10. Dezember 2025 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 7Öffentlich

Fortschrittsbericht zur Standortentwicklung der neuen Feuer- und Rettungswache 2 in Kornelimünster

FB 37/0002/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratung

Herr von Thenen begrüßt hierzu von Seiten der Verwaltung Herrn Dr. Celik, Abteilungsleiter Stadtentwicklung beim Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Herrn Nüßler, Abteilungsleiter Einsatzvorbereitung & Liegenschaften beim Fachbereich 37 Feuerwehr und Rettungsdienst.

Zu Beginn erklärt der Bezirksbürgermeister, dass er die Verwaltungsvorlage erst gestern um 17 Uhr erhalten hat. Nach Abwägung verschiedener Aspekte hat er sich letztendlich dazu entschieden, den Tagesordnungspunkt heute aufzurufen, dies insbesondere deshalb, weil sich morgen der Planungsausschuss sowie am 18.12.2025 der Personal- und Verwaltungsausschuss ebenfalls mit dieser Thematik befassen werden.

Nach der Vorlage sollen noch in diesem Jahr wichtige Verträge abgeschlossen werden. Herr von Thenen bittet daher die Bezirksvertreter*innen um Nachsicht, dass er in diesem Fall den Bericht außerhalb der üblichen Fristsetzungen aufgenommen hat. Er fragt, ob hier Widersprüche formaler Art bestehen. Das ist erkennbar nicht der Fall.

Herr Nüßler bedankt sich nachdrücklich, dass er heute Abend trotz der sehr kurzfristigen Vorlage heute Gelegenheit hat, den oben genannten Bericht vorzustellen. Er möchte feststellen, dass neben vielen anderen sowohl Herr Dr. Celik wie auch er dieses Projekt seit Jahren intensiv entwickeln und begleiten. Von ihrer Seite aus vor die Vorlage bereits vor 4 Wochen final abgeschlossen. Daher kann er sich nicht erklären, warum die Weitergabe an die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim erst gestern erfolgt ist. Er bittet hierfür um Entschuldigung.

Herr Nüßler berichtet zunächst, dass bei einer ersten Bestandsaufnahme im Jahre 2018 massive arbeitsschutz-rechtliche Mängel am aktuellen Standort der Feuer- und Rettungswache Süd in der Oberforstbacher Straße festgestellt worden sind. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es unmöglich, das Bestandsgebäude so herzurichten, dass die Wache den heutigen gesetzlichen Vorschriften entsprechend realisiert werden kann. Als nur ein Beispiel von vielen ist hier der fehlende Platz zur Errichtung von Sanitär- und Umkleideräumen für weibliche Mitglieder der Freiwilligen wie auch der Berufsfeuerwehr genannt.

Deshalb war eine vollkommende Neuplanung an einem neuen Standort unumgänglich. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung hat dann eine intensive Suche nach einem geeigneten Standort gestartet. Letztendlich hat sich dann der Standort an der Abtei als der geeignete herausgestellt. Als wesentliche Vorteile nennt Herr Nüßler zu einem das Argument, dass es hier möglich ist, durch die Anbringung von Toren sowohl an der Vorder- wie auch an der Rückfront unnötige Rückwärtsfahrten der Dienstfahrzeuge auf das absolut Notwendige zu beschränken, was zu einem wesentlichen Gewinn für die Arbeitssicherheit führt. Zum Anderem ist hier die Unterbringung sowohl der Freiwilligen wie auch der Berufsfeuerwehr an einem gemeinsamen Standort möglichen, was zu vielfältigen Vorteilen und natürlich auch wirtschaftlichen Synergieeffekten führt.

Sowohl Dr. Celik wie auch er hoffen, dass noch in diesem Jahr der notarielle Kaufvertrag beurkundet werden kann. Dr. Celik verweist auf die komplexen Vorgaben, die an die Grundstückssuche gestellt wurden. Nicht nur der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst und der Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung waren in dieser Suche beteiligt, unter anderem sind hier auch der Eigenbetrieb Gebäude- wie auch der Fachbereich Immobilienmanagement zu erwähnen. Als finales Ergebnis der Prüfung einer Vielzahl der Bedarfe und auch der Beachtung gesetzlicher Vorgaben blieb letztendlich das Gelände an der Abtei als das optimalste aller zur Verfügung stehenden Grundstücke übrig. Die Verhandlungen über den Verkauf haben jetzt aus unterschiedlichen Gründen tatsächlich länger gebraucht, als ursprünglich angenommen. Auch Dr. Celik ist zuversichtlich, dass es noch vor Jahresschluss zu einem Vertragsabschluss kommen wird.

