinrichtungen

Ein weiteres Anliegen des Forstbetriebes ist es, die Abfallbehälter im Aachener Wald zu ersetzen. Diese sind in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Das Ersetzen erfolgt sukzessive, beginnend mit den Waldparkplätzen im Stadtwald.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-03 FB 36_0611_WP18 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

26.11.2025

122.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 10.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
13.1.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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