Herr Brunkartz fragt noch einmal nach, ob am genannten Standort es tatsächlich möglich ist, sowohl den Feuer- und Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr wie auch die Freiwillige Feuerwehr unterzubringen. Herr Nüßler bestätigt dies und verweist erneut auf die vielfältigen Vorteile dieser Variante.

Herr Krott bemerkt, dass nach seiner Wahrnehmung in der letzten Zeit eine Vielzahl von Neubauten und/oder grundlegenden Sanierungen nicht nur im Bereich der Feuerwehr, sondern insbesondere bei den Schulen fest-zustellen ist. Er erklärt im Namen seiner Fraktion, dass ein gemeinsamer Standort von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr einen unschätzbaren Vorteil und eine optimale Lösung darstellen. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für die Planungsarbeiten und empfindet den geplanten Standort als eine optimale Lösung für die wichtige Aufgabe des Brandschutzes und Rettungsdienstes.

Herr Dunker fragt, ob es nicht verkehrliche Bedenken gegeben hat, weil es von der Abtei aus einige Straßen gibt, die eher eng als breit genug, insbesondere für Fahrzeuge der Feuerwehr, erscheinen. Herr Nüßler bestätigt, dass auch dieser Aspekt geprüft und berücksichtigt wurde. Von Seiten der Feuerwehr sind hier keine Bedenken geäußert worden.

Herr Hoffner fragt die beiden Herren, ob es auch für den geplanten Neubau der Feuerwache Walheim positive Nachrichten gibt. Er hegt die Hoffnung, dass durch die Tatsache, dass man seitens der Vorplanung einen dicken Haken unter dem Neubau Kornelimünster machen kann, vermutlich freie für Walheim zur Verfügung stehen.

Herr Nüßler führt aus, hierzu keine Aussage treffen zu können.

Frau Nußbaum betont die Einigkeit in der Bezirksvertretung, dass der geplante Neubau für die Menschen im Stadtbezirk sehr wichtig ist. Sie hofft sehr, dass die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages noch dieses Jahr erfolgt. Umso schneller ist dann natürlich die weitere Umsetzung des Neubaus zu erwarten.

Herr von Thenen fasst die seit gestern vorliegende Verwaltungsvorlage dergestalt zusammen, dass seitens der Stadtverwaltung insgesamt 10 Flächen geprüft worden sind. Hierbei hat sich die Fläche 8 als die Geeignete gezeigt. Von den drei dort möglichen Varianten wird hier die Variante 2 priorisiert. Er bittet um kurze Darlegung der Entscheidungsfindung.

Herr Nüßler verweist auf die verschiedenen Fachbereiche, von denen jeder einzelne explizit aus seiner Sicht diverse Aspekte betrachtet. Diese Ansichten zusammengefasst hat man sich gemeinsam zu der Variante 2 des Vorschlages 8 als für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss entschieden.

Herr Dr. Celik hat diese Matrix mit den einzelnen Entscheidungen vorliegen. Als wichtigste und sozusagen unverhandelbare Prämisse hat die Feuerwehr die Unterbringung von Rettungsdienst, der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr „unter einem Dach“ an einem Standort benannt, daran anschließend die Möglichkeit, die Fahrzeughallen von beiden Seiten befahren zu können. Dem Fachbereich Umwelt war es besonders wichtig, so viele Bestandsbäume wie möglich zu erhalten. Tatsächlich doch zu fällende Bäume werden durch Neupflanzungen, so gut es geht, kompensiert.

Herr von Thenen möchte den Planern mit auf dem Weg geben, dass im Kreuzungsbereich Oberforstbacher Straße/Auf der Gallich die Vorfahrtsberechtigung geprüft werden sollte, um eine eventuelle Unfallgefahr in einem Einsatzfall zu reduzieren.

Frau Nußbaum fragt noch einmal explizit nach Sanitär- und Umkleidebereichen für die weiblichen Einsatzkräfte. Herr Nüßler bestätigt, dass solche Aspekte bei allen Um- und natürlich gerade bei Neubauten selbstverständlich berücksichtigt werden.

Der Bezirksbürgermeister stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden. Er stellt nunmehr den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

  1. Planungsanlass

Der Brandschutzbedarfsplan (2018) hat bei der Feuerwache 2 (Süd) sowohl strukturelle Defizite in der Abdeckung des Stadtgebietes mit Leistungen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung als auch erhebliche bauliche Defizite mit einem umfangreichen Sanierungsbedarf festgestellt. Insbesondere können die aktuell geltenden Anforderungen und DIN-Normen, Vorgaben für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Feuerwehr und Rettungsdienst und technische Regeln zum Arbeitsschutz (ASR) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden, was zu einer akuten Gefährdung des Personals führt. Durch den Brandschutzbedarfsplan 2025 wurden diese Feststellungen nochmals bestätigt und bekräftigt.

Hilfsfristen

Wesentlicher Baustein der Planung zur Definition des Bedarfs an Material, Personal und Liegenschaften stellen die Hilfsfristen in Kombination mit dem jeweiligen Erreichungsgrad dar. Diese beschreiben die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, wobei die erste Hilfsfrist in Aachen aussagt, dass 10 Einsatzkräfte innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen sollen, die zweite Hilfsfrist setzt das Ziel von zusätzlichen sechs Funktionen in weiteren fünf Minuten. Die Erreichung dieser Ziele wird durch den Erreichungsgrad gemessen und ist im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen auf 90% festgesetzt. Dieser Wert wird im Südosten weit unterschritten, woraus sich verschiedene Maßnahmen ableiten, unter anderem auch eine zusätzliche Gestellung von Personal und Fahrzeugen auf der Wache Süd. Dies ist im Bestand aufgrund des mangelnden Platzes nicht mehr möglich.

Rettungsdienstbedarfsplan

Darüber hinaus ist im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 ermittelt worden, dass neben dem ursprünglichen Rettungswagen auf der Wache 2 (Süd) mindestens ein weiterer Rettungswagen (RTW) erforderlich ist, um die rettungsdienstliche Abdeckung zu gewährleisten. Auch im Rettungsdienst wird mit Hilfsfristen und Erreichungsgraden gearbeitet, auch dort werden die Anforderungen im Südbereich nicht oder nur teilweise erfüllt.

Status Quo Bestandsgebäude

Das Bestandsgebäude an der Oberforstbacher Straße beherbergt auf einer Fläche von ca. 5.200 m² (s. Anlage 1) aktuell einen Löschzug der Berufsfeuerwehr, welcher perspektivisch um das genannte Tanklöschfahrzeug (TLF) erweitert werden muss. Ferner sind aufgrund einer akuten Unterschreitung des Erreichungsgrades in einer Notmaßnahme zwei RTW dort stationiert. Zudem ist der Löschzug Kornelimünster der Freiwilligen Feuerwehr ebenfalls im selben Gebäude untergebracht.

Der gesamte Gebäudekomplex wurde in mehreren Abschnitten zwischen den 50er bis 70er Jahren errichtet. Die Grundsubstanz des Gebäudes, die Größe der Räumlichkeiten und Hallen sowie die technische Gebäudeausstattung entspricht weitestgehend nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Technik, den Gesundheitsschutz und den Arbeitsschutz.

Es fehlen elementare Einrichtungen wie z.B. eine Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung von Kontamination sowie Kontaminationsverschleppung oder eine Absauganlage für die Abgase der Fahrzeuge. Sicherheitsabstände zu Maschinen und Fahrzeugen können ebenfalls nicht eingehalten werden und die vorhandenen Tore verfügen nicht über notwendige Sicherheitseinrichtungen. Das aktuelle Bestandsfeuerwehrgebäude entspricht somit nicht mehr den Normen des Arbeitsschutzes und der Unfallkassen. Die Mängel stellen eine Gefahr für Leben und Gesundheit dar.

Auf Grundlage der Ergebnisse des Brandschutzbedarfsplans sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Prüfungen und Machbarkeitsstudien für die Optionen „Sanierung und Neubau“ auf der Bestandsfläche unter Beachtung konkreter Vorgaben und Rahmenbedingen durchgeführt worden. Zusätzlich wurden weitere Flächen für einen Neubau untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Analysen werden im Folgenden dargestellt.

  1. Vorgaben und Anforderungen I Sanierung und Neubau

Zusammenlegung Feuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr

Aus der Erfahrung des Betriebs von Bestandswachgebäuden hat sich gezeigt, dass sich das Zusammenlegen von Feuerwehr- und Rettungsdienst-Einheiten als sinnvoll und effizient hinsichtlich der Nutzung von Synergien bei Einsatz, Arbeitsabläufen und Versorgung erwiesen hat. Daher sollen auch zukünftig wieder prioritär alle drei Einheiten „Berufsfeuerwehr (BF), Rettungsdienst (RD) und Freiwillige Feuerwehr (FFW)“ auf einer Fläche untergebracht werden. Mindestens sollte jedoch eine gemeinsame Unterbringung der Einheiten „BF und RD“ gelingen.

Aktuelle Anforderungen Arbeitsschutz

Die Anforderungen an die Ausgestaltung der arbeitsschutztechnischen Maßnahmen sollen nach Fertigstellung den heutigen Vorgaben entsprechen, sowohl im ehrenamtlichen als auch im hauptamtlichen Funktionsbereich. Hierbei sind insbesondere folgende Regelwerke maßgeblich und einzuhalten:

  • DIN 14092-1 Feuerwehrgerätehäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen
  • DGUV Information 205-008: Sicherheit im Feuerwehrhaus
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren
  • DIN 13049 Rettungswachen – Bemessung- und Planungsgrundlage

Anforderungen Flächenbedarf

Auf Grundlage der bereits genannten Regelwerke sowie der Bedarfsplanung für Brandschutz und Rettungsdienst als auch unter Berücksichtigung der Musterraumplanung für ein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr wurde der Flächenbedarf für die Errichtung der Gebäude ermittelt. Es wurden hierbei zwei Szenarien zugrunde gelegt.

Einheiten BF, RD und FFW: ca. 6.000 m² >> Priorität 1

Einheiten BF und RD: ca. 5.000 m²>> Priorität 2

Einheit FFW: ca. 2.800 m² >> Priorität 2

In Summe ergibt sich somit für Priorität 2 ein Flächenbedarf von insgesamt 7.800 m², aufgeteilt auf zwei Standorte, da alle drei Einheiten auch zukünftig wieder realisiert werden müssen.

  1. Prüfung Bestandsfläche I Sanierung und Neubau
  1. Sanierung im Bestand

Prüfung Planungsrecht

Die Bestandsfläche wird im Flächennutzungsplan AACHEN*2030 als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt (s. Anlage 3_Folie 5). Die Fläche liegt im planungsrechtlichen Innenbereich und die Zulässigkeit von Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt.

Da sich die Nutzung und die Kubatur des Gebäudes durch reine Sanierungsmaßnahmen nicht ändert, ist der Bestandsschutz gewährleistet und damit eine Sanierung des Gebäudes im Rahmen der Baugenehmigung abgedeckt.

Prüfung Sanierung

Im Rahmen der Prüfung wurde ersichtlich, dass eine Sanierung im Bestand aufgrund der begrenzten Möglichkeiten innerhalb der Kubatur des Gebäudes nicht ausreichend ist.

Ebenfalls ist im Bestand aufgrund von zu niedrigen Sturz- und Deckenhöhen der Einbau von Schnelllauftoren auf dem heutigen Stand der Technik, nebst zugehörigen Sicherheitseinrichtungen, nicht möglich.

Ferner erlaubt es die räumliche Anordnung des Gebäudes nicht, dass die Anforderungen an die Verkehrswege

  • Kein Kreuzen von Alarmwegen
  • Keine Überschneidung von Ein- und Ausfahrt
  • Keine Gefährdung der umliegenden Anwohner und Nutzungen

eingehalten werden können.

  1. Neubau auf der Bestandsfläche

Prüfung Planungsrecht

Hinsichtlich des Planungsrechtes gelten die o.g. Ausführungen (s. Kap. 2). Ein kompletter Neubau der verschiedenen Einheiten richtet sich ebenfalls nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Das Bauvorhaben muss sich hierbei nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Möglicherweise ist die Immissionsbelastung durch das Vorhaben auf die vorhandene Wohnnutzung im Antragsverfahren zu prüfen.

Prüfung Neubau

Die Machbarkeitsstudie zur Bestandsfläche (s. Anlage 4_ Folie 1) ergab, dass auf Basis der ermittelten erforderlichen Flächenbedarfe (s. Kap. 2) ein Neubau der priorisierten Variante aufgrund der vorhandenen Flächengröße von 5.200 m² nicht möglich ist. Zudem können aufgrund des ungünstigen Zuschnitts der Bestandsfläche ebenfalls nicht die beiden Einheiten „BF und RD“ als Neubau untergebracht werden. In Bezug auf die zur Verfügung stehende Flächengröße, ist lediglich die Errichtung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr auf der Bestandsfläche möglich.

Prüfung weiterer Anforderungen für Neubau FFW auf der Bestandsfläche:

Es erfolgte eine detaillierte Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der o.g. Regelwerke (s. Kap. 2). Im Ergebnis wurde ermittelt, dass aufgrund:

  • großer Höhenunterschiede auf dem Gelände (bis zu 2 Meter),
  • einer ungünstigen An- und Abfahrtsituation und damit einhergehender Gefährdung der Nutzer*innen der benachbarten KiTa sowie der Anwohner*innen,
  • der Notwendigkeit einer neuen zweiten Zufahrt und damit einhergehender Beeinträchtigung des KiTa-Geländes

ein Neubau der FFW aus fachlicher Sicht auf der Bestandsfläche nicht darstellbar ist. Zudem wäre ein Neubau alleine für die FFW auch wirtschaftlich betrachtet unverhältnismäßig aufgrund des Wegfalls der o.g. Synergien und insbesondere aufgrund der Tatsache, dass für die Zeit des Neubaus die Notwenigkeit besteht, einen Interimsstandort für die Feuerwache 2 (Süd) einzurichten.

  1. Zwischenfazit I Potential der Bestandsfläche

In der Zusammenschau ist die Bestandsfläche für die zukünftige Nutzung durch die Feuerwehr nicht geeignet, da weder eine Sanierung noch ein Neubau, unter Einhaltung der erforderlichen Anforderungen und Vorgaben, machbar ist. Eine Deckung der Feuerwehrbedarfe bei gleichzeitiger Einhaltung aktueller Normen und Gesetze ist somit auf der Bestandsfläche nicht möglich.

  1. Flächensuche
  1. Vorgehensweise und Rahmenbedingungen

Nachdem die Ertüchtigung der Bestandsfläche als ungeeignet eingestuft wurde, wurde die Suche nach einem alternativen Standort eingeleitet.

Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) hat für die Recherche nach einem neuen Standort für die Feuerwache 2 (Süd) im Bezirk Kornelimünster einen nach fachlichen Kriterien definierten Suchraum (Anlage 2) festgelegt, in dem die Flächensuche entsprechend der Flächengrößenvorgaben (s. Kap. 2) durchgeführt wurde.

Die Flächensuche basierte auf der Recherche nach Flächenpotentialen aus dem Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP), dem Siedlungsflächenmonitoring NRW sowie potentiell untergenutzter Flächenpotentiale im Suchraum. Die Flächenanalyse und -bewertung erfolgte nach einem zweistufigen Verfahren.

  1. Ergebnis Flächensuche und -prüfung I Stufe 1: Steckbriefe (s. Anlage 3)

Insgesamt wurden 10 Flächen eruiert, wovon 8 planungsrechtlich im Außenbereich liegen und 4 davon im FNP nicht als bebaubare Flächen dargestellt werden. Diese wurden aufgrund von Mangel an Flächenverfügbarkeiten im Suchraum mit aufgenommen.

Die erste Stufe der Flächenanalyse ergab, dass 7 der Flächen für eine Errichtung der Feuerwache 2 (Süd) für alle Einheitenkonstellationen ungeeignet sind. Diese Bewertung ergab sich aus verschiedenen Gründen, wie z.B. schwierige Topographie (Hanglage/Gefälle), schwierige Erschließung, ungünstiger Flächenzuschnitt, andere Planungsabsichten bzw. keine Verkaufsbereitschaft der privaten Eigentümer*innen. Die Ergebnisse der Flächenuntersuchungen der Stufe 1 mit Begründungen der Bewertung sind detailliert der Anlage 3 zu entnehmen.

  1. Flächen-Detailprüfungen I Stufe 2: Machbarkeitsvarianten und Bewertungsmatrix (s. Anlage 4)

Für die drei verbleibenden Flächen (Fläche 8, 9 und 10) wurde eine Bedarfsplanung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelt. Für die Fläche 8 wurden aufgrund der vorhandenen teils erhaltenswerten Gehölzstrukturen drei verschiedene Entwicklungsvarianten entworfen. Ebenfalls betrachtet wurden die zwei weiteren Flächen. Immer unter den gleichen Voraussetzungen, die eine Verortung aller drei Nutzungen beinhaltet (mit definiertem und mit FB 37 abgestimmtem Raumprogramm) und mit den gleichen Parametern wie KFZ-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Übungsturm mit vorgelagertem Turm, einem Müllplatz und einer Außenterrasse.

Anschließend wurden alle Varianten anhand einer Matrix bewertet und anhand der Ergebnisse priorisiert.

4.3.1Erläuterungen zu den Kriterien der Bewertungsmatrix (s. Anlage 5)

Die Bewertung dieser insgesamt 5 Flächen-Vorschläge erfolgte anhand definierter planerischer Kriterien und Anforderungen mit Darstellung in einer Bewertungsmatrix, welche so konzipiert wurde, dass die Flächenvariante mit der niedrigsten Punktzahl als „am besten geeignet“ bewertet wird. Folgende Kriterien flossen in die Bewertungsmatrix mit ein:

Erreichbarkeit Bevölkerung

Die Standortwahl von Feuer- und Rettungswachen orientiert sich immer an der Abdeckung des Stadtgebietes mit Leistungen von Feuerwehr und Rettungsdienst. So bilden Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan mit den Anforderungen an die gesetzten Hilfsfristen als auch und insbesondere den beschlossenen Erreichungsgrad (z.B. 90% Erfüllung der Anforderungen für Leistungen der Feuerwehr) die Grundlage für eine Flächensuche. Im vorliegenden Fall wurde der Suchraum anhand einer Bewertung der veränderten Abdeckung der Fläche, aber insbesondere der veränderten Abdeckung der Bevölkerung bewertet. Grundsätzlich wurde als grober Suchraum weiterhin die Ortslage Kornelimünster definiert, innerhalb welcher sich drei Bewertungskriterien ergaben:

  • Gleichbleibende Abdeckung
  • Verbesserte Abdeckung
  • Verschlechterte Abdeckung

Eigentum Fläche

Hier erfolgte die Unterscheidung zwischen Flächen im Eigentum der Stadt Aachen und Flächen im Privatbesitz, wobei bei Letzteren noch differenziert wurde, ob es sich um eine/n Eigentümer*in oder mehrere Eigentümer*innen (z.B. Erbengemeinschaft) handelt.

Flächenzuschnitt

Anforderungen an den Flächenzuschnitt ergeben sich auf Grundlage der internen Synergien, wie z.B. der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur durch alle drei Teilnutzer sowie durch die Form des Grundstückes, so dass eine optimal auf die internen Bedürfnisse abgestimmte Kubatur des Gebäudes gewählt werden kann. Zu beachten sind ebenfalls Einschränkungen, welche aufgrund vorhandener sonstiger Beschränkungen, z.B. durch geschützten Baumbestand etc. entstehen.

Koordination interne Abläufe

Aufgrund externer Vorgaben, vornehmlich der genannten Regelwerke mit definierten Anforderungen an Gebäude von Feuerwehr und Rettungsdienst, als auch auf Grundlage interner Dienstabläufe, Hygienevorgaben, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sowie zur Prozessoptimierung sind Rahmenbedingungen einzuhalten. Es erfolgt somit eine Bewertung der fünf verbliebenen Varianten hinsichtlich der Umsetzung bzw. der Umsetzbarkeit dieser Vorgaben.

Planungs- und Baurecht

Hier erfolgte die Betrachtung der Flächendarstellungen und -festsetzungen maßgeblicher und verbindlicher Pläne.

  • Regionalplan:

Betrachtet werden die Darstellungen des seit dem 29.10.25 rechtsgültigen Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, der die Ziele der Raumordnung und Landesplanung legt. Grundsätzlich sind bauliche Anlagen des Brand- und Katastrophenschutzes im Regionalplan in den Bereichen zulässig, welche diese als Siedlungsbereich festgelegt sind. Innerhalb dieser Fläche kann die Kommune die Daseinsvorsorge über die Darstellungen im Flächennutzungsplan regeln. Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP):

Im FNP werden Flächen für die Berufsfeuerwehr mit der Darstellung „Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ dargestellt. Liegt bei den untersuchten Flächen eine abweichende Darstellung vor, so bedingt dies ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren.

  • Bebaubarkeit:

Unter diesem Kriterium erfolgt die Prüfung der Bebaubarkeit. Hier wird differenziert, ob ein Bebauungsplan vorliegt, ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig ist oder es sich um eine Fläche im planungsrechtlichen Außenbereich handelt.

  • Landschaftsplan (LP):

Betrachtet werden sowohl die Festsetzungen und Darstellungen des rechtsgültigen Landschaftsplans als auch die des sich in Neuaufstellung befindenden Landschaftsplans (Entwurf Landschaftsplan).

Verkehrliche Belange

Im Rahmen des Neubaus von Feuer- und Rettungswachen sind zwei wesentliche Aspekte der verkehrlichen Anbindung zu prüfen:

  • Es darf keine Gefährdung der Nachbarschaft durch die Nutzung der Feuer- und Rettungswache erfolgen. Dies ist insbesondere auch bei Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr zu prüfen, da dort auch ankommende Privatfahrzeuge über eine separate Zufahrt mit zu berücksichtigen sind.
  • Die Einbindung der Alarmausfahrten und die Wegeführung der Hautpausfahrtstraßen sollte möglichst optimal gelegen sein, so dass den ausfahrenden Fahrzeugen keine Einschränkungen aufgrund von engen Straßen, Geschwindigkeitsbeschränkungen (diese sind in der Tat auch für Einsatzkräfte relevant) oder Hindernissen auf der Fahrbahn begegnen.

Umweltbelange

Bei der Vorprüfung der Umweltbelange wurden nicht wie im Bebauungsplanverfahren alle Umweltschutzgüter detailliert betrachtet, sondern auf Grundlage der Machbarkeitsstudien (Entwurfspläne) erste Abschätzungen und Vorbewertungen der bereits abschätzbaren Auswirkungen getroffen. Eine detaillierte Umweltprüfung mit erforderlichen Gutachten (u.a. Artschutzprüfung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) im Rahmen eines Bebauungsplanverfahren sowie einer FNP-Änderung ist detailliert durchzuführen und unabhängig dieser Vorprüfung.

Die in der Bewertungsmatrix betrachteten einzelnen Schutzgüter bzw. Umweltbelange sind: Schutzgut, Boden und Fläche sowie Versiegelungsbilanz, die Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen v.a. durch Lärm (Lärmschutz), der Eingriff in das Landschafts- und Ortsbild sowie die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt (Artenschutz) und dazu einhergehend die Auswirkungen auf Grünflächen und den Baumschutz sowie das Schutzgut Klima (Klimaschutz und Stadtklima). Es lag zur Bewertung keine genaue Planung und kein Vermesserplan mit Baumbestandsplänen vor.

Erforderlichkeit Interimswache

Da es sich bei allen Flächen um die Entwicklung neuer Standorte handelt, ist für die Bauphase bei allen drei Flächen kein Interimsstandort erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Im Zuge der Flächensuche und einer ersten Einschätzung der Machbarkeit der einzelnen Grundstücke ist eine Kostenermittlung aufgrund der fehlenden Planungstiefe nicht erfolgt. Die Bewertung erfolgte hier im Hinblick auf den Bau von einem oder zwei Gebäuden.

4.3.2Ergebnis der Detailprüfungen

Aus der vergleichenden fachlichen Bepunktung ergibt sich folgendes Ranking (s. Anlage 5):

1. Prio: Fläche Abtei Variante 2

2. Prio: Fläche Abtei Variante 3

3. Prio: Fläche Oberforstbacher Straße

4. Prio: Fläche Abtei Variante 1

5. Prio: Fläche Kornelimünster Nord

Fazit:

Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien ist damit Fläche „Abtei Variante 2“ am geeignetsten für den neuen Standort der Feuerwache Süd.

  1. Flächenankauf

Die für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Süd vorgesehenen Grundstücksflächen an der Abtei in Kornelimünster wurden im Laufe des Jahres 2025 durch den Fachbereich 23 – Immobilienmanagement – umfassend verhandelt. Die Abstimmungen mit dem Eigentümer erstreckten sich über mehrere Monate und umfassten die Klärung sämtlicher planungs- und eigentumsrechtlicher Fragestellungen. Hierzu zählten insbesondere mögliche Baulasten, Altablagerungen, Kampfmittelverdacht, Baumschutz, Denkmal- und Landschaftsschutz sowie etwaige Umlegungsverfahren. Parallel erfolgte die Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen, um die Leitungsfreiheit der Grundstücke zu bestätigen. Das Ergebnis dieser Prüfungen zeigt, dass die Grundstücke frei von entsprechenden Belastungen und Einträgen sind und damit uneingeschränkt für die geplante Nutzung geeignet erscheinen.

Auf Grundlage dieser Vorarbeiten konnte der Rat der Stadt Aachen am 18.06.2025 den Ankauf der Flächen beschließen. Im Zuge der Vertragsgestaltung wurde zudem ein Rücktrittsrecht zugunsten beider Vertragsparteien vereinbart. Dieses greift, sofern der Bebauungsplan den Standort einer Feuerwache auf den betreffenden Flächen nicht festsetzt oder eine andere Art der Bebauung vorsieht. Das Rücktrittsrecht ist nicht zeitlich befristet, sondern ausschließlich an den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gebunden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Grundstückserwerb nur im Falle der tatsächlichen Realisierung einer Feuerwache wirksam wird.

Der Entwurf des Kaufvertrages liegt inzwischen vor und wird derzeit durch das Notariat Dr. Eble rechtlich geprüft. Die notarielle Beurkundung ist für Ende 2025 vorgesehen.

Angekauft werden folgende Grundstücke:

Vollständig:

  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 909 (94 m², unbebaute Grünfläche)
  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 911 (29 m², unbebaute Grünfläche)
  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1673 (252 m², unbebaute Grünfläche)
  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1674 (142 m², unbebaute Grünfläche)

Teilflächen:

  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 912 (ca. 4.325 m², unbebaute Grünfläche)
  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1764 (ca. 1.000 m², unbebaute Grünfläche)
  • Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1764 (ca. 9 m², als Gehweg bebaut)

Insgesamt umfasst der Ankauf rund 5.842 m² Grünflächen sowie ca. 9 m² asphaltierte Fläche.

Teilflächen aus den Flurstücken 1764, 1673 und 912 sind derzeit verpachtet. Die Stadt Aachen übernimmt die bestehenden Pachtverhältnisse bis zum Baubeginn der neuen Feuerwache. Die aktuellen Pächter wurden über den Verkauf der Flächen sowie die geplante Kündigung der Pachtverhältnisse rechtzeitig informiert. Kopien der bestehenden Pachtverträge liegen der Käuferin vor.

  1. Weitere Vorgehensweise

Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ebenfalls ist eine Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 (FNP) notwendig, da dieser für die Fläche aktuell eine Wohnbaufläche darstellt. Entsprechend der Systematik des FNP muss die Darstellung in eine Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwehr geändert werden. Die Bebauungsplanaufstellung und die FNP-Änderung können im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll zum nächst möglichem Zeitpunkt ein Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan gefasst werden.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-06 FB 37_0002_WP19 Fortschrittsbericht SAO.pdf

9.12.2025

8.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 10.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
13.1.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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